Monatsforum November Mamis 2014

Geht jemand nicht in den Mutterschutz?

Geht jemand nicht in den Mutterschutz?

Schnittchen10486

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Huhu Mädels,ich habe vor NICHT in den Mutterschutz zu gehen aber geht das soooo einfach?


Sanne

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Antwort auf Beitrag von Schnittchen10486

Schleich mich mal rein. Was willst du denn stattdessen machen? Kein Arbeitgeber darf dich in der Zeit (6 Wo vor und 8 Wo nach ET) beschäftigen. LG


Paulchen99

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Antwort auf Beitrag von Schnittchen10486

Und als Selbstständige auch die 8 Wochen nachher. Ich war bei den ersten drei nicht im MuSchu und hätte ihn gerne gehabt. Klar, es ging, aber die letzen Wochen wird man schon ziemlich unbeweglich und so ein bißchen "freie" Zeit, bevor Du wieder komplett "fremdbestimmt" bist, da freue ich mich dieses Mal drauf. Bei den anderen war ich noch selbstständig, da ging es einfach nicht anders. Beim ersten dann auch noch Vollzeit. Ist schon happig ... Bei Nr. 3 war ich beim FA, der empfahl mir den Kreissaal aufzusuchen, aber vorher bin ich noch einmal zur Arbeit und habe ein paar wichtige Telefonate gemacht ... Tja, so kann es auch sein, anders wäre schöner ;-) LG Paulchen


Sanne

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Antwort auf Beitrag von Paulchen99

Tatsächlich, hab nochmal nachgelesen, vorher darf man wenn man will. Aber acht Wochen hinterher darf man nicht beschäftigt werden (Selbstständige haben ja keinen Arbeitgeber, der sie beschäftigt). Und ich freue mich auch schon auf die Zeit mit dem Mäuschen....


Schnittchen10486

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Antwort auf Beitrag von Schnittchen10486

Gibts da nicht irgendwie ne Ausnahme Regelung das man dennoch arbeiten darf?


Astralwelpe

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Antwort auf Beitrag von Schnittchen10486

Also mit dem Mutterschutz ist das meines Wissens nach so (bin aber kein Fachmann): VOR dem ET DARF die Werdende Mutter freiwillig weiterarbeiten, WENN SIE das will und kein Beschäftigungsverbot vorliegt, sie kann allerdings JEDERZEIT ihre Meinung ändern und KEIN anderer kann ihr diese Entscheidung abnehmen. NACH der Entbindung kann nur mit ärztlichem Attest vorzeitig wieder gearbeitet werden. Allerdings gilt das alles nur für Beschäftigtenverhältnisse von Angestellten.


Nomadin13

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Antwort auf Beitrag von Schnittchen10486

In der Schweiz gibt es gar keinen gesetzlichen Mutterschutz VOR der Entbindung. Im Normalfall arbeitet man hier bis die Wehen losgehen Vielleicht nehme ich die zwei Wochen vor dem Termin Ferien. Nach der Entbindung hat man 8 Wochen totales Arbeitsverbot, der gesetzliche Mutterschutz dauert 14 Wochen. Das muss reichen ....


Schnittchen10486

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Antwort auf Beitrag von Nomadin13

Vielen Dank für eure Antworten;)das Problem an der Sache ist das mein Arbeitgeber noch nix von der SS weiss da ich erst im Juni angefangen habe und da ich nur 4 mal die Woche arbeite Vormittags und mich nicht dabei tot mache dachte ich es wäre gut wenn ich auf den Mutterschutz verzichte;)