Manumaus42
Hallo, sagt mal,wie geht ihr damit um?Ich bin nicht verheiratet und habe drei Kinder aus meiner vergangenen Ehe.Nun bekommen mein Freund und ich noch ein Baby.Wir sind jetzt 5 Jahre zusammen,ich möchte aber nicht meh heiraten.Nun stellt sich die Frage-sweit ich weiß heißt Vaterschaftsanerkennung ja nicht gleich Sorgerecht.Wie macht ihr das?
das Sorgerecht muss du nochmal extra zur Vaterschaftsanerkennung teilen (falls du das willst). Mein Freund und ich sind nun seid fast 2 1/2 Jahren zusammen und nicht verheiratet und ich will es so machen, dass ich mit ihm das Sorgerecht teile, zur Not könnt er es ja eh einklagen. Das Sorgerecht teilt man aber so viel ich weiß auf der Gemeinde und die Vaterschaftsanerkennung auf dem Jugendamt, oder?
Hallo, Vaterschaft kann schon vor der Entbindung anerkannt werden beim Jugendamt. Sorgerecht dann bei der Gemeinde, automatisch ist es , glaub ich, geteilt ansonsten wenn du alleiniges Sorgerecht haben möchtest musst du das beantragen. Lg , Dani.
nein wenn man nicht verheiratet ist wird das Sorgerecht austomatisch voll auf die Mutter überschrieben, geteiltes Sorgerecht muss man bei der Gemeinde beantragen (die befragen dich als Mutter meistens noch alleine ob du es wirklich willst und nicht unter Zwang handelst) kann man aber auch schon vor der Geburt machen
damit habe ich mich gestern auch befasst. du als mutter bekommst von Beginn an das alleinige Sorgerecht und der Vater, wenn er sich beim Jugendamt eintragen lässt, nur das Umgangsrecht. Dann darf er ja nix mitentscheiden usw. Der Vater kann seit 2010 das gemeinsame Sorgerecht einklagen wenn man getrennt lebt oder in deinem Fall könnt ihr es gemeinsam auch beim Amt beantragen. Es ist aber nochmal extra ein Antrag. ;);)
Hallo, ich bin zwar heute verheiratet, aber meine Älteste stammt aus einer früheren Beziehung und ich habe das alleinige Sorgerecht. Die Vaterschaftsanerkennung kann man auch ohne Teilung des Sorgerechts machen lassen. Ich bin heute mehr als froh, dass ich das Sorgerecht NICHT mit dem Kindsvater geteilt habe. (Das hätte Krieg ohne Ende gegeben, weil er Macht hätte ausspielen wollen.) Mein zweites Kind ist zwar von meinem Mann, aber zum Zeitpunkt der Geburt waren wir noch nicht verheiratet. Kind bekam meinen Nachnamen, ich hatte das alleinige Sorgerecht. Mit Schließung der Ehe bekam das Kind automatisch unseren gemeinsamen Nachnamen und Mann das gemeinsame Sorgerecht. LG Jessi
Hallo nochmal aus dem Septemberbus, bei meiner Großen habe ich damals die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht während der Schwangerschaft beim Jugendamt eintragen lassen. Nach der Trennung habe ich mich lange darüber geärgert, aber mittlerweile bin ich froh darüber. Der Kindsvater hat mir nie im Wege gestanden, und alles über Impfungen etc habe ich eh allein entschieden. Da wird nicht jedes Mal nach der Unterschrift beider Erziehungsberechtigten gefragt :-) Jetzt mit meinem neuen Partner werde ich das genauso machen (es sei denn, er macht mir vorher noch einen Antrag). Sehr beruhigend, gerade bei der Großen, finde ich auch, dass falls ich sterben sollte, ihr Vater für sie zuständig wäre und nicht das Jugendamt. Bei allen Differenzen... das müsste nicht sein.
Wir machen es wie beim 1. Kind Vaterschaftsanerkennung auf dem Standesamt und Sorgerechtserklärung beim Jugendamt. Haben das vorher alles geklärt da unsere Kinder den Nachnamen der Vater's bekommen sollen. Liebe Grüße CHAOS_ENGEL