Monatsforum November Mamis 2013

Beschäftigungsverbot wg. Umzug

Beschäftigungsverbot wg. Umzug

p-jana

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Hallo Mädels, wer kann mir weiter helfen? Mein Mann bekommt ab den 1. Juni seine neue langerwünschte Arbeitsstelle. Da der Ort 300km von uns weg ist, ist natürlich ein Umzug erforderlich. Worauf ich mich auch tierisch freue, weil es zurück in meine Heimat geht. Ich bin Physiotherapeutin und eigentlich hatte ich vor bis September zu arbeiten. Kann mir der Arzt auf Grund dieser Umstände ein Beschäftigungsverbot erteilen?! Denn, ich kann mir nicht vorstellen, dass man mich irgendwo im 5. Monat als Physio einstellen will. Andererseits kommt es für mich nicht in Frage hier alleine zu bleiben. Was meint ihr? LG Jana


Nesquick87

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Antwort auf Beitrag von p-jana

Ich glaube da bekommst du ein problem. Der frauenarzt darf dir nur aus medizinischen Gründen ein BV ausstellen, wird er auch nur dann tun denn sonst macht er sich strafbar. Auf der anderen seite kann der Arbeitgeber dir ein BV ausstellen wenn er dir keine passende arbeit bieten kann. Solltest du wegen umzug kündigen ist es dein problem etwas neues zu finden. Würde aufpassen mit arbeitslos dann kürzt sich nur dein elterngeld. Dir bleibt nur die moglichkeit beim einstellungsgespräch zu Lüge, was dein recht ist, aber sicher nicht nett. Denke kein abeitgeber stellt dich ein wenn er weiß du bist im fünften monat und die kosten während des Mutterschutzes kommen auf ihn zu, da müsstest du echt Glück haben. Drücke dir die daumen.


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von p-jana

Ein BV bekommt man wenn Gefahr für Mutter und Kind besteht. Das ist aber bei euch nicht der Fall. Dir bleiben nur 2 Möglichkeiten. 1. Du kündigst und suchst dir in der neuen Heimat was Neues 2. Oder du bringst deinen Job zu Ende


kleines_elfchen

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Antwort auf Beitrag von p-jana

ein Beschäftigungsverbot bekommst Du sicher nicht. Ich würde dann meinem Mann aber auch hinterherziehen und nicht allein schwanger da bleiben. also entweder verzichtest du dann auf die letzten Monate des Gehaltes und so mindert sich zwar Dein Elterngeld aber das wäre es mir auch wert. Elterngeld hin oder her, aber alles nur wegen dem vollen Elterngeld zu machen, würde ich nicht einsehen. wieviel Urlaub und Überstunden hast Du denn noch? also wenn DU das alles vorher nehemn willst wie lang müsstest Du dann noch arbeiten während er schon da ist? Haste das mal ausgerechnet. Sonst kannst du wenn es vllt nur noch 4 wochen sind bis zum Urlaubsantritt, unbezahlten Urlaub nehmen und natürlich mit Deiner Chefin sprechen ob sie das macht.


Cassiopaia007

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Antwort auf Beitrag von p-jana

Ich kann zwar verstehen, dass du nicht alleine bleiben willst. Aber dafür ein BV holen, finde ich auch nicht richtig, sorry! Wie lange musst du denn noch arbeiten? Ich hatte dieses Jahr noch keinen Urlaub und jede Menge Überstunden, mein letzter Arbeitstag ist der 03. August. Rechne Dir das mal aus und ich sag mal 1 - 2 Monate kann man auch alleine überbrücken. LG