Monatsforum November Mamis 2022

Arbeitgeber raubt mir den letzten Nerv đŸ«€

Arbeitgeber raubt mir den letzten Nerv đŸ«€

Renilein9

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Ihr Lieben, ich muss mal irgendwie bei euch Dampf ablassen, bin grad so gefrustet. Sorry schonmal dafĂŒr, dass ihr mein Gejammer nun anhören/ lesen mĂŒsst Ich bin schon recht frĂŒh in der Schwangerschaft ins BeschĂ€ftigungsverbot geschickt worden, Ă€rztlich verordnet. Eigentlich mag ich meinen Job und kenne die Macken der GF ziemlich gut, aber aktuell bringt sie es wirklich wieder auf die Palme. Es begann vor ein paar Wochen damit, dass sie sich privat ĂŒber das Thema BV informiert hat und mir unter die Nase reiben wollte, dass man ĂŒber den Umfang und die Form ja durchaus nochmal reden könnte. Eventuell könnte ich ja doch noch ein paar Stunden arbeiten
 Dabei ist das BV aus gutem Grund genau so verordnet. Als das vom Tisch war, schrieb sie mir trotz vorheriger Einigung, dass wir bis zur 12. Woche noch verschwiegen damit umgehen, mehrmals, wann wir es denn endlich verkĂŒnden wollen. „Es wissen ja eh schon viele
“ so begannen dann ihre Nachrichten. Schlussendlich war das dezent ĂŒbertrieben, denn es wussten exakt 4 KollegInnen (sie, das BĂŒro, 2 enge KollegInnen, damit sie schonmal ohne mich weiter planen können). Und zu guter Letzt kam gestern nun wieder eine WhatsApp Nachricht von ihr, dass ich ihr nun schriftlich mitteilen soll, wie lange ich in Elternzeit gehe, sie mĂŒsse ja nun die Ausschreibung machen. Bei allem VerstĂ€ndnis und Respekt vor der Aufgabe, die sie da gerade bewĂ€ltigen mĂŒssen um mich zu vertreten, ich bin aktuell in der 14. SSW und habe natĂŒrlich nicht nicht abschließend geklĂ€rt, wie lange ich in Elternzeit gehen werden. Da möchten wir uns aus finanzieller Sicht erst einmal beraten lassen. Ich hatte ganz zu Beginn mal gesagt, dass ich mir 2 Jahre vorstellen könnte. Und jetzt kommt’s: ich hab ihr gestern Nachmittag dann eine Mail gesendet und vorgerechnet, wo wir bei der gesetzlich vorgesehenen Elternzeit von einem Jahr landen. Mit der kann sie auf jeden Fall planen. Heute morgen bekam ich die Antwort: „Ich habe jetzt fĂŒr 2 Jahre ausgeschrieben, bis Ende 2024, so hast du es ja mal gesagt“. Ergo hat sie meine Mail ĂŒberhaupt nicht berĂŒcksichtigt, und eigene Entscheidungen getroffen, wie so oft. Ich spare mir nun, darauf noch zu antworten und spare mir vor allem auch weitere Nerven, die ich schon genug gelassen habe. Diese Frau macht mich wirklich irre. Ich hab das GefĂŒhl, mich stĂ€ndig mit irgendeinem Mist befassen zu mĂŒssen, fĂŒhle mich total unter Druck gesetzt von ihr. Werde mich demnĂ€chst umfassend beraten lassen, auch in Bezug auf die finanzielle Sicherheit im BV und danach. Ahne schon, was da wohl noch so alles kommen kann. Aber erst, wenn ich meinen Kopf von der heutigen Geschichte erholt habe. Ich glaub ich verziehe mich erstmal ins NĂ€hzimmer, um irgendwie runter zu kochen. Ich hoffe euch gehts besser, entspannter. Liebste GrĂŒĂŸe aus dem Irrenhaus


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Ich glaube zur Sicherheit wĂŒrde ich dem "so hast du es ja mal gesagt" widersprechen. Glaube zwar nicht, dass sich daraus rechtlich was ergeben kann, aber wenn doch hĂ€ttest du es mit Verweis auf deine Mail richtig gestellt.


Renilein9

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Danke fĂŒr den Hinweis! Puh, das ist garnicht mal so weit hergeholt. Ich lasse mich die Tage ohnehin noch rechtlich beraten, um auch in der zukĂŒnftigen Zeit gut gerĂŒstet zu sein. Meine Chefin ist eigentlich ein lieber Mensch, oft lĂ€sst sich Kopf und Herz aber zu Hause, ĂŒberlegt nicht, handelt mit SchnellschĂŒssen.


SIMIMAEM

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Hey, Schreib deiner Chefin zurĂŒck, das Sie aktuell nichts rwchtskrĂ€ftiges von dir verlangen kann. Oder lass es generell mit ihr in Kontakt zu treten. Alles was du aktuell ĂŒberlegt hast war sicher kein offizieller Antrag oder kann auch nicht als solcher verstanden werden. Auf der Seite das Bundesministeriums findest du "Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spĂ€testens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist. FĂŒr den Vater oder das Elternteil, das das Kind nicht zur Welt bringt: Sie mĂŒssen die Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden." Lass dich nicht unter Druck setzten. Ich habe ja Ă€hnliche Probleme und auch wenn es mir schwer fĂ€llt mich jetzt nicht mehr zu meiner Situation zu Ă€ußern, wobei ich sonst immer fĂŒr die zu erreichen war. Melde ich mich erst wieder wenn ich rechtlich beraten wurde! Toitoi beim aushalten. Mein Puls steigt wenn ich nur an die denke und ich bekomme echt aversionen gegen meine Arbeit. Das hĂ€tte ich mir in den letzten 11 Jahren niiieeeeee vorstellen können, weil ich mit allen so gut klar gekommen bin und auch ganz egal wie stressig manches war. Mein Anwaltstermin ist am Freitag. Halt mich gerne auch auf dem laufenden wie es bei dir weitergeht. Ich drĂŒck dir die Daumen das du gute Lösungen fĂŒr dich findest.


JasminZimtstern

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Ohje, wenn man sich dann auch noch mit solchen Sachen rumÀrgern muss. Ich habe mal gehört, wenn man nicht widerspricht, ist es sozusagen eine Einwilligung. Du hast ja nicht schriftlich, dass du zwei Jahre in Elternzeit gehen möchtest. Wegen deinem anderen Post im schwanger Forum: da wollte ich noch sagen, dass ich es auch nur so kenne, dass man nach drei mal befristet eine Festanstellung bekommt. Da gibt es im Internet einige kostenlose Seiten, wo man beraten wird


Renilein9

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Antwort auf Beitrag von JasminZimtstern

Nein, schriftlich war da bisher garnichts. Außer meiner letzten Mail an sie, wo ich zugesichert habe, mindestens 1 Jahr in Elternzeit zu gehen, die nehme ich auf jeden Fall in Anspruch. Alles andere - du kennst es ja aus dem anderen Post, möchte ich vorher noch „sichern“, bevor ich Entscheidungen treffe. Ja, theoretisch ist das in der Tat so, dass nach der dritten VerlĂ€ngerung, von einer regelmĂ€ĂŸigen TĂ€tigkeit ausgegangen wird und es somit in eine Unbefristung ĂŒber gehen muss. Allerdings ist das bei uns eine nicht so einfache Rechnung, weil eben andere Geldgeber mit Befristungen dran hĂ€ngen und wir ja von öffentlichen Fördergeldern leben. Inwieweit das immer auf einzelne Projekte zutrifft, das kann man unmöglich als Laie durchblicken. DafĂŒr sind die verschiedenen Geldgeber und die daran geknĂŒpften Bedingungen viel zu komplex. Ich zweifle auch stark dran, dass die GF da einen uneingeschrĂ€nkten Überblick hat, zumindest handelt sie oft genug widersprĂŒchlich. Darum lasse ich das nun auch die Tage rechtlich prĂŒfen - brauch aber erstmal 1-2 Tage Luft, fĂŒrs Hirn, um runter zu fahren. Wenn das geklĂ€rt und gesichert ist, habe ich auch eine ganz andere Verhandlungsgrundlage. Ich verstehe mich mit der Chefin ja soweit ganz gut. Möchte da auch kein riesiges Thema draus machen. DafĂŒr ist unser Betrieb zu klein. Aber natĂŒrlich möchte ich fĂŒr mich das Beste rausholen und nun nicht in die Röhre gucken, nur weil unsere Vertragsgrundlagen so miserabel sind. Ich danke dir auf jeden Fall fĂŒr den Feedback!


Mango123

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Ich habe irgendwie das GefĂŒhl im sozialen Bereich ist es besonders schwierig professionelle FĂŒhrungskrĂ€fte zu finden...;). Erinnert mich alles sehr an unseren Betrieb was du so schreibst. Zwar in anders, aber auch super chaotisch und anstrengend alles gerade...


sanne87

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Das mit den Kollegen sagen hatte ich auch mit meiner Chefin und es wissen ja eh schon alle. Ich hatte aber gerade erst die Fehlgeburt hinter mir, bei der dann schon alle Bescheid wussten und ich ja dann wieder kam... Mit der Angabe von einem Jahr bei dir: Pass auf, dass sie dir da keinen Strick draus macht. Ich bin nicht sicher, ob das fĂŒr MĂŒtter auch gilt, aber wenn du eine VerlĂ€ngerung der Elternzeit beantragst, kann sie diese ablehnen. Nur den ersten Antrag nicht. So ist das zumindest bei meinem Mann. Ich musste damals z. B. fragen, ob ich auch frĂŒher zurĂŒck kommen kann, weil wir dann entschieden haben, dass mein Mann die Eingewöhnung macht.


Renilein9

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Antwort auf Beitrag von sanne87

Das wĂ€re echt ein Ding. Sie hat mich absolut unter Druck gesetzt: „Ich muss das fĂŒr deine Vertretung und die entsprechende Ausschreibung jetzt wissen“, also habe ich ihr unter Vorbehalt zugesichert, dass sie auf jeden Fall mit der Elternzeit planen kann, die gesetzlich durch das „volle“ Elterngeld abgedeckt ist, also ein Jahr. Ich habe jedoch auch klar im Schreiben formuliert, zum GlĂŒck, dass wir ĂŒber die genaue LĂ€nge noch nicht final entschieden sind, ich eigentlich plane, lĂ€nger in Elternzeit zu gehen, wir uns dahingehend aber noch beraten lassen möchten und ich die Entscheidung spĂ€ter mitteile. Steht alles in der Mail drin. Alles in allem scheint mir eine rechtliche Beratung hier mehr als sinnvoll, je lĂ€nger ich drĂŒber nachdenke.


Renilein9

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Antwort auf Beitrag von sanne87

Und bezĂŒglich der Kommunikation ĂŒber die Schwangerschaft oder eben nicht: ich empfinde auch das als eine absolute Frechheit und total ĂŒbergriffig (es handelt sich hierbei um persönliche Informationen, da hat sie/ er keinerlei Recht, ohne deine/ unsere Einwilligung das zu kommunizieren). Ich hatte extra in der 7. SSW, als das BV ausgesprochen wurde, um ein persönliches GesprĂ€ch gebeten. Sie wusste ĂŒber unsere Geschichte und den jahrelangen Kinderwunsch, sogar ĂŒber die Kinderwunschbehandlung zuletzt. Ich hatte ihr ganz deutlich kommuniziert, dass es mir wichtig ist, dass vor der 12. SSW niemand weiter im Kollegium davon erfĂ€hrt. Und trotzdem kam urplötzlich in der 9. SSW die Nachricht von ihr: „jetzt wissen es eh schon die HĂ€lfte, kann ich’s nicht heute in der Teamsitzung sagen“? In der 9. Woche!! Ich bin fast aus allen Wolken gefallen. VerkĂŒndet wurde nachher nix, habe meine Informanden Immerhin hatte sie sich dann an mein deutliches ,Nein, gehalten. Ändert aber nichts daran: der fade Beigeschmack bleibt. Lange. Die Konsequenzen tragen ausschließlich wir, wenn das GlĂŒck eben nicht die vollen 12 Wochen anhĂ€lt, was leider garnicht so unwahrscheinlich ist. Meine Chefin hatte dann nach einer klaren Ansage von mir noch „dicht“ gehalten. Wobei ich mir da auch nicht absolut sicher bin, denn ich war zum Zeitpunkt der VerkĂŒndung ja nicht mehr da. Ich hoffe, dass dieses Drama bald ein Ende hat - ich die Sache mit der Fortzahlung noch klĂ€ren kann und dann endlich die Ruhe habe, die ich auch dringend brauche. Mich hat das in den vergangenen Wochen so unfassbar viel Kraft und Energie gekostet. Nur die 2 Wochen, in der sie Urlaub hatte (da war ich in der 11. & 12. SSW) hatte ich mal Luft. Zum GlĂŒck hat sie bald ihren großen Jahresurlaub und ist 4 Wochen weg


sanne87

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Also mein Arbeitgeber wollte eh ein formelles Schreiben mit Unterschrift. Wahrscheinlich ist anderes auch nicht rechtskrÀftig. Deine Chefin hÀtte es in der Anzeige ja auch formulieren können: Schwangerschaftsvertretung mit voraussichtlicher Mutterschafts- und Elternzeitvertretung.


Julizwilling

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Du musst deiner Chefin noch nichts zur Elternzeit sagen. Sie muss die Stelle als "Schwangerschaftsvertretung wÀhrend BV, Mutterschutz und Elternzeit" ausschreiben. Jeder der sich darauf bewirbt kann sich ungefÀhr ausrechnen, wie lang das ist. SpÀtestens nach der Geburt schreibst du dann verbindlich, wie lange du Elternzeit nimmst.


Lolly88

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Oh man das tut mir echt Leid. Ich hab schriftlich noch gar nix eingereicht. Habe nur mit meiner Chefin gesprochen das ich nicht zu 100 % zurĂŒck kommen werde. Deswegen haben wir die Stelle unbefristet ausgeschrieben. Aber ich arbeite auch im Rathaus, da findet sich immer ein Job. Ich Hoff nur das wir ne gute Nachfolge finden. Lass dich auf jeden Fall beraten. Und alles mind. Per Mail. Glaub WhatsApp zĂ€hlt nicht.


FrolleinSchein

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Klingt auch einfach mega nervig... Halte durch!


Renilein9

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Danke ihr Lieben, ich habe morgen eine Telefonberatung mit einem Anwalt. Ich möchte mich da ganz konkret absichern, und, auch meine Fragen zur Lohnfortzahlung im BV klÀren. Damit ich irgendwann mal so richtig abschalten kann


Babyglueck2022

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Was ist daraus geworden? Oder habe ich irgendwo was ĂŒberlesen? Deine Chefin ist echt irre :D Sowas braucht man ja echt nicht wĂ€hrend der SS.


Renilein9

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Antwort auf Beitrag von Babyglueck2022

Leider bin ich noch nicht viel weiter, lass das alles auch erst einmal richtig sacken. Die Telefonberatung hat stattgefunden. Der „Antrag“ (wenn man das so nennt?) auf Elternzeit muss schriftlich erfolgen, demnach kann mir niemand aus meiner Aussage „ich gehe eventuell 2 Jahre in Elternzeit“ in irgendeiner Form einen Strick draus ziehen. Das hat mich schonmal beruhigt. Alles andere konnte mir jedoch nicht beantwortet werden. Da waren leider jede Menge „das weiß ich jetzt auch nicht so genau“-Antworten dabei, die mich nicht weiter brachten. Hatte dann zum Abschluss des GesprĂ€ches gefragt, ob er es fĂŒr sinnvoll hĂ€lt, meine VertrĂ€ge einmal ĂŒberprĂŒfen zu lassen. „Ja, das könnte man durchaus mal machen“. Das Problem ist nur: die PrĂŒfung deckt wohl die Versicherung nicht ab, so war zumindest die Auskunft beim GesprĂ€ch am Montag mit der Versicherung. Wir wollen jetzt nochmal mit unserem Versicherungsvertreter sprechen, eventuell wurde ich nicht richtig verstanden. Denn - keine Ahnung was sowas kostet, immerhin reden wir hier von der PrĂŒfung von VertrĂ€gen von 7 Jahren, solange lĂ€uft die befristete VerlĂ€ngerung meiner aktuellen TĂ€tigkeit schon. Gleichzeitig werde ich nun einmal einen Termin bei der Elterngeldstelle machen. Es hieß zwar von vielen Seiten, dass man diese 1,5 Monate, in denen ich finanzielle Einbuße durch das BV hĂ€tte, nicht ausklammern lassen kann, vielleicht geht es ja aber doch - fragen kostet ja erstmal nix. Also alles noch recht ungeklĂ€rt und unbefriedigend. Ich wĂŒrde das Kapitel gern abschließen, möchte mir aber auch nicht tagelang daran den Kopf zerbrechen. Also versuche ich jetzt erstmal entspannt zu bleiben und so nach und nach die Dinge zu klĂ€ren