Monatsforum November Mamis 2014

Elterngeld beim 2. Kind

Elterngeld beim 2. Kind

MissMalibu

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Hallo Ihr Lieben, hab mal eine Frage, ich hoffe irgendwer kennt sich aus :) Wie berechnet sich denn das Elterngeld beim 2. Kind, wenn man in der Elternzeit schwanger wird? Mein Mann meint, es bleibt dann wie beim 1. Kind gleich? Bin nämlich hin und her gerissen, ob wir jetzt nochmal loslegen sollen oder doch noch etwas warten... Aber nächstes Jahr werde ich wohl wieder stundenweise arbeiten und dann bekommt man ja nur den Mindestsatz. Liebe Grüße


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Antwort auf Beitrag von MissMalibu

Nein es berechnet sich aus dem Einkommen der letzen 12 Monate! Da das Elterngeld nicht komplett als einkommen zählt, bekommt man den mindestsatz. So war es bei mir zwischen Kind 1 und 2. (sind 2 Jahre 4 Monate auseinander.)


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Antwort auf Beitrag von MissMalibu

Muss ich Tamtam korrigieren, ich hatte das bei meinen beiden Jungs ja auch so (sind 13 Monate auseinander) Das Elterngeld wird aus dem Verdienst der letzten 12 Monate berechnet, sofern du in den letzten 12 Monaten gearbeitet hast! Ansonsten wird es aus dem Verdienst aus den letzten 12 Monaten beruflicher Tätigkeit berechnet (oder eben Arbeitssuchender Tätigkeit sprich ALG1 oder ALG2), also aus der Zeit bevor du mit Kind 1 in EZ warst. Es bleibt also gleich plus du bekommst für Geschwisterkinder unter 3 Jahren 10% (mind. aber 75€) nochmal oben drauf. Da gibt's im Antrag eine Seite, wo du ne Verschiebung der Berechnung angeben kannst, weil du in dieser Zeit z.B. Mutterschutzgeld oder Elterngeld fürs Geschwisterkind bekommen hast, da musst du den Zeitraum in dem du jetzt zu Hause warst dann eintragen.


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Aaaaaaahaaaa, hatte mich das auc schon gefragt. Aber wenn man jetzt schwanger wird, ist da ja nie Zeit zwischen Ende der elternzeit und geburt. Wenn man da ALG1 bekommt, zählt das dann als 0€ in die Berechnung?


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Ja, die Zeit mit ALG1 wird als 0€ Bezug angerechnet und dann ein Mittelwert als Einkommen berechnet. Also wenn du z.B. 1000€ Gehalt hattest, bist dann in EZ gegangen, dann warst du 3 Monate in ALG1 und hast dann wieder EZ genommen, dann ist die Berechnung: 3x0€ + 9x1000€ = 9000€/Jahr. 9000/12= 750€/Monat. Elterngeld bekommst du dann also basierend auf diesem Durchschnittswert von 750€. Hoffe das war jetzt verständlich. Der Fall tritt ja aber ohnehin selten ein, denn du kannst ja nicht gekündigt werden während der EZ und danach nicht, weil du wieder ss bist. Höchstens wenn der Vertrag halt ausläuft.


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Wenn man in einen kleinen Betrieb arbeitet kann man gekündigt werden. Oder wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet. Hatte ich nämlich.


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Bei mir ist das z.B. so, dass mein Vertrag während des Mutterschutzes ausgelaufen ist. Weiß du denn auch wie sas mit Mutterschutzgeld ist? Da habe ich komplett Krankengeld bekommen, welches ja aber auch basierend auf dem Einkommen ist.


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Ja, Ausnahmen bestätigen die Regel ^^ Mutterschutzgeld bekommt man von der Krankenkasse, 13€/Tag. Wenn man zur Zeit des Mutterschutzes noch angestellt ist, wird zusätzlich vom Arbeitgeber aufgestockt, bis die Höhe des Nettogehalts erreicht ist. Wenn du also während des Mutterschutz nicht mehr angestellt warst, weil dein Vertrag ausgelaufen ist, bekommst du die Aufstockung nur für die Tage, an denen dein Vertrag noch gültig war (z.B. du warst die ersten 2 Wochen noch angestellt, danach nicht mehr, dann bekämst du für die 2 Wochen noch die Aufstockung) Sagen wir du bist weiterhin angestellt, gehst in EZ, dann läuft dein Beschäftigungsverhältnis ja weiter, dann wirst du wieder ss, gehst in Mutterschutz, bist aber noch in der EZ, dann läuft das parallel, du bekommst aber nur eine Geldleistung. Sprich, du entscheidest dich dann, entweder du bleibst in EZ, verzichtest auf das Mutterschaftsgeld, nimmst dafür weiter das Elterngeld oder du beendest die EZ vorzeitig und gehst in Mutterschutz (was logischer wäre, weil das Mutterschaftsgeld in jedem Fall mehr ist als das Elterngeld) und im Anschluss in die EZ mit dem 2. Kind.