Nadineh87
Hallo ihr lieben. Mal eine ganz andere Frage.
Mein FA wird mir vorraussichtlich zum 01.05. ein endgültiges Beschäftigungsverbot erteilen, im Moment bin ich normal krank zu Hause.
Nun meine Frage: Wer zahlt nun und wie viel vor allem? Ich habe im Internet irgendwie nichts passendes gefunden und hoffe einer von Euch kann mir evtl. ein paar Infos geben. Kann ja sein dass ihr auch mit dem Thema konfrontiert wart/seit.
LG Nadine
Hilfe brauchst Du nicht zu rufen. Sei beruhigt. Hast Du ein festes Gehalt oder ein wechselndes Gehalt durch Zulagen ? Bg
Habe ein Fixgehalt und beziehe zusätzlich Provisionen. Also ist es jeden Monat unterschiedlich.
BV ist das beste was dir passieren kann bei normalem Krank rutscht du ins Krankengeld nach 6 Wochen bei einem BV bekommst du dein Gehalt weiter in deinem Fall ohne Provision. War in beiden Schwangerschaften im BV. Dein Arbeitgeber holt sich das Geld zurück da hast du aber rein gar nichts mit zu tun das Regeln die unter sich.
missy84 Natürlich fließen Provisionszahlungen mit ein bei der Ermittlung des Durchschnitts.
Provision glaub ich nicht beim Elterngeld wird das mitgerechnet aber nicht im BV aber ich weiß es halt nicht aber da kann man sich ja erkundigen.
Du weißt es nicht, dann schreib es einfach nicht ;-) Provision MUSS beachtet werden. https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5865
Da es sich bei mir um laufende,regelmäßige Providionszahlungen handelt werden diese mit berechnet! Danke für eure ganzen Antworten. Bin um einiges schlauer.
Ganz locker bleiben: Beim BV kriegst du deinen durchschnittlichen Nettolohn weiterhin - soweit ich weiß vom Arbeitgeber, der sich das von der Krankenkasse zurückholen kann. Du kannst einfach bei deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen, die haben damit öfter zu tun...
Deshalb ist ein BV aus finanzieller Sicht meist besser als eine normale Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit), da man hier nach 6 Wochen deutlich weniger bekommt.
Ich hoffe dennoch, ein BV vermeiden zu können, da ich mir im Sommer noch eine Beförderung erhoffe, die das Elterngeld anhebt...
Nachgelesen: Laut meinem Ratgeber bekommst du das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate vom AG!
Meine Krankenkasse heute Mittag meinte mein AG würde zahlen aber der muss ja die Möglichkeit haben es sich irgendwo zurück zu holen. Achjaaa die Sache mit dem Geld
3 Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft! §18 MuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html

@Caterina ok das ist schon einmal gut zu wissen, dann kann ich wenigstens planen wie viel es etwa ist. Danke dir.