Monatsforum November Mamis 2013

HILFE!!!!

HILFE!!!!

Babybauch November13

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Ich brauche dringend die Hilfe derer, die sich schon (mal) mit dem Dschungel der Bürokratie auseinander gesetzt haben. Und zwar kämpfe ich gerade mit Eltern- und Mutterschaftsgeld. Vielleicht stelle ich mich einfach nur Saublöd an, aber ich komme gerade einfach nicht hinter die Unterschiede. - Kann/Muss ich beides beantragen? - Hebt das eine das andere auf? - Entstehet mir durch die eine Zahlung des einen, im Gegensatz zu der anderen, ein finanzieller Nachteil. - Was habt ihr beantragt? Habt bitte etwas Nachsicht mit mir, ich glaube die Hitze hat mein logisches Denkvermögen beeinträchtigt


Sandri_plus_1

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Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Also MuGeld bekommst du ja regulär 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt des Kindes. Die Krankenkasse zahlt dir auf Antrag bis zu 13€/Tag. Fehlt dann noch was zu deinem aktuellen Gehalt, wird der Rest automatisch von deinem Arbeitgeber aufgestockt. Elterngeld ist separat bei der Elterngeldstelle zu beantragen und wird für den 1-12 bzw. 14 Lebensmonat (idR Papa od Alleinerziehend) gezahlt. Wobei das MuGeld in Lebensmonat 1 und 2 anfgerechnet wird. Da dies idR höher ist als das Elterngeld (ca. 65% des Netto) bekommst du also erst ab dem 3. Monat Elterngeld. Dann ist noch Kindergeld bei der Familienkasse zu beantragen -- 184€ beim 1. Kind. Alles klar? ;-)


Babybauch November13

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Antwort auf Beitrag von Sandri_plus_1

Oh, du bist meine Heldin Eigentlich so einfach, aber meinst du, ich hab das grad auf die Reihe bekommen!? Also auf jeden Fall mal alles beantragen... Hab gelesen, dass das MuSch-Geld bei einigen abgelehnt wurde, kann man sagen, woran das lag? Liebe Grüße und vielen Dank


Nivo149

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Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Mutterschaftsgeld kann nicht abgelehnt werden, wenn du bis Mutterschutz arbeiten gehst, oder BV hast, und mind. ein volles Jahr gearbeitet hast.Es wird von Krankenkasse und Arbeitgeber zu bestimmten Anteilen gezahlt. Augen auf beim Elterngeld!!!! Wenn du verheiratet bist, oder vor hast zu heiraten!!!! ES WIRD VOLL AUF DAS GEHALT DES MANNES BEI DER LOHNSTEUER angerechnet!!!!!!!!! Wir mussten jeweils bei unseren Mädels etwa 1,5 x das Elterngeld als Steuer zurückzahlen!!! GGLG Nina


Babybauch November13

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Antwort auf Beitrag von Nivo149

Wir haben zwar nicht vor, sobald zu heiraten, aber der Hinweis ist gut. Echt ärgerlich, bin mir sicher, sowas sagt einem keiner vorher


Vania

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Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Nivo, danke für den Steuer-Hinweis. Bin gespannt, wie das bei uns wird, erstens haben wir zu hohe Gesundheitsausgaben in diesem Jahr und 2. wird mein Mann die ersten beiden Monate Elternzeit nehmen. Im nächsten Jahr könnte uns dann die Nachzahlung passieren, wobei ich da bei 4 Kindern (und 2 davon mit besonders vielen Arztterminen) schlechte Chancen fürs FA sehe.


Sandri_plus_1

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Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Voll angerechnet in dem Sinne wird das nicht. Es handelt sich hierbei lediglich um Progressionseinkünfte. D.h. - Mann verdient Summe X --- darauf wird Steuersatz Z angewendet (bei steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz) - Frau hat Progressinonseinkünfte Y - Nun wird geschaut ob bei X+Y ein höherer Steuersatz Z+ resultiert - Dieser Steuersatz wird dann aber nur auf Einkommen X angewandt, Y bleibt steuerfrei Alle Klarheiten beseitigt? ;-) Grds. kann dies aber schon zu einer Steuernachzahlung führen, daher finde ich voreilige Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Elterngeldes nur selten gut durchdacht...