BOOM
Hey Mädels, Ich muss mein Frust raus lassen. Ich habe vor einer ganzen Weile mal eine fristlose Kündigung für meine Wohnung bekommen wegen Mietschulden. So habe diese nun beglichen gehsnt. So in der Kündigung stand aber auch eindeutig dieser Satz "Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gemäß Paragraf 569 BGB diese fristlose Kündigung durch Zahlung nicht unwirksam wird." Meines Erachtens muss ich doch dadurch die Kündigungsfrist nicht einhalten. So denn hab ich mich heute bei meiner Wohnungsverwaltung gemeldet und die wollten mir jetzt sagen das ich trotzdem die Frist von 3 Monaten ein halten muss und das es nicht deren Problem ist das ich schwanger bin und mit dem Vater zusammen ziehen will und dafür eine größere Wohnung brauchen. Laut deren aussage bin ich ja selber schuld wenn ich die Kündigung nicht schon eingereicht habe aber hallo ich meine mal wenn ich vom Amt die Bestätigung nicht habe das ich umziehen darf kann ich ja wohl schlecht schon eine Kündigung einreichen. Und jetzt sitze ich hier könnte heulen das nichts klapptt :'( . Ich traue mich gar nicht meinem freund das nachher zu erzählen wenn er von der Arbeit kommt weil er schön extrem gereizt ist heute. Und ich hab keine Lust denn erst im Dezember umzuziehen mit Baby und dann erst das Kinderzimmer fertig zu machen. Hab jetz trotzdem eine außerordentliche fristlose Kündigung geschrieben. Da ich mich im Internet erkundigt habe und aufgrund mehrere Sachen überein stimmen mit meiner Wohnung. Ich habe auch eine Drohung darunter geschrieben wenn sie nicht anerkannt wird das ich einen Anwalt einschalte. Hab ich über reagiert?
Ne überreagiert hast du nicht. Aber jedes mal wenn ich sowas lese bin ich heilfroh das wir beim Mieterschutzbund sind. Kann ich übrigens nur empfehlen! Bei uns hat der Vermieter damals nicht darauf reagiert als im gesammten Wohnzimmer kein Strom mehr war und von einem Dreiteiligem Bodenlangen Rollo der gesammte linke Teil (also ein drittel) nicht mehr hoch ging. So haben wir über ein Jahr gelebt. Den Strom mussten wir dann aus dem Flur holen. Mieterschutzbund eingeschaltet, die Anwälte von denen haben 2 mal geschrieben. (übrigens als letztes das wir dann die Reperatur vornehmen lassen und das dann von der Miete abziehen) und zack wurde es zwei Wochen später gemacht. lg Steffi
Wenn du drei potenzielle Nachmieter stellst, kannst du ausziehen. Ist dann das Problem des Vermieters, wenn er nicht auf deine Nachmieter eingeht! Ansonsten würde ich auch dringend zum Mieterbund gehen!
Eine fristlose Kündigung bekommt man ja erst bei Mietschulden von mehr als zwei Monatsmieten. Das ist ja schon eine Unverschämtheit nicht zu bezahlen. Und dann nicht innerhalb einer Woche,d.h. ja fristlos nicht ausziehen aber auch keine drei Monatekündigungsfrist einhalten wollen. Wenn das Amt für dich bezahlt,bist du ja eh nicht pfändbar. Wer soll da also welchem Geld hinterher laufen?
Falls du es überlesen haben solltest. Ich habe in den ersten beiden Sätzen geschrieben das ich mietschulden HATTE und diese aber BEGLICHEN sind heißt ich habe sie bezahlt ... Aber versteh deine Aussage jetzt nicht ganz was das mit dem Geld hinterher rennen zu tun hat. Da alles bezahlt ist und ich einfach nur auf Grund deren schreiben es nicht einsehe die Frist von 3 Monaten einzuhalten wenn im Schreiben steht das ich trotz Bezahlung aus der Wohnung raus muss und die fristlose Kündigung nicht zurück gezogen wird.
Aber eine fristlose Wohnungskündigung kann man erst aussprechen,wenn mehr als 2 Monatsmieten fehlen.Da hast du ja mal was schleifen lassen...
Ich habe selbst mal im forderungsmanagement einer Hausverwaltung gearbeitet und es sieht wie folgt aus: die fristlose Kündigung der Hv hat bestand, sofern diese nicht irgendwie aus dem weg geräumt wurde (z.B. Widerspruch oder Zahlung unter der Bedingung der Aufhebung der Kündigung durch dich bzw. das Amt, falls diese Mietzahler sind und die Rückstände ausgeglichen haben und Zustimmung durch die Hv). Die meisten Hvs berufen sich darauf, dass durch den bereits einmal bestandenen Rückstand das Vertrauensverhältnis erschüttert ist und daher ein Fortführen des Schuldverhältnisses (Mietvertrag) schon aufgrund fehlender wirtschaftlicher Sicherheit nicht tragbar ist. In meinen Augen hast du lediglich die falsche Frage an die Hv gestellt, du hättest nach deiner Zahlung schreiben müssen, dass du mit der fristlosen Kündigung des Vermieters trotz der Zahlung einverstanden bist - je nach dem, wo du wohnst (leichte Neuvermietung, Höhe der Mieten, Steigerung der Miete bei Neuvermietung) hat die Hv ein mehr oder weniger großes Interesse daran dich als Mieter zu behalten oder loszuwerden. Frag wirklich mal beim Mieterschutzbund nach Hilfe, das ist preiswerter als ein Anwalt und hat oft gute Effekte. LG
Also deine Verwaltung hat dir wegend er Mietschulden gekündigt, du hast die bezahlt, bist aber nicht ausgezogen und die haben das geduldet? Jetzt wo es dir gerade in den "Kram" passt willst du doch ausziehen? Sorry aber ich kann da die Verwaltung verstehen, man kann sich nicht immer die Rosinen raus picken. Warum die Verwaltung ihr Kündigung an dich nicht durchgesetzt hat verstehe ich nicht. Entweder such dir nen Anwalt oder schreibe eine ordentlich, fristgerechte Kündigung und ziehe zum entsprechenden Termin aus.
am besten zum mieterschutz bund gehen, und den zettel mitnehmen, die werden dir sicher am besten helfen können wenn es nicht schon zu lange her ist