Monatsforum Oktober Mamis 2013

Urlaubssemester nur wegen Schwangerschaft?

Urlaubssemester nur wegen Schwangerschaft?

Miranova

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Ihr Lieben, hat einer von Euch Erfahrungen in der Beantragung eines Urlaubssemesters - auch wenn der ET wahrscheinlich in der ersten Woche des darauffolgenden Semesters liegt? In sämtlichen Beurlaubungsanträgen für die Unis ist zu lesen, dass es nur dann ginge, wenn der ET eben im Semester liegt. Ich müsste dafür aber mal eben 3,5h Bahn fahren (eine Richtung - Promotionsstudentin und lebe nicht am Hochschulort). Vielleicht kann man das auch als besonderen Härtefall angeben? Ich würde mir den Studentenstatus gern noch etwas erhalten, es wäre sonst auch das letzte Semester... Vielleicht kann jemand weiterhelfen? Liebe Grüße Mira


San17

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Antwort auf Beitrag von Miranova

da kann ich dir leider nicht wirklich weiter helfen, ich hab ET 1.9. und Vorlesungsbeginn wird für mich vorraussichtlich 28.10. sein, sodass ich ganz normal meine 2-3 Kurse weiter machen kann. falls ich nicht alle klausuren im sommer schaffe, wären halt noch Klausuren zw 14. und 28. aber ich hoff ich schaffe alles vorher. musst du unbedingt ein urlaubssemseter einlegen?


Miranova

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Antwort auf Beitrag von San17

Nein, na eigentlich gar nicht. Ich suche nur nach einer Möglichkeit das Ende des Studentenstatus (und der damit verbundenen Vergünstigungen) noch etwas hinaus zu zögern. Mir gehts dabei eigentlich auch gar nicht um die Belastung...ich muss theoretisch nicht mal Scheine machen...nur meine restlichen Hausarbeiten tippen. Die Frage ist nur, ob ich eben damit möglicherweise "durchkäme", wenn der ET so knapp im neuen Semester liegt.


San17

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Antwort auf Beitrag von Miranova

aso, ja ich wäre sonst im Wintersemester fertig, so muss ich auf jeden noch die BA im Sommer machen, das wäre mir doch zu viel mit nem Säugling ;) bei uns in Sh heißt es "Beurlaubungen können bei vorliegen wichitger Gründe, wie z.B. [...] Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung des Kindes durch das jeweilige Rektorat der Hochschule erfolgen." "Bei Beurlaubung aus gründen des Kindererziehung ist die Dauer analog zur Elternzeit ..." Aber schreibe doch einfach mal ne Mail an euer Studierendensekretariat. Allerdings hat ne Beurlaubug Auswirkungen auf evtl. Kindergeld noch für dich selber, Bafög, Leistungen nach SGB2. Da müsstest du dich evtl auch noch informieren, inwie fern dich das betrifft. ;)


Miranova

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Antwort auf Beitrag von San17

Ja genau, so stehts bei mir auch...aber im Antragsformular steht dann tatsächlich was von Schwangerschaft in Verbindung mit ET (sinngemäß). Das finanzielle betrifft mich gar nicht so sehr, hab nen normalen Arbeitsvertrag etc., deshalb lebe ich auch nicht am Uniort. Stimmt schon, ich stelle dann einfach mal den Antrag, wenn ich die Papiere beisammen habe. Mein Mutterschutz wäre ja dann auch schon im beantragten Urlaubssemester, aber ein ganzes Stück nach der Vorlesungszeit. Es ist ja auch alles noch ganz frisch... Danke Dir, für Deine Hinweise!!