s@bine
Kennt sich jemand damit aus? Ich hab in der Schwangerschaft sofort ein beschäftigungsverbot bekommen mit vollen Gehalt inkl. Schichtzulagen. elternzeit hab ich 14 Monate beantragt und elterngeld für 12 Monate. meine frage ist jetzt: würde ich in der elternzeit erneut schwanger werden -was würde das finanziell für mich bedeuten? Bekäme ich dann bis zum ende der elternzeit das elterngeld bzw die letzten 2 Monate nix und ab dann das Gehalt aus dem beschäftigungsverbot oder könnte ich die elternzeit vorzeitig beenden und würde dann beschäftigungsverbot Gehalt bekommen?
Elternzeit kannst Du nur vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann gibts volle Mutterschutzleistungen. Elternzeit vorzeitig beenden, um ins Beschäftigungsverbot zu gehen, ist Betrug.
Soviel ich weiß kannst du die Elternzeit auch vorzeitig beenden. Ich hatte das Thema im Freundeskreis. Meine Freundin wollte gleich wieder schwanger werden, ist dann nach 12Monaten wieder arbeiten gegangen weil man bei einer neuen SS nur Elterngeld bekommt wenn man 12Monate gearbeitet hat. Also kannst du jetzt 12 oder 14Monate daheim bleiben in Elternzeit und dann wieder anfangen zu arbeiten um erneut Elterngeld zu bekommen. Wenn du während der Elternzeit wieder schwanger wirst verlängert sich vermutlich die Zeit die du daheim bleiben darfst um weitere 3Jahre, Elterngeld bekommst aber glaube ich keines.
Sabine hab jetzt grade nochmal bisschen rumgelesen u was ich geschrieben habe stimmt so nocht Ich hab das jetzt so verstanden dass du im Falle einer erneuten SS deine Elternzeit problemlos beenden kannst, dann bist du wieder im Mutterschutz u bekommst dein volles Gehalt 6Wo.vor u 8Wo nach der SS u dann bekommst du erneut Elterngeld berechnet aus den 12Monaten VOR der ersten SS.
Ich würde mir an deiner Stelle wenn es dir ernst ist bei der Familienkasse Rat einholen. Die Gesetze ändern sich ja bei uns so oft u nicht dass du dich nachher drauf verlässt u dann auf dem Trockenen sitzt!
Ja das ist eine gute Idee. Da werde ich mal anrufen. Geplant ist noch ein weiteres Kind und der Altersunterschied sollte nicht so groß sein. Aber leider müssen wir dabei an das finanzielle denken :(
Wenn die Elternzeit vorzeitig beendet werden soll, vor dem neuen Mutterschutz, muss der AG zustimmen und Du musst auch arbeiten. Betreuung fürs große Kind muss also sicher sein. Wenn Du aber direkt ins BV gehen willst, ist das Betrug!
Also bei mir war es so, dass ich 7 Monate nach der Geburt meines ersten Kindes wieder schwanger geworden bin. War dann ganz normal weiter in Elternzeit (3 Monate davon ohne Elterngeld). Bin dann ohne zu arbeiten in den Mutterschutz (normales Gehalt wie vor erstem Kind) und bekomme jetzt fast das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 plus 10% Geschwisterbonus. Elterngeld wurde bei mir so berechnet: 9 Monate Gehalt vor 1. Schwangerschaft plus 3 Monate null Gehalt nach Elternzeit. Das alles geteilt durch 12 und davon 65%. Ergebnis plus 10 %= jetziges Elterngeld. Eigentlich super! Hoffe ich konnte dir helfen?