Mitglied inaktiv
Hallo,
vielleicht kann mir Jemand auf meine Frage hin Auskunft geben. Ich habe keine Ahnung
Ich habe seid Anfang der SS ein Arbeitsverbot vom AG aus, da ich in einer Dialyse arbeite.
Nun frage ich mich, was aus meinen Urlaubstagen wird? Sind die damit hinfällig, weil ich ja nicht mehr arbeiten gegangen bin?
Normales Gehalt habe ich bislang vom AG weiter bekommen. Ab Samstag bin ich in Mutterschutz.
Weiß da Jemand von euch Bescheid?
LG Bianca
Da du ja krankgeschrieben warst hast du den vollen Anspruch auf deine Urlaubstage. Hab vor 2 Monaten erst Klausur darüber geschrieben. Aber nehmen kannst ihn ja jetzt nicht mehr. Der Verjährt auch bis du wieder anfängst es sei denn du gehst nach 8 Wochen wieder arbeiten. Evtl kannst du ihn dir auszahlen lassen. Da bin ich aber nicht sicher. Schönen Mutterschutz, ich bin ab Dienstag offiziell beurlaubte Studentin
das ist wohl von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Ich hatte vor 3 Jahren bei meiner 1. SS auch noch Tage übrig, genau wie Überstunden und die wurden alle Gutgeschrieben. Ich habe dann ein Jahr später wieder angefangen zu arbeiten und konnte die Tage gut gebrauchen, da anfangs meine Tochter doch öfter krank war. Diesmal mache ich es genauso, hebe meine Urlaubstage und Überstunden für 2011 auf, das ist bei uns kein Problem. Ich würd einfach mal mit deinem Arbeitgeber sprechen wie das bei euch ist, bzw. in meinem Fall habe ich das alles mit unserer Verwaltung geklärt.
huhu also bei mir ist es so, dass ich die urlaubstage übertragen lassen kann, wenn ich dann wieder arbeiten gehe (nach dem muschu) ... wahlweise könnt ich ihn mir auch ausbezahlen lassen ... aber da kommt ja nicht viel bei raus .... liebe grüße
Mal einmisch
ich habe auch von anfang an ein Beschäftigungsverbot vom AG bekommen.
Mein Ag hat es so gemacht, dass die erst den ganzen Urlaub sowie Überstunden weg gemacht habe bevor ich ins Beschäftigungsverbot gegangen bin.
Musste ich aber Unterschreiben das es ok für mich ist!
Alles gute
LG Aus den DezemberForum
Beschäftigungsverbot udn Krankschreibung sind völlig verschiedene DInge. beim ersteren zahlt dein AG das volle Gehalt bis zum Eintritt in den MuSchu oder bis das Verbot aufgehoben wird. Dein Arbeitsverhältnis "ruht". Bei zweiterem zahlt der AG nur 6 Wochen dann zahlt die KK anteilig x% des Arbeitslohnes. Wichtig zu wissen da es sich auf das Elterngeld auswirkt.
auch nicht deine Ü-Stunden. Du kannst die im Anschluß an deine Elternzeit nehmen. Ist gesetzlich so geregelt. Du kannst es dir auch auszahlen lassen aber da würde ich gut durchrechnen denn bei sowas hält der Fiskus (Steuern) gut die Hand auf udn evtl. hast du dann kaum was raus. Das kannst du von der Personalabteilung durchrechnen lassen.