Bäcklebee
Hallo zusammen, Vielleicht weiß ja jm. Bescheid: Mein Mann und ich überlegen gerade, ob unser Betreuungsgeld gestrichen wird, wenn wir unseren Kleinen mit 2 Jahren an zwei Nachmittagen für je zwei Stunden in unseren ansässigen Kindergarten bringen. Dieser ist staatlich gefördert. Grüße
Ps hoffe alle hatten einen sehr schönen Muttertag.
Ja, da es euch nur zu steht wenn man sein Kind nicht in eine staatliche Einrichtung gebt, privat wäre es kein Problem.
Schade, und das bei nur 4 Stunden pro Woche, in denen er Spaß mit anderen Kindern hätte.
Dazu braucht es ja keine Kita. Betreuungsgeld gibt es eben nur wenn man eben keinen platz in Anspruch nimmt, auch wenn es nur paar Stunden sind.
Läuft das denn als Kindergartenaufenthalt oder betreute Spielgruppe oder Vorkindergarten? Ich geht mit Laura einmal die Woche in den Kindergarten des großen Bruders. Das ist auch keine "Betreuung" sondern Spielgruppe. Wird ein Betreuungsvertrag mit der Einrichtung abgeschlossen? Bei uns nicht. Müssen nur einen Unkostenbeitrag leisten.
Ich weiß leider noch nicht genau unter was die zwei Nachmittage laufen würden. Wenn ich es richtig verstanden habe, bist Du in Deinem Fall aber mit dabei-dann ist es schon mal keine Fremdbetreuung und Dein Kindergarten verlangt einen Unkostenbeitrag. Vielleicht ist das der Knackpunkt? Du weißt nicht zufällig von Deiner Familienkasse, warum Deine Kindergartenbesuche das Betreuungsgeld nicht betreffen???? Wäre interessant.
Weil es keinen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung gibt. Ich habe nur eine Anmeldung zur Spielgruppe ausgefüllt. Frag doch mal im Kindergarten nach wie das läuft.