Keksraupe
ich bin happy :-D aber mal blöd gefragt: das baby ist am 14.09. geboren, ET war der 06.10. offiziell, und das Mutterschaftsgeld gab es jetzt bis zum 28.12. (also 12 Wochen statt 8 weil er ja Frühchen war) wann beginnt denn dann die Elternzeit? Also Mutterschutz habe ich jetzt 12 Wochen nach Geburt (also am dem 14.09.?) oder 12 Wochen nach ET? Antrag auf Elternzeit habe ich eingereicht, aber ich frage mich trotzdem wann denn nun was ist? Bin ich bis 28.12. in Mutterschutz oder bis 06.12. (12 Wochen nach Geburt) kann mich jemand aufklären? Und: ab wann gibt es dann Elterngeld? Denn Elterngeld bekommt man ja 12 Monate lang, aber ich hab ja während des Mutterschutzes noch Gehalt+Mutterschaftsgeld, kriege ich Elterngeld also erst danach? Und wenn ja, sind es dann echt 12 Monate? *verwirrt bin* und: Elternzeit = Erziehungszeit? Ich habe einen Antrag auf Elternzeit gestellt und rein geschrieben dass ich 3 Jahre daheim bleibe, war das korrekt? Anwalt sagt ja, aber meine Freundin sagt nein, ich hätte Erziehungszeit schreiben müssen? ja was denn nun?
Also, die Elternzeit beginnt nach dem Ende der Schutzfrist, Dir stehen 3 Jahre zu, die du entweder am Stück nehmen kannst (endet dann am Tag vorm 3. Geburtstag) oder auf Zeiträume aufteilen kannst. Das Elterngeld gibts erst nach dem Mutterschutz, also nix von wegen die ersten 12 Monate, wies der Staat so schön bewirbt, weil du ja eben MuSchuGeld kriegst. Hoffe, i konnt dir bissl helfen. LG Vampirchen
wenn die elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt, und ich 3 Jahre hätte, wieso endet sie dann am 3. Geburtstag? die schutzfrist endet ja erst 12 wochen nach geburt (oder 12 wochen nach ET???)
Hm, gute Frage.... wie das bei Frühchen ist, weiß i net :-(
Also, die Schutzfrist nach der Geburt beträgt bei dir 12 Wochen (weil dein Sohn ein Frühchen war) zuzüglich der Mutterschutz-Zeit, die du vor der Geburt "verpasst" hast. Dein Mutterschutz endet also 12 Wochen nach dem ursprünglich berechneten Entbindungstermin, das ist dann der 28. Dezember. Die Elternzeit (früher hieß es mal Erziehungsurlaub, in der Rentenversicherung heißt es Erziehungszeit) beginnt am 29. Dezember und endet mit "Vollendung des 3. Lebensjahres" - der 3. Geburtstag wäre also dann dein wieder dein erster Arbeitstag. Wie lange es Elterngeld gibt, weiß ich nicht sicher, meine aber, dass es mit dem ersten Geburtstag endet (zuzüglich eventueller Partnermonate). Das weiß aber die Elterngeldstelle....
Dachte er war genau 1 Tag drüber über der frühchen zeit?