Monatsforum November Mamis 2014

Anträge

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Lewanna

Nach mir so langsam Gedanken wann ich welche Anträge losschicken muss. Für Mutterschaftgeld z. B. Wie ist das mit Elternzeit für Vätermonate? Man weiß ja nicht genau wenn das Kind kommt? Kindergeld und Elternzeit für mich mach ich ja erst nach der Geburt, richtig? LG


anja-celine

Antwort auf Beitrag von Lewanna

Hi. Die Väter sollen frühstens 8 Wochen und spätestens 7 Wochen vor dem erreichneten Gebzurtstermin die Elternzeit schriftich beim Arbeitgeber beantragen. Mein Mann schickt das schreiben auch 8 Wochen vorher raus. Die Anträge für Elterngeld und Kindergeld kann man erst beantragen wenn man die Geburtsurkunde hat. Die Elternzeit für die Mutter muss bis spätestens 1 Woche nach der Geburt beantragt werden. Den Antrag für das Mutterschaftsgeld soll man mit der Bescheinigung vom Frauenarzt über den vorraussichtlichen Geburtstermin 7 Wochen vor diesem an die Krankenkasse senden. So sagte man mir das alles :)


Hannah79

Antwort auf Beitrag von Lewanna

Also nahezu alle Sachen kannst du erst nach der Geburt beantragen. Dann wiederum hat man aber echt Stress, weil alles innerhalb kurzer Fristen erledigt werden muss zusätzlich zu der völlig neuen Situation. Ich dachte mir daher, dass ich alles schon vorbereite, Anträge ausdrucke, Anlaufstellen mit Öffnungszeiten rausschreibe, mir notiere an was ich alles denken muss, weil ich bin mir sicher, dass ich völlig durch den Wind bin wenn ich mein Würmchen im Arm halte. Also das ist der Plan, damit angefangen habe ich aber noch nicht...


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Lewanna

Kindergeld und Elternzeit + Elterngeld machst du nach der Geburt. Wichtig: Elternzeit muss bis 7 Wochen vor Beginn beantragt sein beim AG! Wenn du also direkt aus dem MuSchu in die EZ gehen willst, wie ich annehme, musst du das bis 1 Woche nach der Geburt an den AG geschickt haben, mach das also direkt wenns da ist! Das Geld beantragst du dann bei der Elternkasse direkt, wenn du alle Papiere dafür beisammen hast. Kindergeld ebenfalls sobald du die Geburtsurkunden hast. (Hat bei uns ca. 5 Tage gedauert nach der Geburt) Mutterschaftsgeld beantragst du sobald du den Schein von der FA hast, den schickst du an die KK, die machen alles weitere. Die brauchen dann nur noch ne Geburtsurkunde sobald das Kind da ist, damit sie das Mutterschaftsgeld NACH der Geburt dann weiter berechnen können. Der Vater muss seine EZ ebenfalls bis 7 Wochen vor Beginn beantragt haben. Das darf sich auch mit deiner EZ überschneiden. Und für den arbeitenden Elternteil natürlich dran denken, nach der Geburt zum Finanzamt gehen, wegen dem Kinderzuschlag!


Lewanna

Antwort auf Beitrag von Lewanna

Danke für die Antworten. Dann hab ich ja noch etwas Zeit. Werde die Sachen auch vorher fertig machen, dass ich hinterher nur noch Name und Geb.-Datum eintragen muss. Nur das mit dem Kinderzuschlag muss ich nochmal nachschauen. Das haben wir beim letzten mal nicht gemacht. Bekommt den jeder? LG


Hannah79

Antwort auf Beitrag von Lewanna

Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung für Familien mit weniger Einkommen. Ganz grob verkürzt gesagt bekommt man den wenn man quasi nur durch die Kinder nicht genug Geld hat (sich also ohne Kind selber finanzieren könnte). Der Kinderzuschlag beträgt max 140 Euro pro Kind. Kann man z. B. zusammen mit Wohngeld (Zuschuss zur Miete) beantragen. Für beide Sozialleistungen gibt es einen Überschlagsrechner im Internet, weiß die Seite grad nicht.


Lewanna

Antwort auf Beitrag von Hannah79

Alles klar. Danke. Dann werden wir den wohl nicht bekommen. Mein Freund verdient normal und ich bekomme ja Elterngeld. LG