Angie1983
Also, es geht um die Elternzeit! Ich bin ja bei der Bundeswehr, da habe ich jetzt erfahren, wenn ich länger als ein halbes Jahr in EZ gehe, fällt meine Stellle weg! Heißt im klartext, in der Einheit, in der ich jetzt bin, gibt es keine Arbeit mehr für mich, die wird weiter gegeben. Jetzt bin ich wieder überall einsatzbar, quasi! Mir wurde zwar gesagt, das se mich nicht 200km weiterweg versetzten würden, nur schriftlich bekomm ich halt nichts! Jetzt ist die Überlegung das ich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehe und mein Mann daheim bleibt! Dann ist es so das ich nicht stillen kann und abpumpen müsste und halbtags ginge da auch nicht! Und meine größte Sorge ist, das ich keine Beziehung zum Kind bekomme, wenn ich gleich wieder arbeiten gehe! Ich bitte um vorschläge! Danke! Lg Angie
hm ,
das ist aber komisch ?
ich dachte die müssen deine stelle in jedem job freihalten !?
das ist ja sch...e!
aber du kanst nach der regulären ez wieder da arbeiten aber weißt halt nicht wo dann?
ich weiß nicht , ich glaube ich würde es riskieren !
da hätte ich nämlich auch angst das ich nicht die bindung zu meinem kind kriegen würde !
kopf hoch
fühl dich gedrückt !!!
lg
Also in meinem Beruf ja, der Ort stellt sich raus! Darum geht es!
also ganz ehrlich, ich würd es auch riskieren. ein Job wäre mir nicht so wichtig wie mein Neugeborenes. ich hatte sogar Bedenken meinen Sohn nach 1 Jahr allein zu lassen um wieder Teilzeit zu arbeiten (weil es finanziell nicht anders ging). erst als sicher war, dass meine Eltern dann auf ihn aufpassen, hab ich es gemacht. d.h. er war mir sogar mit 1 Jahr noch zu klein. aber dann ein Neugeborenes den ganzen Tag nicht zu sehen, das wäre für mich unvorstellbar.
Das ist natürlich echt bescheiden, aber wenn die Regeln so sind. Sie schmeißen dich ja nicht raus, sondern bieten dir eine (ich nehme an) gleichwertige Stelle an, wenn du wiederkommst. Ich weiß nicht, wie hoch das Risiko wirklich ist, an einen anderen Standort versetzt zu werden, gibts keine bisherigen Fälle, an denen man das einschätzen kann? Ansonsten würde ich es wahrscheinlich nicht riskieren, zumal wenn dein Freund gern die Elternzeit übernimmt. Als dein AG muss dir auch die Bundeswehr die Möglichkeit (Raum, Kühlschrank) zum Abpumpen geben und vielleicht willst du ja auch gar nicht so lange stillen, bei mir hat sich das in der ersten SS nach 5 Monaten von selbst erledigt. Ich kenne einige Frauen, die nach 6-9 Monaten wieder gearbeitet haben, das ist sicher schwer, aber machbar, v. a. wenn das Vertrauen in den Partner da ist. Und dein Freund bekommt natürlich auch eine besondere Bindung zum Kind, die er sonst nicht hätte, ihr gewinnt also auch was! Schreib doch mal blubb12 an, sie hat mal gepostet, dass sie in der letzten SS nach 7 Monaten wieder arbeiten gegangen ist und es wieder so plant. Sie kann dir sicher ein paar Erfahrungen schildern und Tipps geben!
Ich wäre jederzeit auch nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen, wenn ich nicht gestillt hätte und nur wenn mein Mann die Elternzeit bis zum ersten Geburtstag übernommen hätte. Eine andere Betreuung (Tagesmutter, Kita, Oma) finde ich unter einem Jahr zu früh!
Bei uns war es organisatorisch einfach so rum besser. Hätte aber Papa in Elternzeit auch gern gesehen....
Du hast ja erstmal ein halbes Jahr Zeit. Nutz das aus. Bei meinem Sohn bin ich nach 7 Monaten wieder voll arbeiten gegangen, und mein Freund hat Elternzeit gemacht. Mit ein bißchen Glück hast Du ein am Essen sehr interessiertes Kind wie ich damals. Ich konnte mit 4 Monaten mit Brei anfangen, und somit ist genug Zeit da für eine Umstellung. Und ein bißchen stillen bzw. abpumpen morgens und abends geht dann immer noch solange ihr zwei das wollt.
Hallo Angie,
das klingt so wie bei mir... Ich bin Managerin in einem Konzern, da ist es ähnlich.
Gesetzlich muss der Arbeitgeber nur eine vergleichbare Position anbieten nach der EZ, die selbe Position muss es nur sein wenn man direkt nach dem MuSchu arbeiten geht.
Mein AG hat auch signalisiert dass alles über 6 Monaten zuviel wäre, deswegen werde ich nach knapp 6 Mon wieder arbeiten. Ich kann dich beruhigen: für Stillen kann man ein 3 Monatiges Kind problemlos abstillen, in Fr gibt es keine EZ und viele Kinder kommen mit 2-3Mon abgestillt in der Krippe.
Am Ende ist es in Deutschland sehr relax, mit EZ können sich das viele einrichten, wie sie es wollen. Aber das Kind kriegt kein Schaden wenn Du früh wieder arbeitest, sonst wäre ja Frankreich ein Land von Geistgestörten
Wobei, wenn man gut darüber nachdenkt, habe ich als französin die Symptome übersehen?
Die Frage sollte finde ich sein: was möchtest Du für Dich? Ein Kind ist wichtig, ist aber glücklich wenn Du es bist, und die Arbeit ist auch wichtig, vor allem in eine Situation wie deine.
Ich gehe wieder 100% arbeiten mit ruhigem Gewissen, mein Freund wird ein Weile übernehmen und dann die Krippe oder Tagesmutter. Mach es wie es sich für Dich richtig anfühlt.
viele Grüße
Marie
Wow, ihr seit echt toll!! Vielen lieben dank für eure Vorschläge! Werde das heute Abend noch mal mit meinem Mann besprechen und am Montag mit meinem Chef! Das Ist einer der Gründe warum ich sooooooo gern hier bin!!:-) Also nochmal zum vetständniss, ich übe die gleiche Tätigkeit aus, allerdings kann mir keiner Versprechen das ich in München bleibe! Die Ausübung wäre mir egal, der Ort ist es nicht! Danke nochmals, lg Angie
Also,mein Rat hat vielleicht nicht wirklich mit deinem Problem speziell zu tun. Ich vertrete nur meine persönliche Meinung. Ich arbeite in einer Tagesstätte mit Kindern ab 1 Jahr. Wir haben ganzjährig geöffnet und bieten sowohl Vollzeit - als auch Teilzeitplätze an.Und ich sehe seit 16 Jahren,daß die Kleinsten die sind,die vor der Öffnungszeit draußen stehen,am längsten bleiben und das rund ums Jahr. Ich möchte das für mein Kind auf gar keinen Fall! Das sind alles keine Karrierefrauen,einfach Sachbearbeiterinnen.Und aus Erfarhrung weiß ich,daß gerade mit 1 Jahr die kindliche Entwicklung soweit ist,daß man "was mit ihnen anfangen kann" sprich: Sie lernen laufen,sie fangen zu reden an. Verstehen einfache Spiele Ich frage mich echt sehr oft,wozu Kinder,wenn man sie anschließend (am besten so schnell wie möglich) wegorganisieren muß? Ist natürlich auch wieder ein Problem,das weiterreicht. Meine eigene Mutter hat trotz 2 Kindern nicht arbeiten müssen,das Gehalt meines Vaters hat gereicht. Wir hatten halt auch keine 2 Autos,sind im Urlaub im Schwarzwald auf dem Bauernhof gewesen.EIn Ferneseher hat für alle gelangt...Das Leben war billiger. Und wenn es in deinem individuellen Fall tatsächlich so ist,Angie1983, dann reg ich mich noch mehr auf.Weil einer jungen Mutter nicht die wichtige erste Zeit mit seinem Kind gegeben wird.
Hallo Angie! Ich muss mich teilweise der Erfahrung von Auraya anschließen, was die Krippe betrifft. Bis zu meinem BV habe ich auch in einer Krippe mit Kids von 8 Wochen bis 3 Jahre gearbeitet und meine Erfahrung war ähnlich, dass die Kleinsten am längsten geblieben sind, die Mütter schon vor der Öffnungszeit oftmals vor der Türe stehen und gerade so kurz vor Schluss ihre Kleinen dann abholen. Da mein Arbeitgeber mir meinen Job bis zu 3 Jahre erhält (aber auch nicht unbedingt die gleiche Einrichtung, evtl. Ortswechsel) haben wir für uns entschlossen, dass ich die ersten zwei Jahre zumindest zuhause bleibe. Es ist aber auch für uns machbar, weil mein Job nur innerhalb der Stadt wechseln würde und ich sowieso nicht soooooooooo viel verdiene, dass er lebenswichtig ist. Allerdings vertrete ich auch die Meinung, dass eine Einrichtung wie z. B. eine Krippe wirklich sehr wertvoll sein kann. Allerdings würde ich es an eurer Stelle dann auch nur bei der Krippe belassen und nicht noch ne Tagesmutti dazu und die Großeltern etc. so dass euer Zwerg immer nur weg organisiert wird. Da Du ja Dein Baby nicht gleich mit 8 Wochen weggeben willst, finde ich es voll in Ordnung und auch vertretbar. Laß Dir da kein schlechtes Gewissen einreden, die Kids wissen schon wer Mama ist und wer "nur" die Erzieherin ist ;-)
...dann hättest du die Stillzeit voll und wärest zu Hause. Und wenn das mit dem Stillen länger dauert als die 6 Monate stehen dir 2 mal am Tag je 30 Minuten ( oder einmal 60 Minuten)Stillpause rechtlich zu!!! Enntweder dein Mann bringt dir Baby zum Stillen vorbei oder du düst eben nach Hause. hatten wir auch, so ein Still- Bringdienst :)
Auch Euch danke! Schlechtes gewissen hin oder her, wir wohnen bei München, da ist das leben und die Mieten teuer! Mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als wenn, das Kind nach einen Jahr in eine Krippe zu tun. Finde solche Einrichtungen Super, aber ich persönlich würde am liebsten drei Jahre Zuhause bleiben! Finanziell ist uns das leider nicht möglich. Mein Mann meinte zwar er würde einen nebenjob annehmen, aber was hat unser Kind dann vom Papa? Es ist alles nicht so einfach! Unsere Eltern wohnen auch nicht ums Eck, da is das nächste Problem! Wenn Mans genau nimmt, müsste ich nach dem Mutterschutz hier wieder antanzen um meine stelle zu behalten. Und nachdienen muss ich die zeit, die ich weg bin auch noch! Alles nicht so einfach... Macht mich wirklich sauer sowas! Ich danke Euch sehr!
Hallo Angie1983! Ich bin auch bei der Bundeswehr und habe mich daher auch schon mit EZ etc beschäftigt. Nach meinen "Forschungen" ist es jedoch so, dass deine Stelle erst "vergeben" wird, wenn du länger als ein Jahr EZ nimmst.(und im Normalfall reicht das ja auch locker aus um in Ruhe abzustillen). Ob dein Dienstposten dann wirklich auch weg ist, hängt auch davon ab, was genau du bei der Bw machst. Dienstposten wie MatNachwFw oder Fahrlehrer oder ähnliches sind derzeit nämlich nicht so leicht zu besetzen. Bei mir sind auch zwei Frauen nach einem Jahr EZ wiedergekommen und hatten ihre alte Dienstposten wieder. Sollte dein DP wirklich vergeben sein, wird man dich wahrscheinlich auf eine DPägOrg (ZBV) -Stelle setzen um dich dann abhängig von deiner Dienstzeit (falls du SaZ bist) auf den nächsten freien DP (fast immer heimatnah) zu setzen. Falls es bei dir einen (fähigen) Personalrat gibt, setz dich am besten mit ihm in Verbindung oder geh zum Sozialberater. Die kennen sich meistens sehr gut aus (besser als Chef / Spieß) und können dir auch die dementsprechenden Vorschriften nennen. Ansonsten durchstöber doch mal den Allgemeinen Umdruck "Vereinbarkeit Familie und Dienst" sowie den Umdruck Elternzeit in der Bundeswehr. Da stehen viele Sachen auch zu anderen Fragen drin!