phoebe87
Hi. Bin ja in die 5.ssw gerutscht, habe aber leider immer noch bei paar schmierblutungen....muss seid letzter Woche auch progesteron - vaginal nehmen :-(...hoffe die helfen irgendwann. ..Bitte Daumen drücken!!!! Das der krümmel sich guuuut festhält!!! Nun zu meiner Frage wann soll ich dem ag Bescheid geben??!! Meine ez läuft in 7 wo ab und wenn ich nicht ss wäre hätte ich diese Woche die ez verlängern müssen ( wir ziehen demnächst weiter weg und dann will ich meinen Sohn nicht erst an die Kita gewöhnen und dann wieder an eine andere).... was mach ich nun?! Ich wünsche euch einen schönen Tag! ...und alle die testen vieeel glück! !!
Hey, ich verstehe nicht ganz was deine Ss mit deiner jetzigen Elternzeit zu tun hat?! Ich meine wenn sie in 7 Wochen abläuft musst du doch so oder so wieder arbeiten gehen?! Oder würdest du dann ins Beschäftigungsverbot gehen? Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch..... Ich würde zumindest warten bis deine Schwangerschaft sicher vom Arzt bestätigt ist. Lg
Ich würde auch bis zur Bestätigung des Arztes warten...ansonsten versteh ich es nicht so ganz....du musst ja entscheiden ob du in 7 Woxhen wieder arbeiten gehn möchtest oder jetzt die Elternzeit von Kind Nr.1 verlängerst....hat ja mit der hetzigen SS nichts zu tun
Ich habesofort bescheid gegeben, da ich aufgrund meiner Tötigkeit sofort ein BV vom Arzt bekam.
Ganz einfach wenn ich jetzt nicht schwanger wäre würde ich bzw müsste ich diese Woche verlängern. Da ich schwanger bin, hab die Bestätigung ,tue ich das ja jetzt nicht mehr, da ich eh ins bv gehe/ muss... Wenn ich jetzt in ez weiter gehe verliere Ich ja das geld.. .
Weißt du ganz sicher, dass du ein BV bekommst? Wenn ja dann kannst du deinemAG ja bescheid geben...passieren kann ja leider immer was, habe das auch zu meiner Stationsleitung gesagt als sie meinte, dass wir uns dann ja laaaange nicht mehr sehn...wer weiß schon was passiert. Aber du hast ja scheinbar eh keine Wahl...aber ich weiß leider auch garnicht wie das mit Geld im BV läuft wenn man vorher in EZ war...
Mh ich auch nicht ;-) Wäre jetzt sowieso krank geschrieben ( wenn kein bv) wegen den Komplikationen Danke für deine Antwort
Aber wenn du schlauer bist gib mal bescheid...find das generell sehr ineterssant.
Wenn duzum Beispiel länger als 6 Wochen krank geschrieben wärst, wonach berechnet sich dann das Krankengeld?
Ich drück dir die Daumen, dass dein Krümelchen sich festhält
Ach so...ja wenn du eh ins BV gehst brauchst du ja deine Elternzeit nicht verlängern. Dann bekommst du ja dein Gehalt welches du vor der Elternzeit bekommen hast wieder.
Sicher? Es heißt immer, dass sich am Gehalt der letzten 3 Monate orientiert wird.
Aber doch nicht beim BV?! Hallo Frau Kröner, Nach unseren Informationen können Sie ganz unbesorgt sein: Mit Ende der Elternzeit leben die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag wieder auf. Damit verbunden ist auch der Anspruch auf Entgeltweiterzahlung bei einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz. Wie genau das Entgelt berechnet wird, können wir nicht sagen. Die gesetzliche Regelung finden Sie im § 13 des Mutterschutzgesetzes. Danach können Sie damit rechnen, bei Verhängung eines Beschäftigungsverbotes Ihr bisheriges Entgelt plus etwaige Verdiensterhöhungen zu erhalten. Wir hoffen, dass wir Ihre Befürchtungen entkräften konnten und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der AOK Das habe ich zu dem Thema gefunden. Da hatte eine Dame das selbe gefragt