El-li
dem Mutterschaftsgeld, wenn man über ET geht? Also die 6 Wochen vor voraussichtl. ET habe ich ja in einer Summe von meiner KK bekommen und für die 8 Wochen gibt's ja dann nach tatsächl. ET. Aber was ist denn mit der Woche dazwischen??? Muß ich da irgendwo was beantragen bei KK oder Arbeitgeber? Er muss ja auch den Zuschuss leisten! Kann mir da jemand helfen?
Hallo Elli, Also die 6 Wochen davor bekommst normal einen pausch Betrag von der KK, nach der Geburt (wenn du z.b. 1 woche drüber gehst) musst du die Geburtsurkunde einreichen und dann wird das komplett nochmals berechnet abzüglich den pausch Betrag und dann bekommst den rest und die setzen sich dann mit dem AG in Verbindung. Also wenn du eine Woche drüber gehst, bekommst die auch bezahlt. so wurde es mir von der KK erklärt :-) Hoffe ich konnte dir helfen!!
Ach super, dankeschön!
Welche Woche dazwischen? Falls Du eine Woche überträgst und diese Woche meinst: Dann verlängert sich dein Mutterschutz um die Woche und Der Arbeitgeber sowie Krankenkasse müssen Dir nach Einreichend er Geburtsurkunde die ganze Zeit bis zum tatsächlichen Entbindungstermin und dann aber dem Datum plus acht Wochen komplett bezahlen. Geburtsurkunde reicht dazu jeweils. Das heißt, jeder übertragene Tag sichert Dir mehr Kohle - immerhin etwas, wenn man schon warten muss :-).
Jupp, genau diese Woche meinte ich damit... Naja, so viel Kohle ist das auch nicht, wird gleich in Süßigkeiten investiert (hat Baby befohlen), schäm....
Danke
Ihr vertut Euch da. Man bekommt 6 Wochen vor der Entbindung das Geld und 8 Wochen danach. Entbindest Du nun eine Woche später, als vorher angegeben veschiebt sich alles zwar um eine Woche aber letztendlich bleibt das Geld dasselbe. Insgesamt bekommt für 14 Wochen Geld ( die Zahlung der 6 Wochen vorher beziehen sich immer auf die 6 Wochen vor dem wirklichen Geburtstermin). Sonst hätten ja alle die früher entbinden Verlust. Einzig, wenn man ein Frühchen bekommt verlängert sich die Mutterschutzzeit um 4 Wochen und man bekommt auch für 4 Wochen länger Geld.
Entbindet man früher hat man trotzdem auf den vollen anspruch von 14 wochen anspruch, geht man über Termin sagen wir 2 wochen ( ich ging beim ersten 4 Tage über Termin, kam die 4 tage noch nachträglich bezahlt) bekommt man die 2 Wochen auch bezahlt, heißt man bekommt dann keine 14 Wochen sondern 16 Wochen bezahlt!!!
Sorry wollte nix falsches erzählen... Aber stelle gerade fest, dass man mir wohl ne falsche Auskunft gegeben hat.
Kein problem :-)
Nee, das stimmt schon. man hat mindestens! 14 wochen Mutterschutz, also auch Mutterschaftsgeld von KK und AG. Entbindet man genau am ET, sind es die 14 Wochen, entbindet man früher, bekommt man trotzdem die 14 wochen, um genau die Benachteiligung zu vermeiden und wenn man später entbindet, wird nach tatsächlichem ET berechnet und diese Zeit hat man eben dazu. Wer also zwei Wochen überträgt, hat für diese nervige Zeit wenigstens das volle Gehalt länger
lg Rebekka
das hat mich auch schon interessiert