JungeMamix3
Hallo Mädels, Ich bekomme von meiner KK kein Mutterschaftsgeld, da ich familienversichert bin, dort hätte Ich ja die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Geld bekommen. Jetzt muss ich das bei dem Bundesversicherungsamt beantragen, auf der Inet Seite steht dort das es nur 1 mal 210€ gibt. Wie ist das dan die 8 Wochen nach der Geburt ? Und muss der AG den Rest ,,draufzahlen,, ? Oder bekomme Ich dan eben nur diese 210€ ? Ich arbeite auf 450€ basis. Lg und schonmal danke im vorraus.
Nur einmalig bis zu 210€!!!! Für den ganzen Mutterschutz!!! Ja ist sehr wenig... Aber ab der Geburt erhältst du ja Elterngeld insofern ist es quasi nur ein Geld bis zur Geburt...... Viele Grüsse
Hallöchen, also ich bekomme das auch vom Bundesversicherungsamt, arbeite ja auch auf 450 Euro. Gibt nur einmal 210 Euro. Aber laut meinen Infos muss AG aufstocken. und ich hab das auch so verstanden das es ab Geburt dann Elterngeld gibt, da das Mutterschutzgeld vom Bundesversicherungsamt nicht auf das Elterngeld angerechnet wird. Wir können uns da ja mit Infos austauschen, wenn einer von uns mehr weiß:-) lg
Das mit dem AG ist ne freiwillige Sache... Leider kein muss! Doch das mit dem Elterngeld stimmt so. Hatte letzte Woche dort angerufen und gefragt ;)
Wan würdet Ihr den beim AG nachfragen ob Er aufstockt...?
Eigentlich nun schon.... Meiner tut es nicht! Ich habe allerdings auch nur einen Honorarvertrag als Dozentin. Vg
Habe gerade im Inet gelesen, das der AG aufstocken muss, auch wen man das.Mutterschaftsgeld nicht von der KK bekommt. Kann nur grad irgendwie den Link nicht kopieren. Ich werde nach meinem Nächsten FA Termin mal nachfragen. Lg
Ich hab aber auch gelesen das er aufstockt glaub ich....
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/mutterschaftsgeld.htm hier steht relativ weit unten das ag zuschuss zahlen muss wenn nettoeinkommen über 13 euro am tag lag!!!durchschnitt der letzten drei monate
Genau das wars glaube Ich. Ich habe am Tag mehr als 13€ netto. Hoffe du auch dan haben Wir doch Glück. Lf
Ja ich auch...