Monatsforum November Mamis 2013

Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch

Nele24

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Hallo Ihr lieben! Weiß von Euch zufällig jemand, wie der Urlaub für dieses Jahr berechnet wird? Ich fühle mich irgendwie veräppelt, mein Chefin meinte, mein Mutterschutz würde am 05.10. beginnen und bis dahin wird das umgerechnet. Ich hab aber im Kopf, das der Mutterschutz auch mit zählt. Ich möchte aber noch nicht eine Etage höher anrufen und die Welle schlagen! Aber ich möchte auch nicht betuppt werden!


Arzum13

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6 wo. Ist dein Mutterschutz vor deinem ET und 8 wo. danach. Was genau verstehst du nicht? Wenn dann noch Urlaub hast hängst den natürlich davor dran.


Nele24

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Sorry, hab ein wenig konvus geschrieben. Ich würde gerne wissen, wie viel Urlaub mir zusteht!


Arzum13

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Meinst du ob der Urlaub anteilig berechnet wird? Soweit ich weis nein. Bei meiner 1 ssw ET auch Mitte Nov. Habe ich den Urlaub voll berechnet bekommen. Da wir mit Mutterschutz 8 wo nach ET über das Neujahr hinaus kommen werden. Lass dich da nicht verarschen. Ggf Personalabteilung anrufen. Die müssen dir das richtig ausrechnen.


Arzum13

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Dein kompletter Jahresurlaub steht dir in Anspruch.


Cassiopaia007

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Hallo, dir steht der gesamte Jahresurlaub zu. Und eigentlich sogar noch ein oder zwei Tage mehr, da ja der Mutterschutz bis Anfang / Mitte Januar geht. Das ist absolut sicher so. LG Cassiopaia


Nele24

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Oh, Super, danke! Dann werde ich doch meinen Mund aufmachen! Ich will mich ja nicht veräppeln lassen und andere lachen sich ins Fäustchen! LG


vika1988

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Also mein ET ist der 1. November. Und ich bekomme für den November 2 Urlaubstage. Nur für den Dezember werden mir 2 Urlaubstage abgezogen.


faenny

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Antwort auf Beitrag von Nele24

Kurz gegoogelt, da ich selbst keine Ahnung habe (gehöre der Fraktion der Lehrer an, die eh dauernd Ferien haben ) Das Internet sagt: Urlaubsanspruch Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig. War übrigens die Seite vom Bundesministerium.