lieselotte1310
Hallo,
nach den ganzen Mutterschutz- und Elterngeldthemen tut sich bei mir folgende Frage auf: Bekommen wir eigentlich trotz Mutterschutz Weihnachtsgeld (sofern man immer welches bekommen hat)? Wäre ja eigentlich unfair wenn nicht, denn was können wir denn dafür dass unsere Babys gerade zu dem Zeitpunkt kommen...Ich meine, das schönste Weihnachtsgeschenk kommt dieses Jahr sowieso ohne Bestellung und kostet nichts (außer Geburtswehen und die Heilphase danach), aber für mich wär es schon eine Hilfe wenn das Weihnachtsgeld käme...hab ne große Verwandtschaft und wenigstens eine kleine persönliche Kleinigkeit wollte ich schon schenken...Wisst Ihr wie das ist? LG, LiLo
Also Weihnachtsgeld ist zu trennen vom 13. Gehalt. Je nachdem wie es in Deinem Arbeitsvertrag steht. Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag, könnte es Weihnachtsgeldzahlung als betriebliche Übung sein, wenn es mind. drei Jahre hintereinander OHNE Freiwilligkeitsvorbehalt seitens des AG gezahlt wurde! Weihnachtsgeld ist eine Zahlung des AG, den AN zur weiteren Betriebstreue zu motivieren. Schwangere oder Mamis in Elternzeit dürfen davon nicht ausgenommen werden, da das Arbeitsverhältnis ja eben weiter besteht und lediglich ruht, es also Sinn macht, auch sie weiter zur Betriebstreue, nämlich nach Elternzeit wieder da anzutreten, zu animieren. Anderenfalls verstößt eine andere Handhabe gegen den allg. Gleichbehandlungsgrundsatz! Es sei denn, man hat vorher bekannt gegeben, dass man aus der Elternzeit nicht zurückkehren wird. Dann gibt es die gleichen Regelungen zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld wie bei anderen AN, die eine geraume Zeit danach den Betrieb auf eigenen Wunsch verlassen. Ist im Arbeitsvertrag ein 13. Gehalt vereinbart, ist dieses leistungsgekoppelt und hat nicht den Sinn, Betriebstreue zu motivieren, d. h. es entsteht für jeden vollen Monat, den man im Betrieb gearbeitet hat ein Anspruch von 1/12. D. h. für jeden Monat, den Du nicht voll gearbeitet hast (jetzt mal Krankheitstage ausgenommen), fällt 1/12 vom Anspruch des 13. Gehaltes weg. Viele AG sehen das aber leider anders, was aber falsch ist... Viele Grüße Elli
Hallo, das ist ja mal interessant und gut zu wissen. Denn ich erwarte im Januar eine Einmalzahlung. Da bin ich ja mal gespannt, ob ich die bekomme, ansonsten rufe ich wieder dort an :-) Danke für die ausführliche Erklärung. Super. LG Marsu
Prämien, Sonder- oder Einmalzahlungen sind wieder anders zu bewerten, je nachdem, wie es im Arbeitsvertrag steht. Meistens sichern sich die AG auch von vornherein irgendwie ab! Nicht verwechseln!
Die Zahlung, die ich im Januar erwarte, war füher monatlich , dann gabs eine Umstellung bei Urlaubsgeld und dieser Zahlúng. Da stand dann auf dem Gehaltszettel, daß in Zukunft alles im Januar auf einmal ausgezahlt wird.
Dann sollte der Zahlung nichts im Wege stehen, wenigstens anteilig!