Monatsforum November Mamis 2012

@ Sonni74LS mal wieder wegen Elterngeld...

@ Sonni74LS mal wieder wegen Elterngeld...

SonnenblumeNov2012

Habe noch 2 Frage und dann glaub ich habe ich alles verstanden bzw. auf der Reihe :). Also ich nehme 12Monate Elterngeld und mein Mann 2Monate. Ich vom 1-12.Lebensmonat und mein Mann wahrscheinlich 8. und 13. Lebensmonat, aber das steht noch nicht zu 100% fest, wann er jetzt genau nimmt. Meine Frage nun: Müssen wir uns jetzt schon (bzw. dann wenn wir den Antrag abgeben) entscheiden, wann mein Mann Elterngeld nimmt? Und müssen wir für ihn auch alle letzten 12 Lohnabrechnungen jetzt schon mitschicken? 2te Frage: Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man das Elterngeld nur für Lebensmonate des Kindes beantragen... Also würde. z.b. folgende Situation gar nicht funktionieren oder nur mit Ausnahme??: Kind kommt 17. eines Monats zur Welt, Vater will aber ab 1. eines Monats Elterngeld beantragen für einen Monat. Vielen Dank schonmal :)


dada-shana

Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

... aber genau die fragen haben wir auch neulich bei der elterngeldberatung gefragt. 1: also da wurde uns gesagt, dass man das in den antrag mit reinschreiben muss, also ja, man sollte es wissen. und dann gleich zu 2.: die zeit lässt sich nur lebensmonateweise nehmen. hätten es nämlich auch gern anders gemacht :/ wenn er seinen antrag stellt müssen dann die letzten 12 lohnabrechnungen mit rein. wenn er den 8. LM nimmt quasi die 12 vorher. und du musst ja in deinen antrag auch reinschreiben, wann ihr diese partnermonate nehmen wollt. ist schon nich so einfach mit dem elterngeldzeug ^^


Sonni74LS

Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Ich würde an Eurer Stelle auch so frühzeitig wie möglich das festlegen, wann dein Mann genau die Elternzeit- und geldmonate nimmt. Also ja, bei Antragabgabe für das Elterngeld. Aber bitte dran denken, dass er die Elternzeitmonate dann separat noch beim Arbeitgeber schriftlich in Anspruch nehmen muss. 7-Wochen-Frist einhalten. Richtig, EG gibt es nur für die Lebensmonate des Kindes... also wenn es z.B. am 17.11.2012 zur Welt kommt... gilt es vom 17.11.-16.12. - 17.12.-16.01. - 17.01.-16.02. - usw. Wenn der Vater den 8. Lebensmonat dann z.B. das Elterngeld schon ab dem 1sten des Monats haben möchte, kommt es zu einer Überschneidung beider Elterngelder und der Mutter wird dann ein bestimmter Betrag vom EG abgezogen. Würde ich also nicht empfehlen. Viel Spass beim Antrag stellen! Wohnst Du in NRW? Dann kannst Du das auch hier machen: https://www.egon.nrw.de/egon/cgi-bin/egon.php


dada-shana

Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

ääähm. mal ne doofe frage. wieso sollte denn der mutter etwas vom eg abgezogen werden, wenn sich das überschneidet? dir stehen doch 14 monate zu und wann du die machst, bzw ob du partnermonate draus machst ist doch wurscht...!?


Sonni74LS

Antwort auf Beitrag von dada-shana

Nein, ist nicht ganz richtig. In den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes steht "pro Lebensmonat" EIN Monatsbetrag zur Verfügung. Nutzen die Eltern die Partnermonate, gibt es also insgesamt maximal 14 Monatsbeträge, ansonsten zwölf Monatsbeträge. Die Elterngeldmonate müssen nicht an einem Stück genommen werden, sondern können auch zeitlich getrennt liegen. Dies gilt auch für die Partnermonate. Bekommt die Mutter noch Mutterschaftsgeld wird dieses auf das EG angerechnet so, dass aus den 12 Beträgen für die Mama 10 werden und der Papa 2 Beträge hat, wenn er denn auch 2 Monate Elternzeit nimmt. Die verbleibenden Monatsbeträge können die Eltern bis auf die Partnermonate frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig ausgezahlt bekommen. Bei gleichzeitigem Bezug verbrauchen die Eltern zusammen jeden Monat ZWEI Monatsbeträge. Hier mal die Beispiele aus der offiziellen Ratgeberbroschüre: - Die Mutter kann in den Lebensmonaten 1 bis 12 und der Vater in den Lebensmonaten 13 und 14 Elterngeld beziehen. - Beide Eltern können in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen. Dann sind die Beträge für 14 Monate ebenfalls verbraucht. - Die Mutter erhält in den Lebensmonaten 1 und 2 Mutterschaftsleistungen und bezieht danach bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld. Der Vater kann in den Lebensmonaten 13 und 14 Elterngeld erhalten. Es geht also darum, dass das Elterngeld je Lebensmonat bezogen wird... wie gesagt, wenn das Kind z.B. am 17.11.2012 geboren wird wäre das folgendermassen zu sehen: 1 LM = 17.11.-16.12. 2 LM = 17.12.-16.1. 3 LM = 17.1.-16.2. 4 LM = 17.2.-16.3. 5 LM = 17.3-16.4. 6 LM = 17.4.-16.5. 7 LM = 17.5.-16.6. 8 LM = 17.6.-16.7. etc. Möchte der Papa jetzt im 8. Lebensmonat des Kindes Elterzeit machen vom 17.6.2013 bis 16.7.2013 - aber schon ab dem 1.6.2013 Elterngeld beziehen, fällt das ja in den Elterngeldmonatsbezug der Mutter rein, der ja vom 17.5.-16.6.2013 gehen würde. Das ist laut offizieller Broschüre nicht möglich. So wird also der Mutter dann vom EG was abgezogen in der Zeit, damit eine komplette Auszahlung von 14 Lebensmonaten wieder gewährleistet ist. Natürlich dürfen Mama und Papa zeitgleich Elterngeld beziehen und Elternzeit machen, aber das heisst ja nicht, das man bei einer "nicht-Lebensmonat-angepassten" Zahlweise noch Geld vom Staat mehr bekommt als einem zusteht. Zumindest lese ich das so in der Broschüre. Und im Rechtsforum ist das auch schon öfter diskutiert worden. Sorry, Post ist jetzt soooo lang geworden, hoffe, Ihr versteht mich trotzdem. LG; Sonni


dada-shana

Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

jaja, schon richtig :) ich red ja auch nich von ner "Mehrzahlung". keine ahnung, ob die sich auf so ne spielchen einlassen, das eg kalendermonatsweise zu zahlen und nicht lm-weise. aber rein rechnerisch (und nach meiner logik) ist auch das nicht soooo relevant (oder?????). denn selbst wenn vom 1.6. an gezahlt wird (und nicht ab 17.6.) werden ja letztendlich 30 bzw 31 tage bezahlt, also sprich bis zum 30.6. in dem fall. das würde ja heißen, dass zwar die eg-zahlung eher einsetzt (um knapp 2 wochen) aber dafür ja auch eher aufhört (auch um diese 2 wochen). kommt ja eigentlich letztendlich aufs gleiche raus. aber mal davon abgesehen wurde uns gesagt im beratungsgespräch, dass das so eh nicht geht. also die auszahlung kalendermonatsweise. hätte mein freund nämlcih auch gern gemacht, da er in seinen 2 monaten weiter teilzeit arbeiten möchte und so nun ein riesen hick hack entsteht ^^ aber wir werden sehen. lassen wir uns einfach mal überaschen :)


Sonni74LS

Antwort auf Beitrag von dada-shana

Ja, ich finde das alles auch nicht wirklich einfach... aber wir z.B. "ersparen" uns diesen Hickhack, weil mein Mann gar nicht erst in Elternzeit geht. Man kann sich da wirklich nur überraschen lassen. Es dauert ja zumeist auch noch etwas bis man/frau dann endlich mal die erste Elterngeldzahlung überhaupt bekommt. Meine Erfahrung. Wünsche Euch alles Gute... wird schon werden!