Mini1987
Hallo Sonni, schön das man auch wieder von dir ließt habe heute morgen noch gedacht das ich schon lang nichts von dir gelesen habe,... hoffe ist alles gut.. Du scheinst sehr viel Ahnug in Sachen Behörden und Rechte zu haben, vlt kannst du mir helfen. Ich bekomme einen festen Lohn + zusätzliche Leistungszulagen einmal ein paar cent pro geleistete Stunde das erhälte ich auch jeden Monat unterscheidet sich nur an der Stundenzahl und ist quasie für die länge der zugehörigkeit des Arbeitsverhältniss + eine Admin zulage auch pro geleistet Stunde (= beides quasi eine Gehaltserhöhung nur anders betittelt). Ich bekomme diese JEDEN Monat unterscheidet sich in der Summe nur anhand der geleisteten Stunden, wird das in diesem Fall trotzdem mit verrechnet da es ja ein beständiges Einkommen ist??? Und vlt. noch kurz hab bis zum 5 Monat noch zusätzlich einen 400€ Job + Hauptberuf ausgeübt, wird hier der Lohn mit berücksichtigt und angerechnet ? Sorry, hab überall im netz gesucht und gegooglt aber so in der Form wurde das leider nie geschildert, sonst würd ich nicht fragen. LG Dominique
Hallo Dominique,
ja, alles gut bei mir... war nur etwas in "abgetaucht" die letzten Tage... sozusagen in Urlaub.
Also, laut dem aktuellen Elterngeldratgeber des Bundesministeriums verstehe ich es so:
"Der Anspruch auf das einkommensabhängige Elterngeld berechnet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers.Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbs-einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen zählt auch vom Arbeitgeber pauschal versteuertes Einkommen, wie z. B. aus einem sogenannten „Minijob“. Nicht berücksichtigt werden sonstige Bezüge (also insbesondere Einmalzahlungen, wie z. B. 13. und 14. Monats-gehälter, einmalige Abfindungen und Leistungsprämien, nicht fortlaufend gezahlte Urlaubsgelder und Weihnachts-zuwendungen."
Das Gehalt vom Minijob gibst Du auf jeden Fall mit an, das erhöht dein Elterngeld. Die Leistungszulage ist etwas schwierig, denn eigentlich werden Leistungsprämien nicht berücksichtigt. Interessant wäre es jetzt zu wissen, wie das auf deinen Gehaltsabrechnungen tituliert wurde???
Im Grunde musst Du ja eh alle Gehaltsabrechnungen - 12 Monate vor Mutterschutz - bei der Elterngeldstelle einreichen und die berechnen dann das Elterngeld.
Am besten downloade dir mal den offiziellen Ratgeber hier:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html
Dann kannst Du nochmal einiges nachlesen.
LG, Sonja
Ach ja, wenn Du die Zusatzleistungen jeden Monat erhältst, auch wenn sie immer unterschiedlich sein sollten, so denke ich (meine persönliche Meinung), dass das schon mit zum Einkommen dazu gezählt wird... es ist ja keine einmalige Leistungsprämie.
Heyyy danke für deine Antwort und Meinung, in der Abrechnung wird es als leistungszulage bezeichnet, habe diesbezüglich mal die rechtsanwältin hier im Forum gefragt und diese meint, da es eine durchgängig gezahlte Leistung ist müsse diese mit berechnet werden. Nunja man kennt ja die Ämter. :-D. Ich werde es ja sehen. Eine andere kurze frage: den Antrag für Krankenkasse und Arbeitgeber für das mutterschutzgeld, wo bekommt mab den deb wohl... ?? Have a nice day!
Moin moin, Den Antrag für mutterschutzgeld bekommst du von deiner fa in der 33/34 ssw. Du bekommst nur einen Antrag für die Krankenkasse und die klären das mit deinem ag. Aber ich werde mir den Antrag kopieren und dem ag vorab schonmal geben.
wegen den prämien... also ich war mit meinem freund letzte woche bei ner elterngeldberatung, weil es bei ihm so ist, dass er ein grundgehalt hat und durch nachtschichten dann zuschläge. also ähnlich wie bei dir. die frau da meinte, die zuschläge werden dann angerechnet, wenn sie versteuert werden. ist bei meinem freund nicht der fall, also wird das EG nach dem grundgehalt berechnet. lg
Es gibt keinen Antrag auf Mutterschaftsgeld - by the way!! Ihr bekommt alle 7 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin eine Bescheinigung vom Frauenarzt. Die muss auf der Rückseite ausgefüllt werden und an die Krankenkasse gesandt werden, damit Ihr das Mutterschaftsgeld erhaltet. Dort trägt man z.B. seine Kontodaten und Bankverbindung ein. Natürlich kann man auch für den Arbeitgeber eine Kopie von der Bescheinigung machen (Vorderseite), damit der auch informiert ist.
Hey, also wenn ich diesen Schrieb bei der Krankenkasse abgebe ( die zahlen ja nur die Max. 13€ pro Tag ... Der Rest vom Arbeitgeber läuft quasi automatisch.? ( Naja die Kopie kann ich ja einreichen wenn ich sie hab. Zum Elterngeld, das nachtschichtzuschläge etc. Nicht mit angerechnet werden wusste ich,...leider....das echt schon hart da viele Familien schon mit kaum auskommen. Meine Gelder werden jedoch mit versteuert, Naja ausser der 400 € natürlich.... Ist schon manchmal komisch mit den Ämtern
genau, das läuft automatisch. und zum elterngeld...jo, also wir fallen ins hartz 4 rein von der höhe her und sollen dann nen antrag stellen... (obwohl wir beide gerade keine soooo schlechten einkommen haben finde ich) aber nützt wohl nix.