Erima
Habt ihr schon Angefangen ???
Ich hab grad die ersten Anträge ausgefüllt und weiß jetzt schon nicht mehr wo vorn und hinten ist.
Was man wie, wo und wann beantragen muss, schrecklich
Was wird denn alles beantragt? Elterngeld und Kindergeld oder?
Und bei der Krankenkasse anrufen um die kleine Versichern zu lassen und Mutterschaftsgeld.
Mein einziges Problem ist, dass ich das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen möchte und ich nicht weiß wie man das eintragen muss
Aber ich ruf morgen bei der Familienkasse an und die erklären mir das hoffentlich
H vika Wieso willst das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen lassen? Nimm doch 10 Monate das was dir zusteht kannst doch dann immernoch de Hälfte daheim fürs 2te jahr aufheben? Oder gab ich n Denkfehler?
Weil es rein steurlich gesehen das Beste ist. Denn das EG unterliegt dem Progresionsvorbehalt, wird also am Jahresende bei der Steuererklärung auf das Einkommen des Mannes gerechnet und wenn man Pech hat rutscht man in einen höheren Steuersatz und man muss eine Nachzahlung leisten. Bei geteiltem EG sieht das besser aus.
Kennst du dich da aus? Ich überleg auch grad noch ob ich zwei Jahre nehme. Warum dann 10 Monate eintragen lassen? Bekomm ich nicht das gleiche Geld als wenn ich n knappes Jahr Pause mach nur halt aufgeteilt auf zwei
Monate (zwei Jahre halbes Geld?!)
Und Erima, ich muss jetzt auch anfangen und hab mich bisher nicht mal schlau gemacht, wo ich was jetzt beantragen muss. Vielleicht können wir hier mal drunter posten u ne kleine Liste erstellen ich bin planlos
- Mutterschaftsgeld = Krankenkasse
-Antrag auf Elterngeld -> hab ich mir aus dem Netz ausgedruckt ( Wichtig ab 2013 geborene !!!) -Antrag auf Kindergeld -> hab ich auch aus dem Netz gezogen. -Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse -> wenn man die Bescheinigung vom Arzt bekommt ( ich krieg sie nächste Woche) - Kind bei der Krankenkasse anmelden/ bzw. vormerken. - Jugendamt für nichtverheiratete ( Sorgerecht und Vaterschaft, kostet nichts) - Finanzamt ( Kinderfreibetrag, evtl. Steuerklasse geändert) - Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt Ich hoffe ich hab nichts vergessen, hab einen schönen Zettel mit allen Info´s von meiner Hebi bekommen. Nur beim ausfüllen harpert es ein bisl. Ihr könnt sonst auch gerne Fragen :-D
Wann muss man denn zum Finanzamt? Auch direkt nach der Geburt? Daran hab ich ja noch gar nicht gedacht...
Also 10 Monate Elterngeld bekommst Du, da die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld bezahlt wird und kein Elterngeld. Wenn Du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hättest, z.B. nicht Berufstätig, arbeitssuchend, Minijob, dann würdest du 12 Monate bekommen. Auf die hälfte auszahlen lassen kannst Du im Elterngeldantrag ankreuzen lassen. Du bekommst aber nur 20 Monate!!! Also November geboren. Nov+ Dez. Mutterschutz ab Januar dann für 20 Monate Elterngeld. Das Geht nicht bis zum 2. Geburtstag sondern endet 2 Monate vorher!!! Den Denkfehler hatte ich beim 1. Kind.
wieso Kriegt man 12Monate wenn man arbeitslos ist?
In der Regel ist das Mutterschaftsgeld + AG Zulage höher als das Elterngeld. Wenn man Arbeitslos ist hast Du keinen Anspruch darauf und du bekommst sofort Elterngeld. Fair finde ich das auch nicht. Hatte auch gedacht 2 Monate Muschugeld, dann 12 Monate Elterngeld. Aber der Staat sieht das anders...
Genau Pabelu hat es bereits richtig beantwortet.
Mich macht das auch alles total wahnsinnig. Vorallem weil ich nur einen befristeten Vertrag bis Oktober 2014 habe und nochnicht weiß ob ich dort in einem Jahr wieder arbeiten kann. Und ich frage mich, wie das dann mit der Krankenkasse aussieht. Muss ich mich dann arbeitslos melden? Und was muss ich beim Finanzamt mache n? Was heißt Kinderfreibeträge? Und Steuerklasse ändern? Hoffe mit kann jemand helfen.
Ich werde die Tage auch mal los und die Anträge besorgen....das hat man dann schon mal zu hause :-)
Hallo, ich habe mir im Internet eine Liste gesucht, was man alles beantragen bzw. eintragen muss (Stichwort "Ämter-Checkliste" oder so ähnlich), damit ich nichts vergesse... Gruß Seehas
Eintrag in die Lohnsteuerkarte das du ein Kind hast Kinderfreibetrag eintragen lassen Prüfung, ob Änderung der Steuerklasse erforderlich macht man nach der Geburt