Mia1986
Ob ich volles elterngeld (67% vom nettogehalt) bekomme wenn einer sonderkündigung wegen betriebsstillegung von der Behörde zugestimmt wurde???
Oder gibts da nur den mindestbetrag von 300 €
Und wann müsste ich mich arbeitslos melden, nach der elternzeit?
Finde dazu nichts im Netz.
Warum solltest du nicht volles Elterngeld bekommen? Das ist doch eine staatliche Leistung, die sich auf deinen Verdienst der letzten 12 Monate vor MuSchu bezieht. Eine zukünftige Betriebsstillegung sollte da kaum relevant sein. Frag mal direkt beim Arbeitsamt nach, wann du dich arbeitslos melden musst. Ich denke erst zu dem Zeitpunkt wo du dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung stehst. Aber es kann gut sein, dass du jetzt schon hin musst und sagen ab Ende Elternzeit bist du arbeitslos.
Elterngeld wird errechnet aus dem Verdienst der 12 Monate vor der Geburt. Die Betriebsstillegung ist da glaube ich nicht relevant nur der Verdienst. Ich würde bei der Arbeitsagentur anrufen, wann du dich melden musst. Soweit ich weiß muss man den Zeitpunkt seiner Arbeitlsosigkeit beanntgeben sobald man ihn selber kennt. Aber ich bin da nicht mehr up to date.
Elterngeld wird errechnet aus dem Verdienst der 12 Monate vor der Geburt. Die Betriebsstillegung ist da glaube ich nicht relevant nur der Verdienst. Ich würde bei der Arbeitsagentur anrufen, wann du dich melden musst. Soweit ich weiß muss man den Zeitpunkt seiner Arbeitlsosigkeit beanntgeben sobald man ihn selber kennt. Aber ich bin da nicht mehr up to date.