Monatsforum November Mamis 2013

Von Steuerberaterin zurück - News zum Thema Elterngeld

Von Steuerberaterin zurück - News zum Thema Elterngeld

Simone84

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Huhu ihr Lieben, wir waren heute bei der Steuerberaterin. Gut, dass das Elterngeld 67 % vom Netto sind und man maximal 1.800 EUR bekommt. Das denke ich weiß man. Seid diesem Jahr rechnet man es aber vom Netto. Also wenn jemand von euch in 5 ist muss man recht früh die Steuerklasse ändern um ein höheres Elterngeld zu bekommen. Es gilt nämlich die Steuerklasse die das Jahr überwiegt. Ein anderes Thema ist, dass das Elterngeld zusätzlich versteuert wird. Das heißt bei der Steuererklärung 2014 gibt es eine kräftige Rückzahlung ans Finanzamt. GLG Simone


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Simone84

Es wird ab diesem Jahr vom BRUTTO gerechnet, netto war vorher. Das Elterngeld unterliegt auch schon immer dem Progresionsvorbehalt und wirkt sich nicht immer negativ aus. Wir haben trotz EG eine satte Rückzahlung bekommen.


No1.2012

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Ich hab meine Einkommenssteuererklärung für 2012 Anfang März abgegeben und bin sooo gespannt, ob und wieviel ich zurückbekomme. (hab im April 2012 ein Kind bekommen, deshalb seitdem EG bezogen).


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Bist du verheiratet?


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Dann macht es glaub ich nicht wirklich was aus.


No1.2012

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oh schade...


No1.2012

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Ein unerwarteter Geldsegen kommt doch jedem gelegen, oder?


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von No1.2012

Achso, ja natürlich. Wir hatten eigentlich auch mit einer Nachzahlung gerechnet, da ja jeder sagt dan man wenn man EG bekommt immer was nachzahlen muss. Ich war dann sehr überrascht als wir die Post mit dem warmen Regen bekommen haben :-)


Simone84

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Antwort auf Beitrag von Simone84

Stimmt vom brutto. Nur das, dass Elterngeld zum versteuerten Einkommen gerechnet wird war mir neu. Da wir wenig abzusetzen haben - ist das bei uns schon relevant. Beispiel: Ein Elternpaar erhält im ersten Jahr 10.000 Euro Elterngeld und hat zusätzlich 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Das Elterngeld ist steuerfrei; das Einkommen wird aber mit dem Durchschnittssteuersatz besteuert, der bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gilt. Im geschilderten Fall sind dies nach Splittingtabelle etwa 14 Prozent statt 10 Prozent ohne Einbeziehung des Elterngeldes. Auf das Elterngeld werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Privat Versicherte müssen ihre Beiträge aber nach wie vor selbst entrichten.


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Simone84

War aber schon immer so. Meine Schwägerin haben auch nichts abzusetzten, sie hat den Mindestsatz bekommen und sie musste leider auch 250€ nachzahlen. Daher hatte ich mir mein EG Splitten lassen und mein Mann hat seine Vatermonate genommen. Außerdem hat mein Mann eine Strecker zur Arbeit schon 27km. Da kommt schon was zusammen. Außerdem hebe ich immer alle Quittung von Brille, Zahnarzt, Heizung etc auf, kann man alles absetzten.


Lena_1977

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Antwort auf Beitrag von Simone84

Stuff, dein Steuerberater hat keine Ahnung, wenn du z.B. ab Januar EG beziehst, bist dahin Mutterschutzgeld bekommst du von 15.01..-15.11. Eltergeld und gehst vielleicht noch einen Monat Gehalt. Steuerlast 2014 EG 18.000 Euro Gehalt 2.500. Euro Dann wird dein Steuersatz so berechnet 18.000 + 2.500 = 20.500 Einkommen, minus absetzbare Kosten = 12.500 Euro - darauf wird dann dein Steuersatz gezogen = 6 % http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2013.pdf wenn natürlich Ehemann 40.000 & Frau 20.000 Euro = 60.000 Euro zusammen dann rutscht dein Mann von 22 % auf 26 % - d.h. statt 10.000 Euro Einkommensteuer sind es dann 15.000 Euro (nicht genau ausgerechnet)


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Lena_1977

Wo bitte hab ich denn was von meinem Steuerberater geschrieben? Ich habe lediglich geschrieben, dass wir für 2011 nichts Nachzahlen mussten, sondern noch einer Erstattung bekommen haben. Das ist Fakt.


Lena_1977

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Die Überschrift lautet "von der Steuerberatung zurück" - da dachte ich, deine Erkenntnisse beruhen auf die Beratung


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Lena_1977

Kann es sein das du mich der TE verwechselt? Ich habe diesen Beitrag lediglich beantwortet. Der Beitrag stammt von einer Simone


Lena_1977

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Stimmt, sorry, da ist mein Auge verrutscht.


Simone84

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Na,ja mir war eben neu das dass Elterngeld versteuert wird. Und ich find es echt Mist.... Auch wenn ihr, dass alles schon wusstet :-)


Lena_1977

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Antwort auf Beitrag von Simone84

es erhöht nur den Steuersatz - nur Gehalt (falls vorhanden in 2014) wird versteuert


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Simone84

Ist ja auch nicht schlimm, wir haben dich ja nur drauf hingewiesen das es falsch war was du gepostet hast. Aber das Elterngeld wird trotz dem nicht versteuert, lediglich das Einkommen deines Mannes wird nach versteuert wenn ihr in einen anderen Steuersatz rutscht, dass ist ein Unterschied.