Monatsforum November Mamis 2013

Hat jemand sein Beschäftigungsverbot vom Hausarzt?

Hat jemand sein Beschäftigungsverbot vom Hausarzt?

Christin82

Beitrag melden

Hallo, mal wieder das leidige Thema BV. Nun wollte endlich mein HA mein BV ausstellen und gerade bekomme ich den Anruf, dass er es nicht darf, er darf keine Paragraphen usw einschreiben, weil das nur Facharztbezogen vom Gyn gemacht werden darf. Meine Firma meint, dass ich nicht in Einzelbetreuung arbeiten darf, nun bieten sie mir doch ein Kind an. Ich sagte denen, dass die mir ein BV ausstellen müssen lt. Gyn, sowas haben die aber noch nie gehört. Was mache ich denn nun? Ich weiß nicht mehr wo hinten und vorne ist. Bin seit Anfang April zuhause, reiße Minusstunden ohne Ende... Habt ein schönes Wochenende...


Vania

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christin82

Das ist richtig, ausstellen darf es nur der Gyn mit Einverständnis des AG. Genauso stimmt es, dass du nicht alleine arbeiten darfst. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten: 1. wende dich an euren Betriebsarzt, der darf das soweit ich weiß auch. 2. wende dich ans Gesundheitsamt und frage, welche Möglichkeiten du hast. Die kennen sich bestens mit den Gesetzen aus, sie müssen ja für die Einhaltung sorgen. Weshalb machst du Minusstunden? bekommst du keine Krankmeldung für die Zeit, wo du nicht arbeiten darfst? Das wirkt sich alles auch aufs Elterngeld aus :-(


Stuff84

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christin82

Verstehe ich das richtig? Du brauchst ein BV weil dein Arbeitgeber dir keinen sicheren Arbeitsplatz geben kann? Wenn ja, dann muss dein AG das BV ausstellen und nicht dein FA oder HA. Ärzte stellen es nur aus wenn es aus gesundheitlichen Gründen ist. Das du natürlich bis jetzt zu Hause bist und Minusstunden machst ist blöd, ich hätte mich da längst mal bei den entsprechenden Stellen informiert oder mir einen Anwalt für Arbeitsrecht gesucht.


Stuff84

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christin82

Verstehe ich das richtig? Du brauchst ein BV weil dein Arbeitgeber dir keinen sicheren Arbeitsplatz geben kann? Wenn ja, dann muss dein AG das BV ausstellen und nicht dein FA oder HA. Ärzte stellen es nur aus wenn es aus gesundheitlichen Gründen ist. Das du natürlich bis jetzt zu Hause bist und Minusstunden machst ist blöd, ich hätte mich da längst mal bei den entsprechenden Stellen informiert oder mir einen Anwalt für Arbeitsrecht gesucht.


Christin82

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christin82

Ja, soweit ist es richtig. Es hieß von Seiten meines AG, dass ich nicht mehr in der Einzelbetreuung arbeiten darf, ich betreue schwerstkranke/palliative Kinder. Da sagte mein FA, er stelle es nicht aus, das muss der AG machen, der AG sagt, es soll der FA machen, nun hatte ich die Nase voll, zerrt auch psychisch alles sehr, zumal dann nun auch noch mein Bezugskind letzte Woche verstorben ist, dass ich bei meinem HA war, der wollte mir das BV ausstellen, ich sollte es heute abholen, aber rief eben an, dass er es nicht darf. Aber ich habe schon gelesen, dass BV vom HA ausgestellt werden. Mein FA schreibt mich nichtmal krank, trotz stechen, womit ich schon im KH war, weil es so schlimm war, ich habe nun seit knapp 4 Wochen immer wieder mit Schwindel zu tun usw... Er hört nicht mal zu, scheint genervt oder sonstwas...


Christin82

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christin82

Ach noch was, ich darf ja "eigentlich" nicht mehr in der Einzelbetreuung arbeiten, aber nun ginge es plötzlich doch, das Kind, was sie für mich haben ist kleinwüchsig und leicht, also gut zu tragen usw....


Stuff84

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christin82

Bei dir ist es aber im Grunde nicht der Schwindel weswegen du ein BV brauchst, sondern weil du deine Stelle nicht ausüben kannst und dein AG keine Alternative anbieten kann, in diesem Fall MUSS der AG das BV aussprechen. Wenn es dir psychisch schon so nahe geht, dann geh zum Anwalt und lass ihn das Regeln. Du verschenkst ja Geld und Zeit.


Isi11-13

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christin82

Hi, also ich hab seid Anfang Mai ein BV!!! War auch ein ziemlicher Akt. Mein Arbeitgeber wollte auch gerne das ich zu Hause bleibe da das Risiko einfach zu groß wäre! Am Ende haben sie mich esrst zum gesundheitsamt geschickt, die das BV aber nicht ausstellen wollten, dann musste ich zu unserem betriebsarzt der meine die letze Entscheidung musste mein Arbeitgeber treffen, was aber falsch ist da dein Arbeitgeber nicht berechtigt ist ein BV auszusprechen! Am Ende musste ih dann noch zur Betriebsrätin im Nachbar-krankenhaus und die hat mir das ohne fragen zu stellen sofort ausgestellt, auf Wunsch meines Arbeitgebers und das das Risiko nicht genau einzuschätzen ist!!! Also wr erst eine ziemliche Tortur!!!! Ich Drücke dir jedenfalls die Daumen!! Betriebsarzt wäre die beste Anlaufstelle!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Isi11-13

Mein Gott, was für ein "Hin und Her", jetzt blick ich garnicht mehr durch. Aber wie soll man auch, wenn schon Ärzte und Arbeitgeber allesamt nicht wissen, was sie dürfen, müssen, können ect. typisch deutsche Bürokratie...


Vania

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christin82

Du darfst generell nach MuSchG nicht alleine arbeiten, deshalb bekommen bei uns alle Schwangeren sofort BV. In der ambulanten Pflege sind wir (außer in der Einarbeitungszeit oder mit Schülerin) nur alleine unterwegs. An Tätigkeiten darfst du auch etliches nicht machen, zB nichts mit Kanülen, weil du dich nicht 100% vor einer Verletzung schützen kannst. Wenn im Betrieb kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, der dem MuSchG entspricht, darf der Betriebsarzt ein BV ausstellen in Zusammenhang mit dem AG. Außerdem kann sich der AG an den FA wenden und ihm Druck machen das BV auszustellen. Es muss wohl über beide Stellen und an die KK gehen. Bei mir hat es der FA ausgestellt, da ich schon einige FGs hatte, bei meiner Kollegin hat es die Chefin in die Wege geleitet, allerdings zumindest mit dem FA telefoniert. Wenn alles nicht hilft, frag mal bei deiner KK nach.


Christin82

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Vania

So, hab jetzt mal telefoniert, gerade mit jemandem von der Behörde für Arbeitssicherheit gesprochen, der nun sagte, dass ich doch allein arbeiten darf, wenn mir ein Telefon zur Verfügung gestellt wird, von dem aus ich Hilfe einfordern kann, wenn etwas nicht in ordnung ist. Demnach hat nun wohl doch die Firma recht... Ich verzweifel langsam. Dass mir seit ca. 4 Wochen immer wieder schwindelig ist und ich Rückenprobleme usw habe, das interessiert.


Vania

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Christin82

Telefon reicht nicht, wir sind auch mit Handy unterwegs! Im MuSchG steht klipp und klar, dass du jederzeit die Möglichkeit haben musst eine Pause zu machen und das kannst du in deinem Job nicht, wenn du alleine bist. Zur Not lass dich vom HA krank schreiben, für 6 Wochen bekommst du dein volles Geld vom AG und bis dahin hat er sich vielleicht überlegt, dass ein BV günstiger für ihn ist. Dann bekommst du nämlich dein volles Geld weiter und der AG bekommt es von der KK zurück.