Nicole1977
Servus, juhu endlich steht er...der Termin zur Kaiserschnitt Entbindung. Aus ET 25.11. wird nun 04.11.! Ich freue mich so sehr, sie in spätestens 10 Wochen in den Armen zu halten! Viele Grüße zum Wochenende
Klingt nach großer Freude :) dann gratuliere ich mal zum Termin!
Warum muss man bei dir KS machen?
Welche Punkte sprechen dafür bzw. bei welchen "Problemen" empfiehlt sich ein KS? Bekomme ja mein 1. Kind ...
ohhh wie schön - 4.11. ist mein wunschtermin für die Geburt *g*
3 Wochen vorher ist aber ziemlich früh oder? Ich habe ET am 13.11. und bekomme am 8.11. den Ks!! Falls nicht vorher irgendwelche Komplikationen auftreten! Hast du denn Probleme dass die es so früh machen?? Bei meinem Sohn zB war damals der ET der 23.11. und wurde aber auch am 8.11. geholt da Verdacht auf leichte ss Vergiftung!!! 3 Wochen vorher macht mein FA der auch belegarzt im kh ist keinen Kaiserschnitt wenn nicht irgendwelche Probleme auftreten.... Von dem her bin ich jetzt etwas verwundert!?
Servus, 1. Kind - vorzeitige Wehen mit Auswirkung auf GMH ohne dass ich es gespürt habe - spontane Entbindung (35+0) nach Blasensprung - als ich im Krankenhaus ankam war Muttermund schon 8 oder 9cm auf 2.Kind - Vorzeitige Wehen mit Fruchtblasenprolaps (gespürt habe ich nix) - ich merkte erst etwas als eine leichte Blutung auftrat - im Krankenhaus wurde bei 25+2 ein Kaiserschnitt mit uterinem Längsschnitt gemacht. Da ich scheinbar für vorzeitige Wehen mit Auswirkung auf denMuttermund (aktuell ist der GMH noch 2,7cm lang) empfänglich bin, wurde gestern von den Ärzten beim Aufklärungsgespräch der frühstmögliche Zeitpunkt gewählt. Für mich ist es so völlig in Ordnung. Viele Grüße
Du bekommst dein baby am Geburtstag deines ersten Kindes?!
Konnten die ärzte keinen anderen Tag nehmen oder wolltest du das so?
Ich weiß ja nicht ich würde das wenn ich die Wahl hätte nicht so legen... Die beiden müssen dann immer zusammen feiern damit keiner "allein" da steht. Und auch für Familie Freunde wird es bestimmt mal schwer wenn die beiden nicht zusammen feiern, ' zu welchem Geburtstag fahre ich nun?'
Sorry ich hoffe ich trete dir damit nicht auf den Schlips. Ich würde es so nicht wollen.
Also im Kindesalter ganz praktisch und witzig, aber im voranschreitenden alter....
Dann kann ich das natürlich nach vollziehen hatte mich eben nur gewundert! Aber da ist es natürlich dann nicht mehr als verständlich! Mein Sohn kam ja auch gute 2 Wochen früher auf die Welt durch Probleme! Und er wog da schon als er auf die Welt kam 3610g und 51cm groß! Hauptsache gesund!!!
Glückwunsch.... Mal ne doofe Frage...wie sieht das dann mit dem Mutterschutz aus? Bekommst du die drei Wochen im Vorfeld oder nachträglich vergütet? Oder sind die drei Wochen jetzt einfach weg? Ich frage deswegen, weil es ja auch eine finanzielle Sache ist...
Ich weiß jetzt gar nicht, wo ich etwas vom Geburtstag der anderen Kinder geschrieben habe. Meine drei übrigen Männer (also inkl Ehemann) haben jeweils im Dezember Geburtstag. Wegen dem Mutterschutz sehe ich nicht so eng. Ich werde die Tage mal in der Firma anrufen. VG
Ne Nicole dich meine ich nicht ;-) Binebw (hoffe ich hab mir den Namen richtig gemerkt) hat ks Termin am 8.11 und ihr Sohn ist wohl auch schon am 8.11 per ks geholt worden.
Bei der Vorgeschichte macht das natürlich alles Sinn. :) Das mit dem Mutterschutz würde mich auch interessieren. Wenn du Bescheid weißt, könntest uns bitte ja berichten. Mir wäre das schon wichtig (arbeitstechnisch und finanziell).
Für die Mutterschutzfristen - Interessierten: http://www.frauenaerzte-im-netz.de/de_mutterschutz_87.html "Der so genannte Mutterschutz umfasst einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt des Kindes. Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum, um den sich die Mutterschutzfrist vor der Frühgeburt verkürzt hat. Bei Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 2500 g und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen." oder http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=3156.html "Schutzfristen vor und nach der Entbindung Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend. Um eine Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs. 1 MuSchG handelt es sich, wenn das Kind -----> bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt -----> oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf. Bei einer Frühgeburt -----> sowie bei einer sonstigen vorzeitigen Entbindung verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt ebenfalls acht bzw. zwölf Wochen."