Monatsforum November Mamis 2016

ELTERNGELD Frage...

ELTERNGELD Frage...

holi08

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Könnt ihr mir weiterhelfen? Wie läuft das nochmal mit dem ELTERNGELD? Die nehmen ja die letzten 12 Monate vom Einkommen. Einkommen = vom Arbeitgeber her? Ich habe das Problem das ich im Februar 1 Monat Arbeitslosengeld bezogen habe und nun mache ich mir etwas Sorgen ob, weil ich ja so keine 12 Monate (Einkommen durch Arbeit) zusammen bekomme, ich somit nur den Mindessatz an ELTERNGELD bekomme.


Miriam1981

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Antwort auf Beitrag von holi08

Puh. ... Ich glaube nicht das du weniger bekommst wegen einem Monat, aber um ganz sicher zu sein , ruf doch mal bei der Elterngeldkasse an und frage nach


holi08

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Antwort auf Beitrag von Miriam1981

Ja stimmt gute Idee, manchmal kommt man ja auf die einfachsten Wege nicht danke dir


Steffi1403

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Antwort auf Beitrag von holi08

Ich kenne mich damit auch nicht aus. Wann beantrage ich denn so etwas


holi08

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Antwort auf Beitrag von Steffi1403

Du beantragst es wenn das Baby da ist. Die Unterlagen würde ich aber schon vorher fertig machen, damit du dann nicht erst suchen musst.


Merle83

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Antwort auf Beitrag von Steffi1403

das beantragt man wenn man das baby da ist die brauchen Geburtsurkunde und sind relativ schnell mit dem bezahlen ab dem folgemonat der Geburt 12 Monate oder du splittest auf 24 Monate du musst aber 12 Monate gearbeitet haben vorher (12 monte bis zum bv müssen es sein) von dem Gehalt sind es 60% (soweit ich weiss) wenn du minijob hattest oder nicht 12 Monate festangestellt warst sind es 300€ (soweit ich weiss) monatlich für 1 Jahr oder eben 150 euro für 2 Jahre


Miriam1981

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Antwort auf Beitrag von holi08

Ich stimme holi zu , das einzigste was du dann noch brauchst ist die Geburtsurkunde, die du nach der Geburt vom Standesamt bekommst


holi08

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Antwort auf Beitrag von holi08

Huhu danke für die Erklärung Das würde für mich ja bedeuten das ich nur den Mindessatz bekommen würde und das obwohl mir nur 1 Monat fehlt das finde ich ganz schön krass


cyberzicke83

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Antwort auf Beitrag von holi08

Wir lassen uns beraten haben davon null plan mein mann will ja auch 2 Monate zuhause bleiben. Werde auch denk ich seine Hilfe brauchen nach den ks mit unseren Sohn. Mal sehen was die da sagen Aber gute Idee mit vorher die Anträge ausfüllen


holi08

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Antwort auf Beitrag von holi08

Allerdings für Berlin Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Elterngeldes Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr auf 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro auf 66 Prozent). Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt. Bei Inanspruchnahme des ElterngeldPlus wird das einkommensabhängige Elterngeld auf die Hälfte des beim vollständigen Einkommenswegfall zustehenden Basiselterngeldes begrenzt. Die Mindestbeträge werden halbiert. Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung. Der Elterngeldanspruch entfällt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro. Einnahmen, die nicht im Inland versteuert werden oder die nicht inländischen Einnahmen gleichgestellt sind, werden nicht mehr bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt. Insbesondere in der EU versteuerte Einnahmen sind den inländischen Einnahmen gleichgestellt und werden also weiterhin als Einkommen beim Elterngeld berücksichtigt.


Ersti

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Antwort auf Beitrag von holi08

Hallo zusammen, Ich lese dir ganze zeit schon still mit. Ich habe einen 16 Monate alten Sohn und erwarte mit November Nummer 2. Ich habe vor der Geburt meines Sohnes einige Zeit in der schweiz gearbeitet, War dann einen Monat arbeitslos und habe vor der Geburt nochmal 6 Monate in Deutschland gearbeitet. Das weiße alles angerechnet. ArbeitslosenGeld zählt wie Gehalt und du bekommst quasi für den Monat 60% davon. Außerdem zählt Gehalt aus Arbeit in der EU voll. Aus Ländern mit Schengen ankommen anteilig. Nur falls das jemand interessiert. Bei so komplizierten Konstellationen dauert die Berechnung aber etwas länger, da es da wohl eine spezielle Abteilung gibt. Auch interessant fand ich und das sollte man wissen, daß die alles neu berechnen wenn man während der Elternzeit arbeitet. Man darf ja bis zu 30 Stunden arbeiten, dass heißt reduziert aber bei fast vollem gehalt. Das Problem ist die berechnen das nach und man bekommt pro Monat nur den Durchschnitt dessen was einem unterm Strich zusteht. ..wenn man sich später entscheidet und die ersten Monate die komplette Sinne bekommen hat kann es sein das man für ein oder zwei Monate gar nichts bekommt. Ich wart damals echt schockiert. Von was soll man den da leben. Hab damals 2 Stunden pro Woche gearbeitet und wollte das langsam steigern und hatte dann für 2 Monate nur 200 Euro. Zum Glück Haaren wir Grade ein Haus gekauft und mein elterngeld mit eingeplant. .. Ich hoffe das ist für euch interessant. Liebe grüße Ersti


Nils Holgerson

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Antwort auf Beitrag von holi08

Morgen liebe Holi ich habe in Deutschland noch nie gearbeitet (bin ja Österreicherin und hab dort 10 Jahre gearbeitet) und bekomme den Mindestsatz für ein Jahr, das sind in DE 375 Euro.


holi08

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Antwort auf Beitrag von holi08

Danke für die vielen Antworten