Monatsforum November Mamis 2012

Schon wieder eine Frage zum Thema Elternzeit

Schon wieder eine Frage zum Thema Elternzeit

El-li

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Angenommen, das Kind kommt pünktlich zum ET am 08.11.2012, dann 8 Wochen MuSchu bis einschl. 03.01.2013 und ab 04.01.2013 beginnt dann die Elternzeit? Wenn ich 1 Jahr nehmen möchte, endet diese dann am 03.01.2014?? Und Elterngeld erhalte ich aber nur bis zum 08.11.2012? Dachte immer die Mutterschutz-Zeit zählt mit rein, aber scheinbar nur beim Elterngeld? Hab immer wieder gelesen, dass die Elternzeit eben erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnt. Aber von anderen habe ich gehört, dass man meistens Pech hat und die Elternzeit pünktlich zum 1. Geburtstag vom Schnuckelchen vorbei ist und man wieder arbeiten muss, wenn man nur 1 Jahr genommen hat? Und das Nächste: Wie formuliert man am besten den Elternzeitantrag an den Arbeitgeber? Hab mir sämtliche Infos vom Bundesministerium schicken lassen, und bin genauso verwirrt wie vorher. Bin froh, dass ich den Mutterschaftsgeldantrag soweit fertig habe und das auch nur mit telefonischer Hilfe meiner Krankenkasse...


Sonni74LS

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Huhu, nein Elternzeit beginnt immer mit dem Tag der Geburt. Die MuSchuFrist wird voll auf die EZ angerechnet, so dass Du gleichzeitig in EZ und MuSchuFrist bist. Wenn Du genau ein Jahr EZ nimmst würde diese also am 7.11.2013 enden, wenn dein Kind am 8.11.2012 geboren wird. Elterngeld erhältst Du 12 Monate lang - natürlich minus des Mutterschaftsgeldes, wenn Du etwas erhältst... also eigentlich nur 10 Monate lang Elterngeld. Und Achtung!!!! Wer nur ein Jahr Elternzeit nimmt, verzichtet automatisch auf die Verlängerung... der Arbeitgeber kann eine eventuell gewünschte Verlängerung verweigern. Unbedingt von Anfang an 24 Monate Elternzeit nehmen und ggf. nach einem Jahr in Teilzeit (30 Std./Woche sind erlaubt) wieder anfangen, wenn man unbedingt Arbeiten möchte. Ich kann Dir gerne einen Musterbrief vorbereiten und per PN schreiben. Helfe Dir auch gerne beim Rest, bin da gerade mittendrin und bereite selbst viel vor... ping mich einfach per PN an. :-) Sonnige Grüsse Sonni


SonnenblumeNov2012

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Antwort auf Beitrag von El-li

Huhu, Du musst an dem Geburtstag deines Kindes wieder anfangen. Also ab der Geburt 1Jahr. So will mein AG den Elternzeitantrag haben... Name, Vorname: ………………………………………………. geb. am: ………………………………………………. Abteilung: ………………………………………………. Standort: ………………………………………………. Personal-Nr.: ………………………………………………. Sehr geehrte/r .................................................., ich beantrage für die Zeit vom ......................... bis ......................... Elternzeit. Ich versichere, mit dem Kind ……………………………..…, geboren am: …………………………in einem Haushalt zu leben und das Kind selbst zu betreuen und zu erziehen und keine Teilerwerbstätigkeit über 30 Wochenstunden auszuüben. Aber das mit der Teilerwerbstätigkeit nehme ich raus.... Ich will ja nach einem Jahr nur Teilzeit arbeiten, wenn ich das nicht mit reinschreibe, dann kann mir der AG Teilzeit verweigern. Hier ist nochmal ein anderes Beispiel, habe ich aus dem Internet Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber], hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches - Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am [Datum – sieben Wochen in der Zukunft liegend] beginnen. Nach einer [z.B.12 ]-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [Datum Elternzeit- Ende] wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. Aber wieso steht da jetzt 7Wochen in der Zzukunft liegend. Beginnt Elternzeit doch jetzt erst ab 8.Woche nach der Geburt?? SSSOOOONNNNIIII HILFE!!!


El-li

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Der AG braucht den Antrag 7 Wochen vor Geburt, deswegen steht das da drin. Also frühester Antragstermin bei El-Chefe ist 7 Wochen vorher.


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Nein, die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt. Frau muss nur innerhalb der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) sofort in der ersten Woche nach der Geburt die Inanspruchnahme der Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich einreichen. Am besten per Einschreiben/Rückschein, wegen der Beweisnahme! Es muss die gesetzliche Frist von 7 Wochen gemäß § 16 Satz 1 BEEG beachtet werden.


SonnenblumeNov2012

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Antwort auf Beitrag von El-li

Neee, der AG braucht den Antrag spätestens 7Wochen vor regulärem Beginn. Also quasi 1Woche nach der Geburt des Kindes, musst du den Antrag abgeschickt haben.


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von El-li

Nicht 7 Wochen vor Geburt... Du weißt ja noch gar nicht, wann das Kind dann geboren wird. Somit weißt Du auch noch nicht, wann die eigentliche EZ enden könnte. Du hast nach der Geburt genau eine Woche Zeit den Brief an den AG fertig zu machen und hältst die Frist von 7 Wochen somit ein.


SonnenblumeNov2012

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Antwort auf Beitrag von El-li

Es ist doch richtig das Prämien, Urlaubsgeld, Weihnachstgeld, ausgezahlte Überstunden usw. NICHT in die Berechnung des Elterngeldes mit einfließt, oder?? In der Bröschure auf Seite 22 steht: Nicht berücksichtigt werden sonstige Bezüge (also insbesondere Einmalzahlungen, wie z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Leistungsprämien, nicht fortlaufend gezahlte Urlaubsgelder und Weihnachts-zuwendungen). Eine Frau bei einer Beratungstelle hat gemeint, das würde doch mit eingerechnet. Aber ich glaube die hatte keine Ahnung davon...


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Richtig, das fließt nicht in die EG-Berechnung mit ein, da es Einmalzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, 13. und 14. Monatsgehälter, Abfindungen etc.) sind. Bei Überstunden kann es drauf ankommen, wie die in der Gehalts-/Lohn-Abrechnung dargestellt sind, es kann sein, dass diese doch mit herangezogen werden. Gab es letztens auch schon eine Frage im "Rechts-Forum von Frau Bader" zu. Grundsätzlich gibt man die 12 Gehaltsabrechnungen von vor der Mutterschutzfrist beim EG-Antrag mit ab. Da ist alles drauf, was die zur Berechnung dann benötigen.


Cocomia

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Antwort auf Beitrag von El-li

Und wie sieht das eigentlich aus wenn man beim Arneitgeber erstmal einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende des Jahres hat?


Mine31

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Antwort auf Beitrag von Cocomia

Hy Mädels, Sorry ich schleich mich mal aus dem Oktoberforum ein! :-D Ich muss mal was fragen,hier kennen sich anscheinend ein paar von euch gut aus mit dem Thema! Wie is das denn...ich bin Teilzeitbeschäftigt,mein Vertrag läuft allerdings im Oktober aus,bekomme aber noch Gehalt bis Ende Januar! Mein Freund is Vollzeitbeschäftigt,verdient auch sehr gut und möchte vielleicht nach der Geburt 1-2 Monate daheim bleiben! Geht das bei Elternzeit? Und wie wird das Gehalt dann berechnet? Ich möchte gern 2 Jahre zu Hause bleiben!! Wär Klasse wenn ihr mir da mal helfen könntet!! Danke euch! Lg Mine


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Cocomia

Hallo Cocomia, ein befristeter Arbeitsvertrag läuft dann einfach aus. Das bedeutet für Dich, Du hast keinen AG mehr und bist automatisch nicht mehr in Elternzeit sondern arbeitslos und musst Dich am besten jetzt schon mal beim Arbeitsamt dazu melden. Oder hat dein AG schon etwas gesagt, ob er den Vertrag verlängern möchte? Ich vermute mal eher nicht, oder?


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Mine31

Liebe Mine31, ich schreibe Dir mal gerade eine PN.


Cocomia

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Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

aber ich bin doch in dezember noch in mutterschutz oder etwa nicht? da darf ich doch sozusagen nicht gekündigt werder oder besser gesagt die sind doch noch für mich zuständig was das geld angeht... später erst wenn ich elterngeld beziehe kommt das doch sowieso vom staat und wird doch so berechnet wieviel ich die letzten monate verdient habe, oder etwa nicht? somit bin ich doch in elternzeit und nicht arbeitslos jetzt bin ich total verwirrt


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Cocomia

Du wirst ja auch nicht gekündigt... sondern dein Vertrag läuft aus (ist ein befristeter Vertrag)! Somit bist Du in Mutterschutz, aber halt nicht vom AG gekündigt. Wann genau fängt deine Mutterschutzfrist an und bis wann läuft dein Vertrag genau??? Ab dem Tag nach Vertragsende ist das Arbeitsamt für Dich zuständig. Der AG hat ja dann nichts mehr mit dir zu tun. Das Elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 Gehaltsabrechnungen von vor deinem Mutterschutz und wird dir von der Elterngeldkasse bezahlt (also ja vom Staat). Aber Elterngeld ist nicht gleich Elternzeit... das sind zwei Paar Schuhe. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Es gilt BEEG § 15 Satz 1 "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie..." Nicht verwirren lassen von den Gesetzen!!! Ich helfe ja gern weiter wo ich kann.


Cocomia

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Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

Oje das heisst dann was genau für mich? also mein vetrag geht genau bis ende des jahres also liege gerade noch so im mutterschutz. sprich ab den 1 januar würde ich dann elterngeld vom staat beziehen bis die kleine 1 jahr wird und dies wird berechnet aus den letzten 12 gehälter oder? dann bin ich also net in elternzeit sondern ein jahr lang arbeitslos bezoehe aber elterngeld ganz normal wie wenn ich noch einen vertrag hätte, oder wie? muss ich mich dann beim arbeitsamt am 1 januar 2013 als arbeitslos melden oder wie?


Cocomia

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Antwort auf Beitrag von Cocomia

oh vor lauter aufregung hab ich tausend mal oder wie verwendet lol entschuldigt bitte


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Cocomia

Also, dein Vertrag endet wahrscheinlich am 31.12.2012. Davor bist Du in Mutterschutzfrist und erhältst von der Krankenkasse und deinem Arbeitgeber das Mutterschutzgeld. Das MuSchGeld wird mit dem Elterngeld verrechnet. Dein Elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 Gehältern von vor deiner Mutterschutzfrist. Das bezieht man ab Geburt, aber die EG-Kassen benötigen manchmal ein paar Wochen um das alles zu berechnen und auszuzahlen. Bei mir hat es genau 4 Wochen bis zur ersten Zahlung gedauert. Aber so lange erhält man ja noch Mutterschaftsgeld und kann das überbrücken. Ich würde an deiner Stelle jetzt schon zum Arbeitsamt gehen und melden, dass Du ab dem 1.1.2013 keinen Arbeitgeber mehr hast, da der Vertrag abläuft. Wie bist Du dann krankenversichert??? Das muss dringend geklärt werden (Bist du ggf. Familienversichert über deinen Ehemann?) ansonsten übernimmt das Arbeitsamt die Krankenversicherung. Das musst Du aber mit denen mal klären, auf dem Gebiet kenne ich mich nicht so gut aus. Sobald kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, ist auch keine Elternzeit mehr vorhanden. Frau meldet sich dann beim Arbeitsamt und gibt an, wie lange sie in Erziehungszeit gehen wird (so lange steht man dem Arbeitsmarkt ja dann auch nicht zur Verfügung). Oh. Ich hoffe, ich verwirre dich jetzt nicht zu sehr. Sprich doch am besten mal mit deiner Elterngeldkasse, die für dich zuständig ist... die müssen ja auch zu dem Thema beraten. Ruf da einfach mal an... dafür sind die Sachbearbeiter doch da. LG, Sonni


dada-shana

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Antwort auf Beitrag von El-li

also ich hab meinen antrag beinm ag schon gestellt und er fand ihn auch völlig in ordnung so. ich kann ihn ja mal reinstellen hier: Sehr geehrter XXXXX, hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes (voraussichtliches Geburtsdatum: 27.11.2012 – die ärztliche Bescheinigung darüber liegt Ihnen bereits vor). Unter Einhaltung und Einbeziehung der gesetzlichen Mutterschutzfrist, die voraussichtlich am 22.01.2013 endet, soll die Elternzeit die ersten 12 Lebensmonate des Kindes betragen und endet somit am 26.11.2013 (ich bitte Sie, die genauen Zeiten entsprechend des tatsächlichen Entbindungstermines anzupassen). Des Weiteren erbitte ich mir Ihre Zustimmung, während der Elternzeit ggf. eine Teilzeitarbeitsstelle bei einem anderen Arbeitgeber anzunehmen. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen XXXX so hab ich das gemacht. letztendlich musst du ja eh dann mit der geburtsurkunde (kopie) wieder hin. hat bei mir super funktioniert.... lg :)


Cocomia

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Antwort auf Beitrag von dada-shana

Ah ok vielen Dank dann werde ich einfach sicherheitshalber mich noch beim Arbeitsamt melden wobei die ja eigentlich nicht zuständig sind für mich. Ich mein Aarbeitslos kann ich mich ja schlecht melden weil ich den Arbeitsmarkt erstmal nicht zur Verfügung stehen werde. Und krankenversichert werde ich dann über meinen Mann sein ab Januar. Aber sicherheitshalber ob man sich nicht hätte doch melden müssen sollte ich dann vielleicht doch beim Arbeitsamt anrufen... Ach was für ein quaos...


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Cocomia

Lieber einmal zu viel "Melden" als einmal zu wenig. Dafür sind ja die ganzen Sachbearbeiter auch da. Die müssen das beim Arbeitsamt wenigstens schon mal aufnehmen, dass Du keinen AG mehr hast und in Elternzeit/Erziehungszeit bist. Gut, wenn Du Dich über deinen Mann familienversichern kannst. Dann mal demnächst in den Mutterschutz und endlich die SW geniessen... alles Gute. Sonni