Monatsforum November Mamis 2013

Elternzeit Elterngeld

Elternzeit Elterngeld

windrose

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Also unser Plan sieht folgendermaßen aus: kind kommt im November, dann 2 Monate gemeinsam Elternzeit und ich noch den Rest des ersten Jahres.So weit alles klar. Jetzt frage ich mich wie es denn aussieht, wenn ich ab August nen Jobangebot bekomme, das ich unbedingt annehnen möchte und eher wieder arbbeiten gehen will. Mein Mann würde in dem Fall die letzten 3 Monate Elternzeit machen wollen. Nun zu dem Problem: Wie beantragt man nun Elternzeit? also ich erstmal ein Jahr, aber mein Mann? nur die ersten 2 Monate oder muss er die Variante mit den Monaten abAugust gleich mit angeben??? Also kurz gesagt, kann man den Elterzeitanspruch auch währen der Elternzeit noch ändern? und wie siehts dann mit dem Elterngeld erst aus??? ich ñämlich nicht


Amselei

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Antwort auf Beitrag von windrose

Bei meiner ersten Tochter war es so, dass mein Mann seine zwei Monate spontan mitten drin genommen hatte. Und weil ich auch beinahe einen Job angenommen hätte vor Ende der Elternzeit, hatte ich mich damals informiert und unsere Elterngeldstelle sagte, dass eine Änderung in der Regel möglich ist. Da es bei uns die zweiste gewesen wäre, hätte sie Rücksprache halten müssen und eine Ausnahmegenehmigung erteilen müssen, hatte mir aber Hoffnung gemacht, dass es wohl nicht so schwierig sei. Da ich mich beruflich dann doch gegen die Stelle entschieden habe, habe ich das Ganze nicht weiter verfolgt. Aber: ruf doch einfach mal an und frag nach... LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von windrose

Man darf das nochmal ändern.


windrose

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Antwort auf Beitrag von windrose

So nu ist die komplettverwirrung eingetreten, weil ich zu viel zum Elterngeld gelesen habe. Helft mir mal bitte Geburt- 2 Monate Mutterschutz und dann 12 Monate Elternzeit und Elterngeld, also bis ca. Dez 2014 oder so wie ich eigentlich dachte Geburt und ab da12 Monate Elterngeld also bis zum ersten Geburtstag des Kindes? lg und danke


salsafan

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Antwort auf Beitrag von windrose

mutterschutz wird mit in die elterzeit gerechnet soweit ich mich nicht irre. das heißt geburt und dann 12 monate elternzeit (2 monate mutterschutz und 10 monate elternzeit) wenn ich das alles richtig verstanden habe


Blinky85

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Antwort auf Beitrag von windrose

Also soviel hab ich davon auch verstanden - der Mutterschutz wird mit eingerechnet. Also wirklich 2 Monate Mutterschutz und 10 Monate Elterngeld. Weiter kenn ich mich bisher leider nicht aus.


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von windrose

ELTERNZEIT = ab Geburt 12 Monate (oder 24 oder 36) Elterngeld= 8 Wochen nach Geburt Mutterschutzgeld, danach 10 Monate Elterngeld