Monatsforum Oktober Mamis 2012

Frage zur Elternzeit

Frage zur Elternzeit

Auraya77

Beitrag melden

Hallo,Mädels ich hab da mal eine Frage: ich habe vor,nach der Geburt 2 Jahre (lieber 3) daheim zu bleiben. Mein Mann will aber auch seine Elternzeit nehmen: Wie geht das dann? Das kann er doch auch machen.obwohl ich daheim bin,oder? und kriegt er das voll bezahlt? ich glaube nicht.


scred

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Auraya77

Also meines Wissens stehen jedem von euch 3 Jahre zu! Und ihr könnt sie auch gleichzeitig nehmen! Mit der Bezahlung ist das allerdings so ne Sache: Ihr könnt für diese Zeit Elterngeld beantragen. Das sind ca 67% des letzten 12Monats-Durchschnitts-Einkommens. Ihr habt Anspruch auf 12 Monate Elterngeld, wenn dein Mann mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt, habt ihr Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Dieses Geld wird dann für die Elternzeit prozentual ausgezahlt. D.h.: sollte dein monatliches Elterngeld z.B. (nur um eine Zahl zu nennen) 1000€ betragen, bekommst du bei 12 Monaten jeden Monat diese 1000€ und dein Mann für seine 2 Monate das von seinem Einkommen errechnete Elterngeld. wenn du nun z.B. 24 Monate Elternzeit nimmst, bekommst du jeden Monat nur 500€. Ich hoffe, dass das halbwegs verständlich war. Ansonsten kann ich dir empfehlen, dich z.B. von profamilia beraten zu lassen. Mit deren Hilfe findet ihr bestimmt die für euch am besten passende Lösung!


zwergerl

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Auraya77

Hi, hier findest Du alles von offizieller Seite (Bundesministerium für Familie & Co): http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Familie/leistungen-und-foerderung.html In Kürze: Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene paar Schuhe. Elternzeit kannst Du 3 Jahre nehmen, das muss aber nicht zwingend in den ersten 3 Lebensjahren Deines Kindes sein. Elterngeld bekommt man normalerweise 12 Monate, nimmt der Partner ebenfalls mind. 2 Monate Elternzeit, kommen noch einmal 2 Monate Elterngeld drauf. "Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen." Grundlage ist das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten 12 Monate des Elternteils, der Elterngeld und damit die Betreuungszeit beantragt. Will Dein Mann also auch 2 Monate zu Hause bleiben, beantragt er dies und sein Einkommen ist für diese Zeit Berechnungsgrundlage. Du kannst natürlich ebenfalls daheim bleiben. Die Höhe des Elterngeldes ergibt sich wie folgt: "Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt künftig die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent). Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind." Wer Lohnersatzleistungen (ALGI, Übergangsgeld) erhält, bekommt ebenfalls das Mindestelterngeld. Was mich persönlich etwas ärgert - aber gut, wollen wa mal nicht meckern, können ja froh sein, dass es überhaupt was gibt.... Hoffe, ich konnte Dir damit etwas helfen. LG