janine300988
Ich hab ein Foto hinzugefügt. Ich will ab Geburt 12 Monate zu Hause bleiben. So ist erstmal der Plan. Jetzt muss ich ja nach der Geburt den Antrag auf elternzeit beim Arbeitgeber einreichen. Jetzt meine Frage: Schreibe ich nach einer 10 monatigen Auszeit stehe ich wieder zur Verfügung- weil die 8 Wochen Mutterschutz mitgezählt werden? Oder Schreibe ich das ich nach 12 Monaten wieder komme? Hoffe ihr könnt mir helfen.
Für Änderungen oder Verbesserungen bin ich natürlich offen
Hmm die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich habe jetzt schon für 12 monate eingereicht ( bei meiner Firma kann man das voher und schickt nur die Urkunde nach ) Schreib doch 12 monatige Auszeit ab dem Tag der Geburt meines Kindes.
Hallo , Die 8 Wochen MuSchutz gehören dazu , total blöd gemacht aber ist leider so . Also sind es ab Geburtstermin 12 Monate. LG
Muss man die Elternzeit nicht spätestens 7 wochen vor et beim Arbeitgeber schriftlich einreichen?
Das thema gab es schonmal, dachte ich auch. Aber es sind wohl spätestens 7 Wochen nach Et hab das nochmal nachgelesen und es stimmt. Bin aber auch von 7 Wochen vor et ausgegangen
Elternzeit beantragen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Da für Mütter in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz gilt, beginnt für sie die Elternzeit erst danach. Mütter müssen demnach ihren Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Ihr verunsichert mich. Aber hab nochmal google gefragt. Das kam dabei raus.
Nein, nicht 7 Wochen vor oder nach ET. Sondern 7 Wochen vor Beginn. Wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen soll, dann hast du i.d.R. ab Geburt 1 Woche Zeit diese dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Wenn der Mann Elternzeit ab Geburt nehmen möchte, DANN muss er dies dem Arbeitgeber 7 Wochen vor ET schriftlich mitteilen.
Schreib nicht nach einer ...monatigen Auszeit, sondern ab dem ..... stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung! Das ist sowohl für dich wie auch für den Arbeitgeber eindeutiger und hilft Missverständnisse vorzubeugen.
Ja so hab ich es jetzt auch gedacht. Dann kann es erst gar nicht zu Missverständnissen kommen. Danke
Du kannst das exakte Datum auch schreiben. Dein MuSchu wird ja auf die Elternzeit angerechnet. Also mal angenommen dein ET ist der 02.10 dann geht Elternzeit bis 01.10.17. Ich füge mal die Berechnung meiner Kasse bei, ausgehend von einem ET 06.10.16.
Der Antrag muss binnen 1 Woche nach ET beim Arbeitgeber sein und nicht binnen 7 Wochen.
Nicht zwingend 1 Woche nach ET. Wenn die Geburt nach ET ist, innerhalb von 1 Woche nach Geburt. Die Mutterschutzfrist ist dann ja entsprechend länger. Ist die Geburt vor oder am ET, dann kommt das mit 1 Woche nach ET hin.
U d die Mehrlingsmamas haben da ja auch mehr Zeit. ![]()
Spätestens 1 woche nach Et stimmt hab mich verschrieben. Ich habs halt schon eingereicht und den voraussichtlichen et genommen.
Aus Sicherheitsgründen würde ich mich generell persönlich immer an die Wochenfrist nach ET halten. Egal ob man ein paar Tage früher oder später als dem regulären ET entbindet
Spart mir Stress mit dem AG im Zweifel ![]()