Kuddel85
Aaaalso... Ich habe einen Festvertrag in Vollzeit. Nun muss man ja 7 Wochen vor ET bescheid geben wie lange man sich die Elternzeit voraussichtlich vorstellt. Ich würde 1 Jahr machen,mehr ist wohl geldlich nicht drin. Wenn ich nun abmache,dass ich nach einem Jahr wieder anfange,kann ich dann,falls ich was neues,für mich besseres finde,vor Ablauf der Elternzeit kündigen?
Hallo, also bei mir ist es ähnlich! Stehe im Vollzeitvertrag, gehe dann 1 Jahr in Elternzeit und weiß aber sehr sicher, dass ich eine neue Arbeit beginne, weil wir in eine andere Stadt ziehen (noch vor der Geburt). Du kannst also in jedem Fall deine Elternzeit nehmen, egal wie lang und fristgerecht kündigen, wenn deine EZ also im Oktober 2013 vorbei ist und du auch schon einen neuen Job in Aussicht hast. Du kündigst normal bei deinem jetzigen Arbeitgeber zum...! Beantwortet das deine Frage?
Bei uns gab's auf dem Formular die Frage, ob man nach der EZ hier weiterarbeiten oder wechseln möchte. Und ansonsten, wie bereits geschrieben, einfach normal kündigen. Mein Freund hat einen Monat nach Beendigung seiner EZ die Stelle gewechselt.
Das ist nicht ganz korrekt, wenn du innerhalb der EZ kündigst, also zum Ende der EZ hast du eine 3-monatige Kündigungsfrist. Insofern musst du das risiko eingehen oder erst am 1 Arbeitstag mit einer normalen Frist von 2 Wochen kündigen.
Vielen Dank für Eure Antworten!Kann ich das irgendwo nachlesen?
Googel einfach mal Elternzeit! Da gibts sicher eine Menge zu finden!!