Monatsforum November Mamis 2013

kennt sich jemand mit alg eins und zwei aus

kennt sich jemand mit alg eins und zwei aus

Diana2409

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Frage steht ja schon oben ich weis jetzt bloß ne wie das ist mein Sohn soll am11.11komm. Und ich werde bis September14zuhause bleiben mit ihm er geht dann Kita und ich mache das letzte Jahr Ausbildung zu Ende... Jetzt meine frage steht mir jetzt alg eins oder zwei zu wenn ich jetzt ein Lehrjahr schon hinter mir hab? Und ab wann kann ich es beantragen


AbgelHaine

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Antwort auf Beitrag von Diana2409

steht dir nicht das geld vom arbeitgeber zu ( sprich ueber die krankenkasse irgendwi eso war das) erziehungsgeld oder elterngeld eins von b eiden bekommst du wenn du in einem beschäftigungsverhältniss bist. alg 1 wenn du vorher 3 jahre gearbeitet, wenn das nicht der fall ist kannst du alg 2 aufstockend beantragen das duerfte gehn ( fuer alg 1 muesstest du aber arbeitslos sein sprich gekuendigt wurden sein.)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Diana2409

Ich glaube nicht, wenn dann nur diesen Monat, Mitte September bist du ja im Mutterschutz und müsstest von der Krankenkasse dann Mutterschaftsgeld bekommen.. Also so ist es bei mir, für August hab ich ALG 1 beantrage und ab September bekomm ich kein ALG1 mehr sondern Muttersxhaftsgeld..total bescheuert


Diana2409

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Antwort auf Beitrag von Diana2409

meine oma hat irgendwas erzählt weil ich ja ab 30.9 mutterschutz bin bis 6.1 bekomm ich das mutterschaftsgeld ...elterngeld weiß ich nicht ob ich es bekomme . un von meiner ausbildung her werde ich nicht gekündigt ich kündige auch nicht selber die wird nur bis september unterbrochen ... achman dieser scheiß hier mit den ämter nervt mich so


Nivo149

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Antwort auf Beitrag von Diana2409

Auf Elterngeld hast du schon Anspruch, aber eben nur auf den Mindestsatz (glaube 350€) Davon kannst du aber sicher nicht leben. Du solltest dir einen Termin beim Arbeitsamt für ALG 2 geben lassen. ALG 1 kannst du nicht bekommen. ALG 2 aber zumindest aufstockend. Dafür musst du aber alle Finanzen offen legen. Mach einen Termin, wo die Mitarbeiter den Antrag mit dir gemeinsam durchgehen... Da ich für´s Arbeitsamt gearbeitet habe weiß ich wie viele Fehler beim ausfüllen gemacht werden. GGLG Nina


Diana2409

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Antwort auf Beitrag von Diana2409

ich danke euch vielmals gerade dir Nina was denkst du ab wann kann ich den termin machen weil dauert ja auch immer wegen bearbeiten un hi un ha...reicht das auch wenn ich da anrufe sage um was es geht dann mir den termin geben lassen und alle unterlagen mitnehmen? was brauch ich den da so an unterlagen sry hab in der sache überhaupt kein plan


Nivo149

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Antwort auf Beitrag von Diana2409

Du kannst den Antrag ja jetzt schon ausfüllen und dich beraten lassen und die können dir genau sagen ab wann du Anspruch hast. Ich weiß nicht wie viel Geld zu vom Kindsvater zu erwarten hast, aber dein Einkommen reicht definitv nicht für die "Grundsicherung" LG


Diana2409

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Antwort auf Beitrag von Diana2409

der kindesvater wohnt ne mehr bei uns un bekommt gerade alg2 also denke ma bekomm dann von jugendamt zuschuss ich danke dir


brownjack

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Antwort auf Beitrag von Diana2409

Hallo, ich würde sagen, da du in einem Ausbildungsverhältnis bleibst, steht dir kein alg 1 zu, außerdem stehst du ja der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse, Mindestsatz Erziehungsgeld oder eben den Prozentsatz (67%)deines monatl. Gehalts im letzten Jahr, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, Kindergeld von der Kindergeldkasse und evtl. alg 2 als Ergänzung. Ich würde alsbald beim Amt wegen alg 2 anfragen, ich weiß nicht, ob es auch schon während des Mutterschutzgeldbezugs möglich ist durch alg 2 zu ergänzen. Manchmal verfallen Ansprüche, wenn man nicht rechtzeitig seinen Antrag stellt und dann gibt es rückwirkend nichts mehr. Bei der Diakonie, Pro Familia, Caritas oder anderen Schwangerschaftsberatungsstellen kann man auch gut erfahren, wo und welche Hilfen man noch zusätzlich für die Babyerstausstattung bekommen kann. Es ist dann gut schon Einkommens- und Vermögensnachweise mitzunehmen und Nachweise der Kosten über Miete z.B. Letztendlich bekommst du an den entsprechenden Stellen erst verbindliche Auskünfte, was nun in deiner Situation zutrifft. Oft wird dort auch beim Ausfüllen geholfen. LG