Monatsforum Oktober Mamis 2014

Umfrage...Wan beantragt Ihr das Mutterschaftsgeld...

Umfrage...Wan beantragt Ihr das Mutterschaftsgeld...

JungeMamix3

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Bzw... Wan holt Ihr die Bescheinigung vom FA, die man dem Arbeitgeber vorlegen muss und bei der Kk oder bei mir Bundes irgendwas...? Und was beantagt Ihr das Mutterschaftsgeld...? Ich bekomme im Sep meinen ,,letzten,, Lohn, im Okt müsste Ich schon das Mutterschaftsgeld bekommen, reicht das Zeitlich überhaupt ? Zu mir hieß es frühstens 7 Wochen vor ET kann man den Antrag stellen, aber das ganze muss ja dan noch bearbeitet werden.... Lg


pietschi-baby

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Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Ich bekomm die Bescheinigung vom fa bei 34+0 und dann stelle ich den antrag beim bundesversicherungsamt. Das wäre anfang september. Ende august bekomme ich letztes gehalt und dann ende September dann hoffentlich das mutterschutzgeld.


jeanny83

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Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Der FA DARF die endgültige Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin erst frühstens 7 Wochen vor dem errechneten ET ausdtellen. Diese Brscheinigung brauchst du für den Antrag auf Vorauszahlung des Mutterdchaftsgeldes. Du kannst natürlich den eigentlichen Antrag bereits vorher ausfüllen und dann bloss noch auf die Bescheinigung warten. Ich persönlich mache erst alles zusammen, aber gut, arbeite ja bei der KK und kenn die Anträge gut. Da gehts fix ;)


cherrylady_82

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Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

7 Wochen vor ET.bei meiner Großen ging das fix bei der KK mit Auszahlung.Der Arbeitgeber hinkt meist eher hinterher,aber auch egal.Hauptsache das Geld kommt.


marjane

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Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Für das Mutterschaftsgelf gibts extra einen Antrag? Dachte man bekommt eine Bescheinigung, die reicht man bei der KK ein und beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss das Formular ausgefüllt an meine Krankenkasse schicken (z.B. mit den Lohnangaben). Die Krankenkasse kümmert sich dann um die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes. Und der Arbeitgeber muss den Aurbeitgeberzuschuss auszahlen. Da werden sich KK und Arbeitgeber untereinander einig. Hab noch nicht gehört, dass ich da nen extra Antrag brauche?!?!


JungeMamix3

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Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Hey, Ja Ich bekomme das Mutterschaftsgeld nicht von der Kk vielleicht ist es dort anderst... Ich habe aufjefenfall einen Antrag den Ich ausfüllen muss und mein AG muss auch noch was ausfüllen, konnte den Antrag im Internet runterladen oder telefonisch anfordern. Lg


marjane

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Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Achso, ok das wusst ich nich. Will nur nix falsch machen oder vergessen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Frühestens 7 Wochen vor ET! Vorher darf der FA keine ausstellen. Geht auch nicht wegen den letzten Gehaltsbescheibigungen des AG früher. Nahtlos gehts da selten über.. Also am besten Puffer schaffen!


jeanny83

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Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Zumindest BARMER GEK...es ist kein grossartiger Antrag wo viel auszufüllen ist, aber Antrag plus Bescheinigung muss sein schon allein wegen deiner Unterschrift. So ist es bei uns! Bei anderen Kassen weiss ich es nicht, kann mir aber gar nicht vorstellen dass du irgendwo MUG bekommst ohne n Antrag zu stellen...aber möglich ist ja bekanntlich alles ;)


pietschi-baby

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Antwort auf Beitrag von jeanny83

Ja ich kenn das von erster ss auch mit antrag vorn kk. Frag am besten mal direkt deine kk.


GuertlMa

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Antwort auf Beitrag von JungeMamix3

Hallo, ich kenne das aus meinen bisherigen beiden Schwangerschaften auch so, dass man im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung 7 Wochen vor ET den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der KK stellt. Die Bescheinigung des Arztes gibt es also auch erst 1 Woche vor dem Mutterschutzbeginn (= 7 Wochen vor ET). Die Bearbeitung geht meistens schnell und man hat dann auch bald das Geld. Gruß