Monatsforum November Mamis 2016

Krankenschwestern

Krankenschwestern

Annamira

Beitrag melden

Hallo Ist wer von euch Krankenschwester und weiß wie lange man in der Woche arbeiten darf, also wie viele Tage durcharbeiten. Finde nichts im mutterschutzgesetz, wo das drin steht. Danke im voraus


MäuschenNr.3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annamira

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. (5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, +ie werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören. (6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.


MäuschenNr.3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annamira

Also sind wohl nur die Stunden innerhalb von 14 Tagen, bzw. am Tag entscheidend.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annamira

Die Tatsache das Du entweder Sonntags nicht arbeiten darfst,oder dann den darauffolgenden Tag Frei haben musst begrenzt die Anzahl der Folgetage schon,ich hab eigentlich sechs-Tage Woche,hab aber in der Schwangerschaft immer den Sonntag oder den Montag frei gehabt -gleiches gilt für Feiertage,die darfst Du auch nur arbeiten wenn Du den Tag danach frei bekommst(habe z.b. an Weihnachten am 24.Früh gemacht,am 25.auch,26.durfte ich schon nicht mehr )und meinenim AG ist sonst eigentlich alles egal aber daran haben sie sich gehalten -bei meiner Großen hab ich tatsächlich 12Tage durcharbeiten müssen (in nem Heim),bin aber wegen anderer Umstände schnell komplett krank geschrieben worden (sollte komplett allein arbeiten,keinerlei Schutz,kein frei,keine Pausen...)


Allgäuerin85

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das stimmt so nicht ganz. Man muss nicht den nächsten Tag frei haben. Man muss den Feiettagsausgleich (frei) innerhalb einer Woche haben. 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe. Hab auch mal Mittwochs frei nach einem Sonntag. Grüße aus dem Oktober