Monatsforum November Mamis 2013

Nochmals zum Elterngeld

Nochmals zum Elterngeld

Arzum13

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Ich halte mich gerade in dem Formular am Punkt 1.3 auf.... Da sind Kästchen zum ankreuzen von 1 -14 Wenn ich mich nicht täusche kann ein elternteil doch Elterngeld nur für 10 mo beantragen und zusammen mit dem mutterschutzgeld nach der Geburt von 8 wo. ergeben das insgesamt 12 Monate also 1 Jahr. Der andere Elternteil also Papa z.b kann 2 mo, beantragen Wieso habe ich hier dann kreuzchen bis 14 Monate??? 2frage; betreuungsgeld was es ja bekanntlich seit 1.8.2013 gibt kann ich im Anschluss zum Elterngeld bekommen? Wann Muss da der Antrag gestellt werden und wo bekommt man den Antrag, und wie lange bekommt man das Geld????


monochris

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Antwort auf Beitrag von Arzum13

du bekommst zwar effektiv 10 Monate plus 2 Monate für den Partner, offiziell bekommst du aber 12 Monate (plus 2 für den Partner), auf die das Mutterschaftsgeld angerechnet werden.


Arzum13

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Antwort auf Beitrag von Arzum13

Ich mein das ich es jetzt verstanden habe... Die ersten 2 Monate Kreuz ich nicht an, da ich Mutterschutz bekomme. Dafür Kreuze ich die Monate 3-12 an (sind gesamt 10 Monate) und wenn mein Mann dann noch möchte kann er die letzten 2 Monate nehmen also 13-14 ..... Bin ich richtig Mädels????


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Arzum13

Nein du musst 1.LM bis 12. LM ankreuzen.


Christin82

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Antwort auf Beitrag von Arzum13

14 Monate stehen Dir zu, wenn Du alleinerziehend bist, aber nur dann, wenn Du auch das alleinige Sorgerecht hast (total bekloppt, diese dumme Regelung, aber nicht zu ändern.), sobald Du es teilst, fallen 2 Monate weg und der Partner (bei uns 1,5 Autostunden entfernt) hat ein Recht auf 2 Monate.


monochris

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Antwort auf Beitrag von Christin82

ich hoffe dein Freund/Mann ist nur 1,5h entfernt und nicht nicht bei dir und dem Baby gemeldet - hatte vorhin noch einmal wegen meiner besonderen Situation (verheiratet, aber nicht mit den Papa) beim Amt angerufen und sie hat noch einmal betont, dass Elterngeld nur bekommt, wer mit dem Kind in einem Haushalt wohnt!


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Arzum13

Du beantragst 12 Monate Elterngeld, bekommst aber, sofern dir Mutterschaftsgeld zusteht, die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld statt Elterngeld.