Monatsforum November Mamis 2013

Elternzeit

Elternzeit

Tina271

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Guten Abend ihr Lieben, ich bin momentan total verwirrt und hab jetzt in sämtlichen Ratgebern und was weiss ich nicht wo gelesen und überall steht etwas anderes. Habe irgendwie noch ein paar Fragen und überall bekomm ich verschiedene Antworten. Wann muss ich beim Arbeitgeber meine Elternzeit beantragen, vor dem Mutterschutz oder wenn die Kleine da ist? Wenn ich Elterngeld beantrage also nur ich, welche Lohnabrechnungen muss ich dann abgeben? Das zusammenhängende letzte Jahr vor der Geburt, das ist klar, nur beginnend vor dem Mutterschutz oder vor der Geburt? Wegen dem Mutterschaftsgeld mein ich, ist ja quasi eine Lohnersatzzahlung. Und dann hab ich je noch ein Beschäftigungsverbot aber ich denk das wird egal sein da man da ja sein volles Gehalt weiter bekommt. Wenn mein Freund kein Geld beantragt muss ich doch auch keine Lohnabrechnungen von ihm mit beilegen oder? Ich weiss einige von Euch werden jetzt denken warum ruft die Alte nicht einfach bei den entsprechenden Stellen an, aber ihr werdet es nicht glauben das hab ich, mehrmals.... und immerwieder erzählen die etwas anderes, wenn die sich schon nicht auskennen wie sollen wir es dann! Das macht mich noch verrückt! Wenn mir also irgendjemand von euch etwas drüber sagen kann, ich bin wirklich für jede Auskunft sehr sehr dankbar. Ganz liebe Grüße Tina


BlackKitty

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Antwort auf Beitrag von Tina271

Mutterschaftsgeld wird beim elterngeld mit einbezogen iwie also brauchst du davon den Nachweis...mehr weiß ich nicht mehr


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Tina271

12 Monate VOR dem Mutterschutz, wenn du welchen nimmst. Von deinem Freund musst du nichts abgeben, wenn er kein EG will.


Steff_84

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Antwort auf Beitrag von Tina271

Hab die letzten Tage auch einiges gelesen, und ich bin soweit gekommen das mit der Geburt des Kindes die elternzeit beginnt. Also musst du 7 Wochen vor dem errechneten Et deinem Arbeitgeber mitteilen wielange du in elternzeit gehen möchtest. Was ich persönlich ja blöd finde, weil doch das Kind immer auch mal früher oder später kommen kann. Und wenn dein Partner keine elternzeit nehmen will, dann brauchst du auch nur deine letzten 12 gehaltseinkommen einreichen.


Steff_84

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Antwort auf Beitrag von Tina271

Hier mal ein link http://www.antrag-elternzeit.de/muster-antrag-elternzeit/


faenny

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Antwort auf Beitrag von Tina271

Bei mir ist es so (bin allerdings verbeamtet und weiß nicht ob es sonst anders ist): Elternzeit anträge eigentlich 8 Wochen vorher, außnahme das erste Mal, da sind es 7 Wochen. Ich muss den Antrag online stellen und brauche dafür definitiv die Daten des Kindes, also kann ich ihn erst nach der Geburt stellen. Was die Gehaltsgeschichte angeht muss ich beim LBV (entspricht quasi dem Arbeitsgeber) eine Info anfordern über mein gezahltes Gehalt und darüber wieviel sie wielange noch bezahlen(im Mutterschutz)


Ingata

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Antwort auf Beitrag von Tina271

Schleiche mich grad mal aus dem Dezemberbus ein. Hatten genau die selben Fragen und waren zum Schluss ziemlich verwirrt. Da hat nur ein Beratungsgespräch auf der Elterngeldstelle geholfen. Die Dame dort war unheimlich nett und hat uns folgende Auskünfte gegeben: Elternzeit sollte sieben Wochen vor Auslauf des Mutterschutzes beim AG beantragt werden (also spätestens eine Woche nach Geburt des Kindes) Für die Berechnung des Elterngeldes hat sich 2013 ein bisserl was geändert: In unserem Kreis wird das Einkommen aus dem Jahr VOR der Geburt des Babys zu Grunde gelegt (also Einkommen 2012). Sie sagte, dass würden viele Stelle so händeln, da dann nur eine Jahreslohnabrechnung abgegeben werden müsste und man sich lange Berechnungen spart. Wenn du dir unsicher bist, dann ruf doch mal auf der zuständigen Elterngeldstelle (Liste gibt´s im Netz) an und lass dich beraten. Das ist wesentlich sicherer, da es hat wie gesagt 2013 einige Änderungen gegeben hat. Drück dir die Daumen :-) LG Ingata


hamburger_deern

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Antwort auf Beitrag von Ingata

Dann komm ich mal auch aus dem Dezember dazu :) Das macht aber nur sinn, den bescheid aus 2012 zu nehmen, wenn du keinerlei Gehaltserhöhungen hattest. Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, da dies dann ja nicht wirklich die gleiche basis ist. In meinem Fall würde ich mich zumindest nicht drauf einlassen, da für mich meine Gehaltserhöhungen durchaus relevant sind :)


Sandri_plus_1

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Antwort auf Beitrag von Tina271

Elternzeit wird erst beantragt wenn das Kind da ist. Da das aber rechtlich spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme sein muss, musst du da zügig Antrag stellen. Die Inanspruchnahme beginnt ja mit Ende des Mutterschutzes. Folglich hast du eine Woche Zeit für den Antrag bzw. wenn du ihn bei euch schon vorher stellen kannst, hast du eben eine Woche Zeit um die Geburtsdaten deines Kindes nachzureichen. Also alles fertig machen und mit in die Kliniktasche, dort Daten eintragen und Männe solls wegschicken. Bei der Elterngeldberechnung zählt der Zeitraum des BV nicht mit. D.h. da werden dann ersatzweise die Monate vor dem 12 Monatszeitraum herangezogen. So war es bei mir letztes Jahr zumindest.