Monatsforum Oktober Mamis 2012

auch mal frage wegen elterngeld/elternzeit

auch mal frage wegen elterngeld/elternzeit

LittleMiss09

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hallo.....ich, bzw, wir haben uns gerade überlegt, wie es ausschaut, wenn mein mann in den ersten zwei monaten, wo ich ja eh wegen mutterschutz zu hause bin, die elternzeit nimmt und dafür das elterngeld bekommt......bei uns sieht es so aus, dass ich es mir wirklich nur finanziell leisten kann, das erste jahr,in dem es volles elterngeld gibt, zu hause zu bleiben....wenn er nun die ersten zwei monate elterngeld bekommt, dann könnte ich doch quasi ab dem 3.monat elterngeld beantragen(vorer würde ich ja eh keine sbekommen, da es dort ja mutterschutzgeld vom ag+kk gibt) und ab da dann für die 12 monate, so dass ich dann zu hasue bleiben kann, bis das mäuschen 14 monate alt ist.....sehe ich das richtig,oder geht meine rechung nicht auf??? falls das so stimmt, gibt es ja dann immernoch das problem, dass die elternzeit des papas ja auch 7 wochen vor antritt beantragt werden muss und den genauen geburtstermin kennen wir ja dann vorher noch nicht, wie macht ihr das, bei denen die männer auch schon ab geburt die elternzeit nehmen???? wäre für hilfe und tipps dankbar, liebe grüße und noch ein schönes restwochenende


annie99

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Antwort auf Beitrag von LittleMiss09

es ist leider nicht ganz richtig, sorry! Das Mutterschaftsgeld (8 Wochen) werden leider mit dem Elterngeld für dich verrechnet und dann hättest du nur noch für 10 Monate Elterngeld...dein Mann hat dann wieder 2 Monate... also kurz gefasst: für dich: 2 Monate Mutterschaftsgeld nach Geburt + 10 Monate Elterngeld + 2 Monate Elterngeld für dein Mann....insgesamt 12 Monate Elterngeld Elternzeit hat man 3 Jahre Anspruch ohne Geld...


FrauStadthase

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Antwort auf Beitrag von annie99

www.elterngeld.net/elterngeldrechner sehr informative und übersichtliche Seite! LG und einen schönen Sonntag


LittleMiss09

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Antwort auf Beitrag von LittleMiss09

Habe jetzt durch den elterngeldrechner herausgefunden, dass der papa während meines bezuges von mutterschaftsgeld wirklich kein elterngeld beantragen kann, weil diese 2 monate schon in den bezug von elterngeld automatisch reinfallen.naja, schade, aber ok.wäre ja schön gewesen, aber dan hätten es sicher schon viele so gemacht.danke euch für die hinweise.


annie99

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Antwort auf Beitrag von LittleMiss09

@ littleMiss doch dein Mann bekommt Elterngeld wenn du Mutterschaftsgeld beziehst, nur du bekommst nicht beides.. .dein Mann aber schon!


annie99

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Antwort auf Beitrag von LittleMiss09

Monat 1 und 2 beantragt der Vater Elterngeld. Das wird auch ohne Anrechnung von Mutterschaftsgeld ausbezahlt. bei Mutter: Monat 1 und 2 Mutterschaftsgeld dann Elterngeld vom 3-12 Monat. also geht beides zusammen.... ist es nun ein bißchen verständlicher? wir gehen zum Jugendamt und lassen uns das alles nochmal erklären...


annie99

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Antwort auf Beitrag von LittleMiss09

ah noch was das Elterngeld kann man ja erst ab Geburt beantragen, allerdings sollte man wissen dass die Bearbeitung in der Regel 6-8 Wochen dauert! und man somit kein Geld hat... es wird rückwirkung nur bis zu 3 Monate gezahlt, also nicht so viel Zeit lassen nach der Geburt...


LittleMiss09

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Antwort auf Beitrag von LittleMiss09

Leider geht das nicht so, wie du es schreibst, denn so hätte ich es ja gerne lt.meines ausgangspostings gehabt, aber durch den elterngeld rechner weiß ich nun, dass die mutterschutzzeit schon 2 monate sind, die in den elterngeldbezug mit zu zählen, auch wenn ich da gar kein elterngeld bekomme.so sind schon 2 monate vom elterngeld weg, weil ich da mutterschutzgeld bekomme.ist zwar doof, aber so ist das elterngeldgesetz


LittleMiss09

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Antwort auf Beitrag von LittleMiss09

habs jetzt nochmals anders nachgerechnet, laut dem elterngeldrechner würde der papa tatsächlich in den ersten beiden monaten elterngeld bekommen, meine mutterschaftsmonate zählen allerdings zu den elterngeldmonaten dazu, so dass wir in den ersten 2 monaten schon 4 monate verbraucht haben und ich dann halt noch von monat 4 - 12 elterngeld bekommen würde und das war es dann, so hätten wir dann halt bis zum 1. geburtstag die 14 monate rum....laut rechner geht das so, ob dass dann allerdings in wirklichkeit auch so ist, weiß ich nicht......zumindest kommt es dann ja dennoch nicht dabei heraus,dass ich bis zum 14. monat zu hause bleiben kann, aber egal, so machen wir es dann halt wie alle anderen auch, die ersten 12 monate ich und dann noch 2 monate er


annie99

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Antwort auf Beitrag von LittleMiss09

ja es ist es richtig berechnet. Du weißt auch dass man die doppelte Elternzeit nehmen kann, dann aber dafür auch nur monatlich die Hälfte bekommt. Dann reicht das Geld aber hinter und vorne nciht...stimmts?


LittleMiss09

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Antwort auf Beitrag von annie99

ja,leider....irgendwie muss ja die miete,auto und dann 2 kinder bezahlt werden und mein mann ist der geringverdiener unter uns, daher halt nur ein jahr zu hause bleiben, wir werden schon während des ersten jahres mit nur 65 % meines gehaltest schauen müssen,aber das ist machbar,wenn auch einschränkender....nachdem ich den beitrag verfasst hatte, habe ich mir erstmal nochmal deine ausführlich durchgelesen,wo dann ja schon vorher das gleiche drin stand wie ich es dann irgednwann mal herausgefunden habe...hätte sie mir vorher mal besser durchgelesen, denn du hattest es ja schon vorher so geschrieben,ich nur nicht so verstanden...hihi und sorry