atommaus87
Hallo ihr Lieben, bin ratlos...hab heute eine Antwort von der Personalabteilung bekommen die mich irritiert. Hab ab 5.10.Muschu und wollte zum 1.10. die Steuerklasse zurück wechseln, da ja das Netto von Juli-sept. zählen müsste? Aufs Elterngeld wirkt sich das nicht aus aber laut Perso würde sich das aufs Mutterschaftsgeld auswirken, weiss das jemand, gem. Urteil von 1984,Aachen dürfte das nicht stimmen
Aufs Mutterschaftdgeld sollte sich das nicht auswirken, das müsste (wenn du genug verdienst) bei 13 Euro pro Tag liegen. Aber der Steuerklassenwechsel wirkt sich auf den vom AG zu zahlenden Zuschuss zum MuSchGeld aus. Der ist die Differenz zwischen MuSchG (zählt die KK) und deinem normale Nettoeinkommen. Somit hättest du dann im MuSch bei Steuerklassenwechsel (z.B. von 3 auf 5) weniger Geld. Würde dir daher empfehlen erst nach dem MuSch zu wechseln.
Du kannst übrigens auch nur 1mal im Jahr wechseln (falls du dieses Jahr bereits gewechselt bist).
Genau, man darf nur einmal pro Kalenderjahr wechseln und wenn du in die schlechtere Steuerklasse wechselst, dann mach es erst nach dem Mutterschaftsgeld. So machen wir es auch. Passt auch genau, da wir dieses Jahr bereits gewechselt haben und der Mutterschutz bis Ende des Jahres geht.
Oh danke, haben nur auf 4/4 gewechselt, dann warte ich doch bis nach dem Mutterschutz.