Glücksmaus
Kennt sich eine aus bzw. hat sich eine versucht damit zu beschäftigen? Jetzt da wir verheiratet sind, haben wir ja ungefragt Steuerklasse IV/IV. Ich habe den Antrag auf Steuerklassenwechsel hier schon ausgefüllt liegen und wollte ihn gerade in die Post geben... jetzt bin ich mir nicht mehr sicher... Ich verdiene mehr als mein Mann und um mehr Elterngeld zu bekommen, lag es nahe in Steuerklasse III/V zu wechseln. Ich habe mich, seit feststand, dass wir heiraten, damit auseinander gesetzt und kam zum Schluss, dass wenn das NETTO Gehalt der letzten 12 Monate zählt, ich mit dem Wechsel und dadurch mehr Netto Gehalt, logischerweise anteilig immerhin etwas mehr Elterngeld bekomme. Jetzt lese ich aber heute, dass seit dem 01.01.2013 das BRUTTO Gehalt eine Rolle spielt und Verheiratete mindestens 6 Monate vor Mutterschutz den Steuerklassenwechsel beantragen müssen. Jetzt komme ich einfach nicht mehr mit. Wiiieso habe ich darüber nirgendwo vorher (vor nem knappen Monat) was von gehört? Und wie soll der Steuerklassenwechsel das BRUTTO Gehalt beeinflussen? s.: http://www.focus.de/finanzen/steuern/neue-leistung-schwanger-dann-steuerklasse-wechseln_aid_923197.html oder: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/falsche-steuerklasse-beim-elterngeld-drohen-2013-deutliche-einbussen-a-873407.html Oh man. Kann eine von euch mir ein bisschen Licht ins Dunkle bringen? Lieben Dank.
Hey! Es ist tatsächlich seit diesem Jahr so dass man 7 Monate vorher die Klasse gewechselt haben muss. Wir haben es zum Glück noch rechtzeitig gemacht, haben es aber auch nur erfahren weil eine Freundin da arbeitet... Bei Eheschließung gibt es aber Ausnahmeregelungen, genauso wie bei Geburt. Das heißt dass du wenn du ein Kind bekommst ausnahmsweise 2x im Jahr wechseln kannst. Ich würde beim Finanzamt vorbeigehen und die Sache klären! Bei uns lohnt es sich nämlich! Vielleicht kannst du es nach der Eheschließung jetzt noch ändern und dann ggf im September wieder! Ich hoffe, das hilft dir ein kleines bisschen... Gruß!
huhu, ein Steuerklassenwechsel bringt dir in der Tat nix mehr- weil zu spät. Man müßte das mittlerweile quasi mit positiven Test schon machen, wenn man schnell genug sein will. Dass es seit 1.1.2013 übers brutto berechnet wird, ist ne kleine finte die man still und leise mal wieder eingebaut hat. Entsprechend der Steuerklasse werden pauschalierte Beträge abgezogen von deinem Brutto zur Berechnung - da der Einfluss der Steuerklasse. Die kleine Frechheit die nebenbei dabei entstanden ist, ist, dass das pauschalierte mehr ist als es eigentlich war und du somit auch etwas weniger Elterngeld bekommst. Frecher beschiss vom Staat, still und leise umgesetzt und die gelackmeierten sind wir...- und wehren kann man sich nicht.
Eine Freundin hat uns damals in der SS auch geraten, dass wir die Steuerklasse noch schnell auf 3+5 ändern sollen, weil sie haben das auch gemacht und wäre alles prima. Doof wie wir waren haben wir das gemacht und uns nicht weiter erkundigt. Jedenfalls mussten wir dann bei der Einkommensteuer über 700 Euro nachzahlen... Jetzt wussten wir ja schon Bescheid und da mein Mann 1 Jahr in Elternzeit daheim bleibt, haben wir gleich die Steuerklassen so gelassen, damit er mehr Elterngeld bekommt. Dann wechseln wir wieder in 4+4. Ach so, herzlichen Glückwunsch noch zur Hochzeit!!!
Oh, danke für eure schnellen Antworten. Da ihr merkt, dass ich echt nicht die Hellste bin bei so nem Steuergedöns, lass ich es jetzt lieber und habe bei Kind Numero 1 quasi Pech gehabt, da ich keine Lust auf Steuernachzahlungen im nächsten Jahr habe. Ich könnte mich gerade richtig ärgern, dass ich anscheinend ständig irgendwas überlesen habe. Es war so sonnenklar für mich...
ja, zum 1.1. sind wir wieder vollkommen verarscht worden...... Da hat sich die Regelung still und heimlich geändert... Vorher ging das echte Netto ein (z.B. auch eingetragene Entfernungspauschalen.....), jetzt das Brutto und so standardisierte Abzüge. Vorher galt die bessere Steuerklasse ab dem Tag/Monat der Änderung, jetzt gilt die Steuerklasse, die in den überwiegenden Anzahl von Monaten der letzten 12 Monate vor der Geburt, eingetragen war. Dafür wird die dann aber fiktiv für die ganzen letzten 12 Monate angenommen, immerhin etwas.... Aber die nächste Falle lauert schon.... Da denkt man dann ganz naiv, 7 Monate vorher sollten reichen, allerdings werden die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt abgezogen und so Änderungen gelten immer erst ab dem 1. des nächsten Monats (Ausnahme ist der Januar) und da wird es schon kompliziert, das überhaupt noch ändern zu können, sobald man weiß, dass man schwanger ist....... Wir haben es so haarscharf noch hingekriegt, weil wir (unwissend) Glück hatten und das Ganze im Januar geändert haben und die Änderung noch rückwirkend zum 1.1. haben..
Irgendwie ist dann wohl das Fazit, dass man mit Kinderwunsch nicht nur Folsäure nehmen sollte, sondern auch dann schon die Steuerklassen ändern sollte... Hach, es ist doch schön. Na gut. Pech. Haben nunmal erst jetzt geheiratet!
Das ist doch echt sch... Ich war leider nicht so gut informiert. Mein Steuerberater hat gesagt, wir sollen noch wechseln... Hab erst durch euere Einträge gesehen, dass es viel zu spät ist :-( Das steht in den Broschüren aber noch anders drin!! Jetzt hab ich echt Angst, dass wir auch nachzahlen müssen für dieses Jahr :-( Zurückwechseln geht ja so schnell nicht mehr :-(