Bäcklebee
Hallo, also wenn alles gut geht bekommen wir Anfang Juni unser zweites Kind:-) Nun eine Frage: Meine Elternzeit (3 J)läuft ja bis November 2016. Habe immer wieder gehört, dass es am besten ist diese Elternzeit "zu unterbrechen" und zwar mit dem Mutterschutz vom zweiten Kind. Finanziell soll es so am besten sein. Kann mich jm über das ganze wann wie wo weshalb aufklären?
Glückwunsch zur Schwangerschaft! Ich habe da selber keine Erfahrung, hab aber mitbekommen, dass man bei Unterbrechung der EZ normales "Gehalt" für die Zeit des Mutterschutzes bekommt. Das wäre das Weshalb ;-) Über alles weitere kann dir hoffentlich jemand anderes Auskunft geben.
Habe das bei der kleinen auch so gemacht. Am Tag des beginnenden Mutterschutzes die "alte" Elternzeit beendet. Man bekommt dann bis zum ende des Mutterschutzes das volle Gehalt. Also von AG + KK zusammen. Auch für die Elterngeld bringt das noch ein bisschen. Die restlichen Monate der "alten" Elternzeit habe ich dann an die "neue" Elternzeit anhängen können. (Musste ich beim AG beantragen) So endet meine Elternzeit für Laura im Oktober 2017, statt November 2016.
Auch noch Herzlichen Glückwunsch.
Aufs EG hat es keinen Einfluß , da nur die 12 Monate VOR der Elternzeit zählen. Du bekommst 300€ + Geschwisterbonus. Du würdest dann für die Zeit des Mutterschutzes wieder das Geld wie bei Kind 1 bekommen.
Die 6 Wochen vor der Geburt in der man mehr Geld bekommt bringen dem Elterngeld ja noch was. ;-) Ich habe mehr als die 300 €+ Geschwisterbonus bekommen. Geschwisterbonus gibt es übrigens bis dein 1. Kind 3 wird, 75 €.
Ich dachte es zählen nur volle Monate mit normalem Gehalt, d.h. die mutterschutzzeit zählt nie. Deshalb lohnt es sich mitunter noch bis Monatsende zu arbeiten, auch wenn der Mutterschutz z.b. an einem 25. anfängt.
Ich versteh auch nicht wie das gehen soll. man gibt die 12 Abrechnungen vor dem Mutterschutz ab, daraus wird berechnet und das Mutterschaftsgeld ist außen vor.
Das hat aber nichts mit dem Mutterschaftsgeld zu tun, sondern wahrscheinlich sind noch ein paar Monate berücksichtig worden von vor der Elternzeit und daher erhöht es sich, denn das Mutterschaftsgeld fließt nicht in den EG Berechnung ein
Super. Danke. Das hilft mir doch schon sehr weiter. Eins noch: wann beginnt dann die Elternzeit vom zweiten Kind? Übrigens schön, dass sich hier noch einige rumtreiben:-)
Sofern ich es recht in Erinnerung habe, beginnt die Elternzeit nach Ablauf des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach der Geburt. (Fürs Elterngeld werden die 8 Wochen Mutterschutz allerdings schon als Bezugsmonate berechnet) LG PS: Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Dann sind wir ja etwa gleich weit. Mein ET ist am 15.5 :-)
Ok-dann verfällt also die restliche Elternzeit von Kind 1 und ich hab dann nach Mutterschutz von Kind2 Max 3 Jahre Elternzeit, die sich auf Kind2 bezieht. ( falls ich es so lange beantragen möchte) Ich hoffe, ich habe nix falsch verstanden. :-) bei uns is ET 4.6. Dann treffe ich dich ja wieder im Mai Bus? Wollte da mal hallo sagen, nicht dass es so läuft wie bei meinem ersten Kind Und ich die ganze Schwangerschaft im falschen Bus war, weil Knirps meinte, er muss 3 Wochen früher kommen:-))))
Nein, die restliche Elternzeit verfällt nicht. Mann kann bis zu 12 Monate mit in die neue Elternzeit mit nehmen. Ich habe auch 11 Monate an die neue drangehängt.
Wow. Das wusst ich nicht.
Da ich nie Elternzeit hatte, könnte ich darauf leider auch nichts schreiben, möchte jedoch von ganzen Herzen zur Schwangerschaft gratulieren!!!