Sonni74LS
Hast Du schon eine Nachricht von deinem AG zurück bekommen wegen der Unterbrechung deiner Elternzeit??? Würde mich mal interessieren.
Bisher noch nicht. Aber ich habe ja auch erst vorgestern das Fax geschickt. Ich glaube, die haben diesen speziellen Fall nicht so oft und müssen auch erst mal recherchieren... Aber ich werde auf jeden Fall das Ergebnis posten! Ich bin auch sehr gespannt, wie viel Mutterschaftsgeld ich bekommen werde. Denn eigentlich berechnet sich das doch auf der Grundlage des Nettolohns der letzten Monate - da hatte ich aber wegen der Elternzeit überhaupt kein Einkommen. Weißt du da was? LG, Jessica
Wenn Du die Elternzeit offiziell unterbrochen hast (schriftlich beim Arbeitgeber), dann erhältst Du das Mutterschaftsgeld von deinem Job, den Du V O R deiner Elternzeit ausgeübt hast und nicht aus den letzten Monaten. Nach Elternzeit (also der Unterbrechung) lebt ja das eigentliche Arbeitsverhältnis wieder auf...daher müsste das eigentlich vom Zuschuss des AG her schon etwas mehr Geld sein. Also wunder Dich nicht, wenn der AG sich weigern wird.
Hier mal der Link zu dem neuen "Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs" als PDF-Datei: http://www.bundesrat.de/cln_101/nn_2291536/SharedDocs/Drucksachen/2012/0301-400/347-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/347-12.pdf Auf Seite 8 in Punkt 12 wird der § 16 Absatz 3 des BEEG neu gefasst. Zitat: "Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.“ Wenn man die Schutzfristen nach MuSchG in Anspruch nehmen will, impliziert das auch, dass man dementsprechend das MuSchGeld erhalten kann. Falls es Probleme geben sollte, würde ich auch diesen Passus berufen.