Filou1980
Guten Morgen ihr Lieben, kennt sich jemand schon mit dem Thema Elternzeit und Elterngeld aus? Kam heute Nacht ins Grübeln, ob ich nächstes Jahr vielleicht nach den Pfingstferien wieder anfange zu arbeiten. Dann wäre ich erst 2 Monate im Mutterschutz nach der Geburt und dann 6 Monate in Elternzeit. Bekäme ich dann die Summe des Elterngeldes, auf 6 Monate aufgeteilt, die mir eigentlich bei 12 Monaten zustünde? Kann mein Partner dann trotzdem 2 Monate in Elternzeit gehen? Lieben Dank für eure Auskunft!
...dass die Summe von 12 Monaten dann auf 6 Monate verteilt wird, kann ich mir allerdings nicht vorstellen...das habe ich in einem Forum gelesen!
Ihr habt zusammen 14 Monate (bzw. 12, da Deine 8 Wochen Mutterschutz ja abgezogen werden). Du machst also 6 Monate Elternzeit plus 2 Monate MuSchu, bleiben noch 6 Monate übrig, die Dein Partner nehmen kann, wie er will. Das Geld wird meines Wissens nach nicht gebündelt, Du bekommst die 65% (oder 67%) und fertig. Du kannst nur die Laufzeit verdoppeln bei der Hälfte des Geldes, aber nicht die Laufzeit halbieren und das doppelte bekommen. Du kannst auch bis zu 30h die Woche arbeiten und trotzdem Elterngeld bekommen. Das wird aber angerechnet. (z.B. 1800€ waren der durchschnittliche Verdienst in den Monaten vor der Geburt, 800€ verdienst du in der Elternzeit dazu, dann bekommst Du in etwa (1800-800)*0.67+800=1470 statt 1800*0.67=1206). So habe ich das vor drei Jahren jedenfalls kennengelernt.
wenn du nach dem halben jahr voll wieder arbeiten gehts, bekommst du auch nur 6 monate lang elterngeld, besser wäre es, wenn du nach dem halben jahr einfach nicht mehr als 30 stunden arbeitest, dann bekommst du auch weiter elterngeld, allerdings nur soviel,wie dir zu den 40stunden-gehalt fehlen, mind. aber 300 euro, und dann kann dein partner danach noch 2 monate elterngeld beantragen,ihr bekommt also nur 14 monate geld,wenn der 2. partner mind. 2 monate elternzeit gemacht hat......ihr könntet es auch so machen,dass du nur die 6 monate elternzeit nimmst,dann kann dein partner noch 8 monate elternzeit machen, in denen er dann 6 davon vielleicht auch teilzeit arbeitet und 2 komplett zu hause bleibt
wenn du ab mutterschutzende 6 monate zu hause bleibst,dann hast du schon 8 elterngeldmonate weg(da die 2 mutterschutzmonate zum elterngeldbezugszeitraum dazu zählen,obwohl du da ja kein elterngeld bekommst), d.h. du hast dann noch 4 monate,in denen du bei teilzeitarbeit elterngeld bekommst und danach dann dein partner die 2 monate, oder dein partner hat nach deinen 8 monaten noch 6 monate elterngeldanspruch, in denen er dann teilzeit arbeitet oder halt ganz zu hause bleibt
Also..ich habe Vollzeit gearbeitet.Mein Elterngeld beträgt etwas über 500€,wenn ich dann einen 400-Euro-Job machen würde,würde das auf das Elterngeld angerechnet werden und ich würde nur noch etwas über 100€ Elterngeld bekommen.Hab ich das richtig verstanden?
wenn du jetzt auf 400 euro basis arbeiten gehst, bekommst du 67%vom differenzbetrag von 400euro zu deinem normalen gehalt ....also wenn du vorher 800 euro verdient hast und nun 400 euro in der elternzeit verdienst, bekommst du von 400 euro(800 - 400) 67 %(268euro) an elterngeld, aber 300 euro mind.,also hast du dann 400 euro verdienst und 300 euro elterngeld...... sollte jetzt jemand mit einem vorherigen gehalt von 1500 euro auf 400 euro-basis arbeiten gehen, dann erhält er 65% der differnez von 1500 zu 400, also 65% von 1100 = 715 euro elterngeld zum 400 euro nebenverdienst dazu
Vielen Dank!Du scheinst Dich ja gut auszukennen!
Würde gerne noch was fragen
Wenn ich jetzt zwei oder drei Jahre Elternzeit nehmen,aber ja nur ein Jahr Elterngeld bekomme,darf ich dann in einer anderen Firma im 2.und 3.Jahr 400€ dazuverdienen?Geht das?
damit kenne ich mich nicht aus, ich denke schon, wahrscheinlich musst du dir aber das einverständis deines arbeitgebers holen, bei dem du bisher beruflich tätig bist