Monatsforum Oktober Mamis 2013

Muschu - wie gemein

Muschu - wie gemein

tina1986

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Hallo ihr lieben, Wollt mich mal wieder melden. Hatte ja letztes we mit Durchfall sondergleichen zu tun, aber mir geht's wieder gut. :) Hatte die Tage vollouting hihihi, zwei meiner Freundinnen haben gleich nachgezogen, Freude auf der ganzen Linie... Die eine bisl weiter als ich, die andere noch nich ganz so weit.... Megatoll!!!! Sind wir jetzt in kürzester zeit 3 Mädels die ein baby bekommen. Voll cool... Nun gut jetzt zum Thema... Ich bin ja schon geschockt! Ich meinte nach dem mutterschutz nach der Entbindung also nach 8 wochen beginnt die elternzeit für ein Jahr... Hahaha so is das gar nich, der Zahn wurde mir heut gezogen, die 8 Wochen gehören schon zur elternzeit. D.h. Wenn man ein Jahr elternzeit macht geht man am ersten Geburtstag des Babys wieder arbeiten... Ich dachte immer erst 8 Monate nach 1. Geburtstag. Hm... Das is voll doof. Wusstet ihr das? Naja bestimmt. Hinihin ich nich. Ich find das doof. Lg Tina


samy_84

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Antwort auf Beitrag von tina1986

Ja, leider, hatte ich letztens auch mal erfahren auf so einem Vortrag, echt blöd! Aber ich mache es deshalb so, dass ich meinen noch nicht verbrauchten Urlaub gleich nach der Karenz dran hänge, dann kann ich noch etwas länger zu hause bleiben. lg


CHAOS_ENGEL

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Antwort auf Beitrag von tina1986

Ja, so wird man vom Staat verarscht.... Ich dann sogar um 12 Wochen


tina1986

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Antwort auf Beitrag von tina1986

Ach stimmt, bei zwillis is das ja Fleisch noch mehr. Ene Frechheit! Und mda wundern sich Politiker warum es immer weniger Nachwuchs gibt!? Nee, so was kann ich nicht verstehen.


M@mi

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Antwort auf Beitrag von tina1986

Ich finde Elterngeld eine ganz tolle Sache! Hätte ich davor ein Baby bekommen, dann hätte ich sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten müssen, weil wir es uns nicht hätten leisten können, so lang ohne zweites Gehalt daheim bleiben zu können. Außerdem bekommt man während der ersten 8 bzw 12 Wochen ja Mutterschutzgeld, welches ja wesentlich mehr ist als das Elterngeld dann die restlichen Monate.


Glücksmaus

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Antwort auf Beitrag von M@mi

Es geht ja darum, dass es einem "falsch verkauft" wird. Man geht ja nicht 1 Jahr in Elternzeit, sondern bis Babys 1. Geburtstag. Wo sind dann die 8 Wochen Mutterschutz hin? Quasi geht man ja nur 10 Monate in Elternzeit...


M@mi

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Antwort auf Beitrag von Glücksmaus

Naja, aber wenn man unbedingt 12 Monate Elternzeit will, dann muss man halt 12 Monate nehmen, ganz einfach. Man kann sogar 3 Jahre Elternzeit nehmen wenn man will, aber Elterngeld gibts halt nicht so lang.


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Glücksmaus

Die Elternzeit beginnt schon nach der Geburt, nur das ElternGELD wird nach dem MuSchu gezahtl, aber auch nur wenn man MuSchuGeld bekommt.


Glücksmaus

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Jetzt bin ich voll verwirrt. Die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz von 8 (bzw. 12) Wochen, nicht nach der Geburt. Und in welchem Fall bekomme ich zwar Elterngeld aber kein Mutterschutzgeld? Das geht doch nicht oder?


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Glücksmaus

Die Elternzeit beantragt man ab Geburt. Bei meiner Tochter (2.2.11) war ich vom 02.02.2011 bis 01.02.2013 in Elternzeit. Gesplittet hab ich mein EG von April 2011 bis November 2012 bekommen, also insgesamt 20 Monate. Wenn du nicht gearbeitet hast, bekommst du auch kein Mutterschutzgeld oder wenn du nur auf 400€ gearbeitet hast und nur den Pauschalbetrag bekommen hast. So ging es meiner Schwägerin. Die hat volle 12 Lebensmonate Elterngeld bekommen.


CHAOS_ENGEL

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Antwort auf Beitrag von tina1986

Ja aber das is ja die Lüge, man bekommt keine 12 Monate Elterngeld..... aber das erzählt keiner dazu. Sollen die doch einfach die Wahrheit sagen und es nicht schön reden!


Glücksmaus

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Antwort auf Beitrag von CHAOS_ENGEL

Sehe ich genauso. Es geht immerhin um 2 Monate und bei ChaosEngel sogar um 3! Aber so ist es bei vielen Sachen. Es klingt gut, aber wenn man sich damit befasst, ist es nur Schönrederei!


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von CHAOS_ENGEL

Die die kein Mutterschutzgeld bekommen, bekommen ja auch 12 Monate


M@mi

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Antwort auf Beitrag von CHAOS_ENGEL

Zusammen mit den zwei Partnermonaten bekommt man 12 Monate Elterngeld. In deinem Fall (so wars bei mir übrigens auch, da meine Tochter zu früh kam) halt "nur" elf Monate, dafür bekommst du aber einen Monat länger Mutterschutzgeld.


Isanel

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Antwort auf Beitrag von tina1986

Also es ist ja so das das Elterngeld nach Einkommen berechnet wird man aber mindestens 300 und max. 1800€ bekommt gezahlt für 12 Monate + 2 Partnermonate / oder bei alleinerziehende. Das Elterngeld wird AB der Geburt gezahlt und da man die ersten 8 bzw. 12 Wochen ja MuSchu-Geld bekommt wird es damit verrechet. Sollte einem mehr Geld zustehen als das MuSchu-Geld (was ja glaub ich nur 13€ pro Tag sind) bekommt man für die Zeit den "fehlenden Betrag" zum Elterngeld zusätzlich. Bei mir war es so da mein Elterngeld HÖHER war als das MuSchu-Geld und ich somit noch zusätzlich den Rest der fehlt ( zur vollen Summe des Elterngeld) bekommen habe. Und damit ja 12 Monate Elterngeld bekomme und die 12 Monate Elternzeit beginnen ja AB der Geburt. Wenn man keine Elternzeit nimmt muss man ja nach 8 /12 Wochen wieder arbeiten (diese Zeit wird ja von der Krankenkasse bezahlt und ist dem Krankengeld ähnlich). Natürlich hat man Anspruch auf 3 Jahren Elternzeit und die werden einem auch gewährt allerdings kann man das Elterngeld auf max 2 Jahre splitten lassen und würde das 3 Jahr gar kein Geld bekommen. Oder man splittet nur 2 Monate das Elterngeld dann ist man 14 Monate in Elternzeit bekommt aber etwas weniger Geld. Ansich gibt es 1000 Möglichkeiten wie man es macht und jeder muss für sich schauen was er möchte und was finanziell machbar ist - es gibt auch extra Beratungsstellen die einem das alles genau ( für den eigenen Fall ) erläutern. Nur nochmal mal am Rande (und auch nicht böse gemeint) Aber warum sollte die Elternzeit erst 8/12 Wochen navh der Geburt beginnen - man ist doch mit der Geburt des Kind dann Eltern von dem neuen Erdenbürger oder? LG Isa


Isanel

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Antwort auf Beitrag von Isanel

Ob man welches bekommt hängt davon ab wie man versichert ist. Als selbstständige ist das zum Beispiel so das man sich entweder freiwillig gesetzlich versichern kann ( sprich die "normalen KK" AOK, Barmer usw.) oder privat (Hanse merkur, Universa usw.) Ist man als Selbstständige privat versichert bekommt man nicht einen cent von der KK sondern "nur" Elterngeld ab Geburt für 12 Monate. Sollte man bei einer normalen KK versichert sein bekommt man wieder MuSchu-Geld + Elterngeld. Und ich glaube mich zu erinnern wenn die Frau beim Mann mit familienversichert ist bekommt sie auch KEIN MuSchutz-Geld... Ich als selbstständige war ja froh das ich jetzt überhaupt Geld bekomme - vor 10 Jahren war das anders da gab es weder Elterngeld noch MuSchu-Geld als selbstständige. Und ne Freundin von mir die sich etwas früher als ich selbstständig gemacht hat, hat nach 14 Tagen mit ihrem Säugling wieder im Büro gesessen und zumindestens Stundenweise gearbeitet weil sie sonst hätte weder sich, das Baby noch ihre Angestellte ( die sie ja zwangsläufig brauchte) hätte bezahlen können. Das fand ich doch ziemlich krass damals... LG Isa die froh ist das es heute etwas anders ist...


Glücksmaus

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Antwort auf Beitrag von Isanel

Danke für deinen ausführlichen Text! Für dumme wie mich ist das echt gut! Aber tatsächlich habe ich mich mit meinen Post verschrieben und meinte, dass das Elterngeld 8 Wochen nach der Geburt beginnt und natürlich nicht die Elternzeit! Bzw. genau das war meine Frage, die du mir jetzt beantwortet hast. Ich finde es sehr verwirrend und dachte es verstanden zu haben. In meinem Fall habe ich es auch, aber in anderen Fällen kapiere ich es wieder nicht! Und wann kriegt man kein Mutterschutzgeld, aber nachher Elterngeld? Danke!


Isanel

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Antwort auf Beitrag von Glücksmaus

Bitte bitte Glaub mir bis ich das in meinem Fall kapiert habe musste mein Steuerberater, die Beratungsstelle und das Internet "Überstunden" machen Aber ich bekomme beides und weil ich genau am 1. Geburtstag unserer jüngsten wieder in den MuSchu gehe bekomme ich ganz genau die gleichen Beträge plus den Geschwisterbonus für ein weiteres Jahr... Lg Isa


M@mi

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Antwort auf Beitrag von Isanel

Danke für den ausführlichen Bericht, dazu hat mir die Zeit und die Lust gefehlt. Wir waren damals auch in einer Beratungsstelle und Internet und die Elterngeldstelle mussten meine ständig neu auftauchenden Fragen beantworten. Wenn ich vor dem Elterngeld ein Kind bekommen hätte, dann hätte ich auch gleich nach MuSchu wieder arbeiten müssen, weil es ohne mein zweites Einkommen finanziell einfach nicht gereicht hätte und das ist jetzt schon wirklich eine tolle Sache!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tina1986

mein Alg1 endet am 16.8. ....am 3.9 beginnt MuSchu.. Geld gibts nicht , da mein schatz genug verdient von daher sitz ich komplett mit 0 euro rum.. und wenn wir nicht vorher geheiratet hätten, würde ich auch noch ohne familienversicherung sitzen und dürfte mich für 150 euro selbst versichern (von 0 euro Muschu Geld ) einfach nur ärgerlich aber was sollsssss :)