Monatsforum November Mamis 2012

@Sonni

@Sonni

Balisa

Liebe Sonni, erstmal vielen Dank für deine vielen hilfreichen Tipps bzgl. Elterngeld und vor allem für die Info über die vorzeitige Kündigung der bestehenden Elternzeit zwecks Mutterschaftsgeld!!! Das hätte ich sonst nie erfahren! Daaaaaaanke!!! Ich habe heute meine Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld vom FA bekommen. Nun meine Frage: was trage ich denn auf der Rückseite unter Punkt 4 ein? Mein Sohn ist Jan. 2010 geboren. Habe Elternzeit bis Jan. 2013 genommen. Habe diese nun vorzeitig zum 15.10.2012 gekündigt (=Beginn Mutterschutz jetzige Schwangerschaft). Arbeitgeber "prüft" diesen Sachverhalt aber noch, habe noch keine Info deswegen bekommen. Wegen Punkt 4 der Bescheinigung: Arbeitsentgelt stand mir ja nur bis zum Beginn Mutterschutz meines 1.Sohnes zu (also Dez. 2009). Aber dann erfährt die KK ja nicht, dass ich jetzt evtl. nochmal Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bekomme?!?? Sorry, aber ich weiß sonst nicht, wenn ich deswegen fragen kann... DANKE und liebe Grüße


Sonni74LS

Antwort auf Beitrag von Balisa

Ist ja witzig, ich hab heute auch meine Bescheinigung bekommen. :-) Hast Du in der Elternzeit noch gar nicht wieder Teilzeit gearbeitet? Ich habe da heute meinen letzten Arbeitstag bei meinem Teilzeitarbeitgeber eingetragen. Ansonsten lässt Du das frei und schreibst noch in einem Brief an die KK, dass Du die Elternzeit vom ersten Kind nun unterbrochen hast und das Du dadurch bei deinem Arbeitgeber alle Ansprüche geltend machst bzgl. der Aktivierung deines vorherigen Arbeitsverhältnisses. Denn das lebt ja zur Beendigung der Elternzeit somit wieder auf und auch der Mutterschaftsgeldanspruch. Ob der AG das dann wirklich zahlen will, ist ja noch dahin gestellt.


Balisa

Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

Nein, ich habe während der Elternzeit nicht gearbeitet. Ja, dann werde ich das der KK nochmal extra dazuschreiben. Aber habe ich da jetzt überhaupt Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn ich während der Elternzeit gar nicht gearbeitet habe?


Sonni74LS

Antwort auf Beitrag von Balisa

Ich sehe das so. Mit Beendigung der Elternzeit lebt dein altes Arbeitsverhältnis gemäß BGB wieder auf. Also auch dein altes Gehalt, was Du vor Geburt deines ersten Kindes verdient hast... daraus berechnen jetzt einige AG freiwillig den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und andere sperren sich dagegen. Das BEEG § 16 Satz 3 erlaubt aber nun den Müttern die Elternzeit des ersten Kindes für die Mutterschutzfristen des nächsten Kindes zu unterbrechen ohne Zustimmung des AG, so dass ich eigentlich davon ausgehe, dass dadurch auch alle Ansprüche zum Mutterschutz geltend gemacht werden können. Wie gesagt... manche AG zahlen, manche nicht. Im Rechtsforum wird eigentlich fast immer geraten, dass dann einzuklagen. Aber im Grunde: Der AG bekommt die Leistungen eh von der KK über das Umlageverfahren wieder erstattet... es tut ihm also keineswegs weh. Und das ist sogar das öffentliche Zitat meiner Elterngeldstelle.


Balisa

Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

Na toll. So wie ich meinen AG einschätze, sperrt der sich sicherlich...


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

Hey, das ist genau die Info, die ich auch von meinem Arbeitgeber bezahlt habe. Das Arbeitsverhältnis lebt wieder auf, die Höhe des Nettogehalts bezieht sich auf die Zeit vor der ersten Elternzeit. Mein AG hat sich glücklicherweise überhaupt nicht gesperrt. Und der Krankenkasse habe ich den letzten Arbeitstag vor der ersten Elternzeit und auch den Gehaltsanspruch von dann auf den Zettel geschrieben. Und unten auf den Mutterschaftsgeldantrag habe ich einen Kommentar geschrieben, dass ich die Elternzeit vorzeitig beendet habe und der AG den Zuschuss zahlt und bitte informiert werden soll. Das hat mir meine Mutter so empfohlen, die bei der Krankenkasse arbeitet. LG!


Dani1504

Antwort auf Beitrag von Balisa

Ich habe meine Bescheinigung letzte Woche bekommen und bin damit direkt zur Krankenkasse marschiert, weil ich eben auch vor diesem Problem stand, was dort anzukreuzen bzw. auszufüllen sei. Die Dame von der Krankenkasse hat dann handschriftlich ergänzt: "In Elternzeit bis ... " (also ein Tag vor Beginn MuSchu)


Sonni74LS

Antwort auf Beitrag von Dani1504

Sag bloss, die hatte schon Ahnung von der BEEG Änderung. Nicht schlecht. Ich habe heute noch ein Extra-Anschreiben an meine KK dazu gelegt, damit die verstehen, dass ich die erste EZ beendet habe.


Dani1504

Antwort auf Beitrag von Dani1504

Sonni, ob die wirklich Ahnung davon hatte möchte ich bezweifeln (ich hatte da ja schon mal angerufen und da haben sich alle ganz ganz doof angestellt, von wegen.. HÄ? Ne, noch nie gehört) ich hab aber drauf bestanden, dass sie vermerkt, dass ich NUR bis zum so und so vielten in EZ bin, dass mir im Nachhinein keiner was ankreiden kann.