Monatsforum Oktober Mamis 2014

Krankenversicherungsfrage

Krankenversicherungsfrage

Keksraupe

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evtl weiss das ja jemand ich bin ledig, und war angestellte (bin angestellte) im Mutterschutz bin ich kostenlos versichert, das weiss ich aber danach? Also bis Baby 3 ist? Wie bin ich dann krankenversichert? Muss ich die selbst zahlen?


stupsischwupsi

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

die müssen dich behalten soweit ich weiss..aer am besten rufst bei der kk an ist ja von kk zu kk manchmal verschieden


cherrylady_82

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Wenn Du gesetzlich versichert bist,zahlst Du die gesamte Elternzeit nichts.Im Höchstfall 3 Jahre.


jeanny83

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Juhu!!! So bin ich wenigestens ein bisschen an meine Arbeit erinnert ;) Sie fehlt mir :( kommt drauf an wie du aktuell versichert bist...nachdem du schreibst dass du angestellt bist gehe ich davon aus, dass dein Arbeitsverhältnis an sich weiter besteht, es ruht dann quasi nur. Bist du über 450 euro angestellt? Oder wie bist du aktuell versichert?


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Ich bin sozv.pflichtig angestellt ja Mein AG zahlt die Hälfte ich die andere, also standard ;) Wie und wann beantrage ich bei wem die Elternzeit? Muschugeld etc hab ich verstanden aber Elternzeit? Wann muss ich das spätestens mitteilen? War mit 16 doch einfacher lol da musste man das alles nicht machen


Julie

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Elternzeit wird beim Arbeitgeber angemeldet, nicht beantragt. Spätestens sieben Wochen vor Antritt, für die Mutter also eine Woche nach der Geburt (bei normaler Dauer des Mutterschutzes). Bei Frühchen und Mehrlingen eben entsprechend später (aber immer 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes). Während der Elternzeit bist du so lange kostenfrei bei der kk versichert, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Ob acht also, wenn z. B. der Betrieb "pleite" geht. Hast du nicht als PDL gearbeitet bzw. arbeiten wollen ? Das gehört zu den Grundzügen des Arbeitsrechts.....


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Julie

Ich habe als stellv. Pdl gearbeitet, allerdings ja noch im Lernen ;) meinen Master beginne ich im Oktober *g* Arbeitsrecht hatten wir, aber Mutterschaft wurde da noch völlig aussen vor gelassen. Im Betrieb hatten wir so einen Fall auch nie, alle Frauen waren ü50 :-D Ich hatte das noch genau so im Hinterkopf aber ich war unsicher, und auch was MuSchuGeld angeht sind die Angaben im Netz oft falsch oder lückenhaft. Bin jetzt erst mal beruhigt, hab nämlich was von 7 Wochen vor der Geburt gelesen und das würde gerade echt eng werden, lach


Julie

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Sieben Wochen vor der Geburt gilt nur, wenn der Vater direkt ab Geburt Elternzeit in Anspruch nehmen will. Das hatten wir beim zweiten Kind - das muss man dann mit dem AG besprechen. Bei der Mutter ist halt immer noch der Mutterschutz "dazwischen".


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Julie

ne, der Herr Papa nimmt keine EZ, weil er ja gerade erst die neue Stelle bekommen hat, und sich so wohl dort fühlt, dass er nicht in EZ möchte *lol* (wäre er noch in der anderen Firma gewesen, hätte er EZ genommen und ich wäre wieder arbeiten gegangen... da war unser Gehalt aber auch noch fast gleich)


jeanny83

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Jupp steht ja nun alles.oben ;) Max. 3 Jahre kannst du dann kostenfrei auf Grund der Elternzeit versichert sein, egal ob du auch tatsächlich Elterngeld bekommst oder nicht. Und mitteilen eine Woche nach Geburt halt spätestens. Ich weiss aber z B. jetzt schon wie lange ich pausiere, deshalb hab ich das jetzt schonmal vorläufig mitgeteilt....Genau gehts natürlich erst wenn man ein genaues Geb. Datum hat ;) Die meisten AG schicken den Beschäftigten auch so n Formular dann zu, wo man das alles angeben muss. Aber gut, dass kommt sicherlich auf den Betrieb an. Die BARMER GEK ist ja riesig, da geht das alles automatisch....bei so ein/zwei Mann Betrieben siehts da sicherlich anders aus. Naja, ich hoff das passt so. Ansonsten immer her damit, mit den KK Fragen ;) lol