Monatsforum November Mamis 2014

Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

MissMalibu

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Hallo, ich hab da mal ne Frage, bzw. ich weiß nicht, ob vielleicht jemand schon mal in einer ähnlichen Situation war.. Ich weiß nämlich nicht mehr weiter. Ich war vor 3 Wochen wegen Magen-Darm Grippe 1 Woche krankgeschrieben... Und am Montag darauf, wie ich wieder auf die Arbeit bin, holt mich mein Chef ins Zimmer (bin Arzthelferin) und weißt mich darauf hin, dass er so nichts mit mir anfangen kann und ich mir doch bitte ein Beschäftigungsverbot geben lassen soll vom FA. Ich war im ersten Moment ganz perplex und hab dann nur gesagt, ich werde es mit ihr besprechen. Meine FA sagt allerdings, sie kann mir das nicht ausstellen, sie kann mich jederzeit krankschreiben, wenn es mir nicht gut geht, aber Beschäftigungsverbot kann mir nur der Chef ausstellen. Also hab ich ihm das so gesagt. Jetzt bin ich wieder krank, wegen einer Seitenstrangangina... Und mein Chef ist sehr genervt davon. Ausstellen kann er es mir laut seinen Angaben auch nicht und jetzt sagt er ständig, ich soll das jetzt endlich mit meiner Ärztin klären... Aber was soll ich denn machen, wenn sie sagt, sie kann es mir nicht ausstellen? Weiß langsam echt nicht mehr weiter....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MissMalibu

Da hat deine FA recht. Sie kann dir nur ein BV geben wenn es aus gesundheitlichen Gründen fur dich oder dein baby besser ist zuhause zu bleiben. Wenn dein AG einfach keine lust auf dich hat, muss er das schon selber aussprechen!


bahamamama1

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Antwort auf Beitrag von MissMalibu

Es gibt einfach mehrere Arten von Beschäftigungsverbot. Aber welches ggfs. greift kann sich Dein Arbeitgeber ja nicht einfach aussuchen. Krankheit als solche rechtfertigt nicht zwangsläufig ein BV: Nach § 3 I MuSchG spricht der Arzt eines aus, wenn Dein oder das Leben des Kindes aus gesundheitlichen Gründen gefährdet sind. Nach § 4 MuSchG kann aber auch ein arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz


Hannah79

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Oh je, das ist nicht schön, dass du da so zwischen den Stühlen hin und hergerissen wirst. Ich gebe meinen Vorrednerinnen recht, du bist akut krank, das heißt, es handelt sich ganz klar um eine Arbeitsunfähigkeit, die ja bei einer Magen-Darm-Grippe und einer Seitenstrangangina auch nur bedingt etwas mit deiner SS zu tun hat. Klar hätte dein Chef lieber ein BV, dann muss er nämlich deinen Lohn nicht mehr zahlen. Aber ich sehe hier auch definitiv keinen Grund für ein BV. Ziemlicher Mist, dass du dich nun mit deinem Chef so auseinandersetzen musst...


chrissy12

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Hallo! Also, bei mir war es auch so, dass meine Chefin das BV ausgesprochen hat, weil sie keinen anderen Arbeitsplatz für mich zur Verfügung hatte... Aber das ist echt unfair, wenn dein Chef so unangenehm dir gegenüber ist. Vielleicht kann er sich ja nochmal informieren, denn er hat ja mit dem BV keine Einbußen...du bekommst zu 100%dein Gehalt, er zahlt die ersten 6Wochen und anschließend bekommt dein Chef das Geld von der Berufsgenossenschaft, er bezahlt dir quasi weiterhin dein Gehalt.


frechemami

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Antwort auf Beitrag von MissMalibu

Hallo! Ich bin auch Arzthelferin bei einen Allgemeinmediziner und habe auch beim 2. bis zum Schluss geschafft. Warum sagt dein Chef das er nichts mit Dir anfangen kann ? Was für eine.Fachrichtung ist es? Ausser Blut abnehmen bei Pat mit Infektionskrankheiten habe ich keine Einschränkung. Schade das due Chefs einen das Leben so schwer machen ohne.Grund. Gruss