Monatsforum Oktober Mamis 2013

Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch

saja79

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Wisst ihr, ob uns der volle Jahresurlaub zusteht, wenn wir im Oktober ET haben und im Dezember Mutterschutz abläuft?


Izzy2013

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Antwort auf Beitrag von saja79

Oh, eine wirklich sehr gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Würd ja gerne noch möglichst viel Urlaub direkt vor Beginn Mutterschutz nehmen, damit ich mit ner riesen Kugel nicht mehr in der Firma hocken muss. Lg


flims

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Antwort auf Beitrag von saja79

Ich meine uns steht der Urlaub bis zum Beginn des Mutterschutzes zu. Also für die Zeit im Mutterschutz und die Elternzeit hat man keinen Urlaubsanspruch.


fibi

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Antwort auf Beitrag von saja79

Also bei uns in österreich hat man urlaubsanspruch bis ende mutterschutz. D weiss ich leider nicht.


samy_84

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Antwort auf Beitrag von fibi

Ah, danke fibi, das wusste ich auch noch nicht! Ich hätte da sonst der Personalabteilung blind vertraut ;)


Izzy2013

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Antwort auf Beitrag von saja79

Ich hatte schon überlegt, diese Frage im Expertenforum "Recht" zu stellen. Da müsste man das auf jeden Fall wissen. Mach ich sonst mal nachher...


Glücksmaus

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Antwort auf Beitrag von Izzy2013

Das wäre super, wenn du die Frage im Expertenforum stellst. Ich meine, dass wir Urlaubsanspruch für die gesamte Zeit haben, also bis Ende des Mutterschutzes.


Izzy2013

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Antwort auf Beitrag von Glücksmaus

Hab mal im Forum Recht gestöbert. Wie schon vermutet, hatten auch ganz viele andere Mädels dazu Fragen. Hier die Antwort, die die Rechtsanwältin Nicole Bader mehrmals dazu gegeben hat: --------------------------------------------------- Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz Antwort von N.BADER am 15.03.2013 Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB --------------------------------------------------- Also wenn ich richtig verstehe, hat man für die Mutterschutzzeit noch Urlaubsanspruch, allerdings werden hierbei immer nur volle Monate gerechnet. LG


saja79

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Antwort auf Beitrag von saja79

Also für die Zeit des Mutterschutzes hat man soweit ich weiß schon Urlaubsanspruch, wenn aber der Mutterschutz z. B. am 10. oder 15.12. , also Mitte des Monats, endet, hat man dann für Dezember Urlaubsanspruch oder nicht?


Sto86

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Antwort auf Beitrag von saja79

Also ich habe bei uns in der Personalabteilung nachgefragt. Mein VET ist am 05.10.2013 und Ende des MuSchu ist 30.11.2013. Also habe ich nur für den Dez kein Anspruch auf die Urlaubstage.


Sonnenschein30

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Antwort auf Beitrag von saja79

Genau so stimmt es. Mutterschutz zählt mit.....gut so! Werde meinen ganzen Anspruch vorher nehmen da ich nicht vorhabe, wiederzukommen. Ich hoffe, die machen mir da keinen Strich durch die Rechnung.


albi83

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Antwort auf Beitrag von saja79

Habe bei mir auf Arbeit im Steuerbüro nachgefragt und die Tante meinte, dass ich Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr habe.


EmiliaMa

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Antwort auf Beitrag von saja79

Urlaubsanspruch hat man definitiv bis Ende des Mutterschutzes. Bei mir auf der Arbeit (weiß jetzt aber gerad nicht, ob das allgemein oder nur betriebsintern so ist) hat man sogar auch noch für den letzten (Teil-)Monat des Mutterschutzes den kompletten Monatsurlaub, d.h. wenn der Mutterschutz z.B. am 30.11. endet, dann hat man "Pech gehabt" und "nur" den Urlaubsanspruch bis einschließlich November, endet der Mutterschutz am 1.12. (oder an einem beliebigen anderem Tag im Dezember), so hat man den Urlaubsanspruch bis einschließlich Dezember.