Monatsforum November Mamis 2015

Unterschied Bescäftigungsverbot und Krankschreibung

Unterschied Bescäftigungsverbot und Krankschreibung

zwerg.nr.3

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Hallo Zusammen, ich bin als Physiotherapeutin mit eigener Praxis Selbstständig und frage mich nun worin der Unterschied besteht. Ich habe damit leider (oder Gott sei Dank) keine Erfahrungen. Die eine angestellte ist schon Oma und die Andere ist noch nicht "bereit". Mein FA hat heute bei der Untersuchung auch gefragt...aber solange es mir gut geht läuft es ja. Danke für euer Verständnis und die Antworten.


Märchenmond81

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Antwort auf Beitrag von zwerg.nr.3

Hi, beim Beschäftigungsverbot beziehst du weiterhin das Gehalt, bei der Krankschreibung gibt es nach der 6. Woche nur noch krankengeld, was ja weniger ist und sich später ja auch auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt. Lg aus dem Juni13-Bus und hoffentlich Dez15-Bus ;-)


zwerg.nr.3

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Antwort auf Beitrag von zwerg.nr.3

Danke, aber wie verhält sich das bei mir? Ich bin meine eigener Arbeitgeber-wenn ich nicht arbeite hab ich kein Gehalt. Krankschreibung funktioniert bei mir genau wie bei euch, die ersten 6 Wo muss ich so auskommen und dann übernimmt die Kasse.


wunderling

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Antwort auf Beitrag von zwerg.nr.3

Da du dein eigener Boss bist bekommst du kein Beschäftigungsverbot, das bekommt man wenn der Arbeitgeber dich nicht nach Mutterschutzgesetz beschäftigen kann. Aber da du der Boss bist musst du Aufgaben die dem Mutterschutzgesetz nicht entsprechen an deine Mitarbeiter zu verteilen, so dass du eben dafür sorgst die 'verbotenen' Arbeiten nicht zu machen. Hoffe das ist verständlich?


augustzwerg

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Antwort auf Beitrag von zwerg.nr.3

Ich habe ein beschäftigungsverbot bekommen da ich kurierfahrerin bin und sehr viel tragen muss ! Da mein Chef keine einfache Arbeit für mich hat musste er mir das beschäftigungsverbot anstellen . Ich bekomme weiterhin mein Gehalt !


zwerg.nr.3

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Antwort auf Beitrag von zwerg.nr.3

Vielen lieben Dank! Das hat schon geholfen.